Waffenrechtsinformation für AS

 
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Da ist noch gar nichts durch oder endgültig beschlossen ! 

(65 Posts)

(nachträglich editiert am 15.12.2019 um 21:41 Uhr)

Wir sind nicht zwangsläufig betroffen, wegen "Zentralfeuerzündung" 

 

Zentralfeuermunition verwendet eine Anzündladung, die die Treibladung anzündet und Zentral in einer Hülse in Munition für FEUERWAFFEN verwendung findet. Hast Du eine in Deiner ASG, dann hast Du wirklich ein Problem.

Chris (ATW)



(570 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2019 um 17:12 Uhr)

@ Cello, du hast den Link ganz offensichtlich nicht gelesen, oder?

Der Link führt zur Internetseite des Bundestags, ich zitiere den ersten Satz: "Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, Änderungen im Waffenrecht beschlossen."

Wie kannst du da zu dem Schluss kommen, da sei noch nichts beschlossen?!

Mea Culpa, da habe ich mich selbst "draufschicken lassen" von dem All4Shooters Artikel -.-

Ich weiß, dass wir nicht direkt betroffen sind, @ Michael, ich habe den Hinweis für alle gegeben, die Realsteelmagazine zur Deko zuhause haben. Die sind nämlich betroffen und davon wird es durchaus einige geben.

edit: ... wenn das Gesetz final durchgeht.

(5846 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2019 um 16:54 Uhr)

Wie kommt man auf das Stichdatum, das diese Behalten werden dürfen?

Ach diese Regelung ist zum kotzen . . . Jetzt muss ich Rechnungen suchen . . .

 

Soviel zum thema Petition, war einen Versuch wert, aber nicht mit Deutschen Politikern.

Vermutlich das erstmalige aufkommen der Initiative auf EU Ebene. Theoretisch hätte man einen Tag danach Hamsterkäufe machen können und diese wären dann noch legal. Meist werden solche Sachen in einer Abwägung zwischen verschiedenen Dingen bestimmt...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2019 um 16:57 Uhr)

Das Gesetz ist noch nicht durch - wird auch im "Fachmagazin" zum Schluss genannt.

Das Ganze ist "gerade mal" in der 3. Lesung durch - und zwar im Bundestag.
Jetzt geht es erstmal noch zum Bundesrat - erst wenn dieser dem zustimmt, ist es faktisch durch.
Wenn nicht, geht es nochmal zur Vermittlung zwischen Bundesrat/-tag/-regierung - und erst wenn die sich einig sind, ist es beschlossene Sache.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-de-waffenrecht-659824
(oben den Reiter "2./3.Lesung" anklicken)

Grüße

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2019 um 17:04 Uhr)

Ein Mensch, der keine Passende RS Waffe hat, darf die Magazine weiterhin haben. Jedoch nicht mehr verkaufen.

Ein Mensch der eine passende RS Waffe hat, müsste nachweisen das er die Magazine vor dem Stichtag besessen hat.

In beiden Fällen ist ein "nachkaufen" ab sofort nicht mehr legal. Der Rest hat Bestandsschutz. Bin mal gespannt wie die das nun umsetzen wollen, ein bislang nicht Nachweis pflichtiges Ding ohne Seriennummer zu Prüfen.

Man wird das den Amoktäter/ Terroristen behindern. Da hat er ne illegale Waffe, aus wer weiß welcher Quelle, aber er kommt nicht mehr legal an Magazine...

Wird er sich sagen "Naja, mir egal, mein geklauter LKW fährt ohne Magazine :)"

 

 

@Pydracor wie ich darauf komme ? Ich habe die Sitzung gesehen und gehört was dort gesagt wurde. Deswegen brauch man hier nicht alle Pferde mit angeblichen Sachen scheu machen. 

Sorry, da habe ich mich tatsächlich selbst vom All4Shooters Artikel "draufschicken lassen" - mea culpa!

Muss also noch final verabschiedet werden, tut mir leid wegen des falschen Alarms :(

@Mods: Gerne löschen, was hier seit meinem ersten Post auf der vorherigen Seite von mir kam.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2019 um 19:38 Uhr)

Nur um das mal zu klären ...

Redet ihr über die folgenden Entwurfzeilen?

 

 

38. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

cc)

Nach Nummer 1.2.4.2 werden die folgenden Nummern 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 eingefügt:

„1.2.4.3

Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;

1.2.4.4

Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

1.2.4.5

Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;“.

dd)

Nach Nummer 1.2.5 werden die folgenden Nummern 1.2.6 bis 1.2.8 eingefügt:

„1.2.6

halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen; 1.2.7 halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

 

 

Weil wenn davon die Rede ist; In diesem Fall sehe ich keine Relevanz für erlaubnisfreie Druckluft- oder Kaltgas-Schusswaffen. Es ist immer explizit von Zentralfeuermunition und den dafür bestimmten Magazinteilen die Rede, also von Feuer- Respektive Heißgas-Waffen mit Patronenlager, Verschluß ect.pp.

Ich hab das jetzt nur überflogen und das aktuelle Waffengestze nicht mit jeder Nummer abgeglichen, also wenn ihr da Relevanz für Airsoft seht würde ich mich freuen wenn ihr die entsprechende Stelle im Entwurf kurz mal posten würdet.

Per´se würde ich aber dazu raten sich nicht von Panik machenden Marktschreiern der Scharfwaffenlobbyist mobilisieren zu lassen, für Zwecke die dem Airsoft als solches garnicht dienen.

Grüße

Worm²

können wir alle Threads zu diesem Thema bitte einfach für 72h zu machen? DANKE!

(5846 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2019 um 20:01 Uhr)

kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers

 

War nicht alles unter 6mm verboten worden?

Win für 5.95?

Ach betraf nur meine P90 Magazine^^

Mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1.Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition im Kaliber unter 6,3mm

5,7x28 sei dank

@ Worm²:

Ja, über die Zeilen hatte ich geschrieben und ja, es ist mir vollkommen bewusst, dass Airsoft davon nicht betroffen ist.

Ich zitiere nochmal meinen Post von oben: Ich weiß, dass wir nicht direkt betroffen sind, ich habe den Hinweis für alle gegeben, die Realsteelmagazine zur Deko zuhause haben. Die sind nämlich betroffen und davon wird es durchaus einige geben.

Also ich weiß zumindest, dass ich solche Mags hier rumfliegen habe und ich kenne diverse weitere Airsofter, denen es genauso geht laughing Und nur darauf zielte mein Hinweis ab, NICHT auf Airsoftmagazine.

[Thread geschlossen]

huch

Hier verweise ich auf die Übergangsbestimmungen. GGf kann man die RS Magazine auch blockieren, dann ist alles gar kein Problem.

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