Waffenrechtsinformation für AS

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: ...10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 ...

Ist die Verlinkte Lampen Griff Kombi jetzt verboten ja oder nein?

 

Es kann ja nicht ausgeschlossen werden das die auch an ne echte Waffe oder? (auch für 0,5er)

Die sicherste Lösung ist: Baut Euch keine Lampen dran.... eh unnötig. Wenn Ihr ne Lampe braucht, haltet sie in der Hand :-P

[Post von NEW (09.01.2014 11:26) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

flea? autsch, das hat chris erstellt.

@Thor: Genau, das von Steffen Kiendel verlinkte Teil ist 100% Verboten

Es gibt keine ausdrückliche Bestimmung des Herstellers es nur an 0,5er zu bauen, im Gegenteil es ist für Waffen über 0,5J gedacht, da wir als so zimlich einzige Nation diese Dummfugregeln haben.

@ new: ich habe deinen letzten post gemeldet, da die zweckgebundenheit des f-waffentransports nicht vorliegen muss. dieses wurde bereits in anderen threads ausführlich, mit rechtlicher quellenangabe, dargestellt.

Saus dem mir vorliegenden aktuellen Waffengesetz buch lese ih das aber anders heraus

@NEW: Könntest du den entsprechenden Textbereich bitte zitieren?

(3302 Posts)

(nachträglich editiert am 16.05.2014 um 20:39 Uhr)

Hallo Leute,

ich habe nochmal ne Frage; keine Ahnung ehrlich gesagt ob die schonmal anderweitig beantwortet wurde, aber ich möchte sie hier mit Hoffnung auf Chris einmal stellen.

Nebenbei bemerkt vielen Dank für die ausführlichen Texte die hier mit viel Sachkenntnis verfasst wurden! Danke! Der Handzettel, ist der übrigens noch topaktuell?

 

Meine Frage:

Kann ich eine 0,5er ASG, Wafenrechtlich also "nur" eine Anscheinswaffe, ansonsten Spielzeug, theoretisch so verändern, dass sie keine Anscheinswaffe mehr ist? Ich denke z.B. an einen Alien-Mod oder sowas, dann würde die ASG etwa so aussehen wie in einem Computerspiel; alternativ könnte man sie z.b. fest in eine NERV-Gun verbauen...

Wenn das möglich ist, führt mich das unweigerlich zu der Frage, ob ich das Ding dann einfach irgendwo im Wald benutzen könnte..? z.B. auf nicht befriedetem Privatgrund? Thema: Gefährdung anderer Personen? Ist die sowieso ausgeschlossen (is ja Spielzeug..)?

 

Achtung: Das man das nicht umbedingt tun sollte, ist hier nicht meine Frage. Ich will wissen, ob man es tun dürfte. Paragrahen und so^^

 

Grüße

Johannes

Optisch verändern, ja

die in der Öffentlichkeit führen, riskieren würde ich es nicht

irgendwo in Wald zocken? definitiv nein, solange es kein Spielgelände oder befriedetes Privatgelände ist.

http://www.amazon.de/Infrarot-Laser-Pistolen-Set-Laserkanonen/dp/B00E0L8VHY

 

benutze sowas in der Richtung! Die kannste auch im Wald benutzen! Die gibt's auch in besserer Version!

das war wie gesagt nur eine hypothetische frage. mir ist bewusst, was für eine gefahr noch von 0,5j starken markierern ausgeht;- augen, zähne und gehörgang können empfindlichen schaden nehmen. mich interessiert nur eben stark was theoretisch erlaubt wäre. wir haben selber ein gelände, ich muss mich nicht im stadtwald rumtreiben..

 

grüße

johannes

Ich grabe diesen Thread noch ein Mal aus, da mir gestern ein Schreiben vom Bundeskriminalamt gezeigt wurde, das Waffenrelevante Teile listet. 

Wer den Text genauer liest stellt fest, dass keine komplette AEG zugesandt wurde, daher wird ein Lauf hier nicht behandelt. Des Weiteren geht es hier nur um elektrisch betriebene ASG's. GBB's werden nicht behandelt.

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110408FBZ152TeileSoftairWaffe

 

Aus dem Schreiben ergibt sich für mich irgendwie ein Widerspruch. Die Gearbox als Gesamtkonstrukt ist ein Waffenrelevantes Teil. Darf es an sich so verändert werden?

Waffenrelevante Teile unterliegen den gleichen Bestimmungen wie die Waffen, für die sie bestimmt sind. (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG). Du darfst eine Schusswaffe nicht ohne Erlaubnis herstellen oder bearbeiten. Hierzu muss dann die AWaffVwV heran gezogen werden:

" Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen."

Siehe hierzu 21.2 AWaffVwV. 

Bei dem Feststellgungsbescheid, dass Skipper postete, steht, dass die Waffen mit "F im Fünfeck" Im Besitz und Erwerb erlaubt sind, aber nicht der Handel. Was ist denn dann mit den Marktplatz hier, und anderen freien verkäufen? Ich meine das wurde mal durchgenommen, bin aber nicht mehr sicher, is das ne rechtliche Grauzone?

Seite: ...10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 ...



Anzeige