Waffenrechtsinformation für AS

 
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Es ist keine Waffe.

Ja, das weis ich, und du und viele andere auch. Aber bei einem Durchschnittlichen Polizist ist das wohl anders wie man im Netzt lesen kann. Wenn der erstmal ne anzeige geschrieben hat, hat man ne menge Lauferei. Das sollte einem bewusst sein, auch wenn man Recht hat.

Ich find den Passus völlig unzureichend...

für eine Schusswaffe bestimmt? heisst es, dass es explizit dafür und nur dafür gebaut worden ist?

Was ist mit besagten Mounts für Fahrräder, Helme und Spielzeuge?

Was ist wenn ich eine Lampe in eine Spielzeughalterung baue (die exakt die gleiche Funktion erfüllt wie z.B. eine von Walther, Magpul oder sonst was) ?

Das ist legal? Ich kanns ja an eine echte Waffe bauen. Aber es ist dafür nicht vorgesehen...

wo differenziert man? Vom Hersteller ists niemals vorgesehen worden. Technisch passt es aber einwandfrei.

Oder sagt man: Eine Mount die den Zweck erfüllt, auch wenn sie eigentlich dafür nicht vorgesehen ist, ist wie ein Gegenstand zu werten der speziell dafür gefertigt worden ist?

Und das bringt den Thread jetzt wie genau weiter??

(62 Posts)

(nachträglich editiert am 08.01.2014 um 10:46 Uhr)

Dieser Thread dient doch dazu das zu Diskutieren was in dem Flyer steht. Wenn dich die Diskussion langweilt, mach was Aufregenderes.

Mario:

Die Frage mit den Mounts habe ich mir auch schon gestellt. So blöd es klingt denke ich aber wirklich, dass es auf den vorgesehenen Verwendungszweck ankommt.

Wenn ich n stinknormales Surefire Helmlight um eine RIS Mount erweitere um sie an meinen FAST zu klatschen macht es das Ding mMn nicht zu einem verbotenen Gegenstand.

Wenn ich hingegen n funktionstüchtiges M3X kaufe wird mir wohl kaum jemand abnehmen das Ding auf meinem Helm befestigen zu wollen.

Klar.... einem der damit im Thema ist, ist das klar. Keine Frage.

Aber ein Außenstehender? Ein Richter/Polizist? Wie willst Du die Sache differenzieren?

Was ist wenn Dir der Richter/Polizist auslegt dass Du die Montage auch genau so gut an eine Waffe montieren kannst?

Der immer währende Spalt zwischen Recht und Realität.

Ich weiß, dass vor allem im Waffenrecht kunterbunt rumgewurschtelt wird. Insofern halte ich es auch für wenig zielführend wenn sich ein paar "Hampelmänner" aus der AS Szene aufmachen Behörden etc aufzuklären die sich untereinander überhaupt nicht einig sind.

[Post von BvS (08.01.2014 11:06) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 08.01.2014 um 11:45 Uhr)

Boarrr Zwischenposter 

Eine U 0,5 J Airsoft ist eine von allen waffenrechtlichen Regelungen ausgenommene Schusswaffe! Dadurch sind ja auch die Beleuchtungsmittel für Nerf und ähliches Spielzeug in Deutschland legal und frei im Handel zu erwerben.

 

 

Das Schussspielzeug, sowie dafür bestimmtes Zubehör ist damit in jedem Fall legal. Hier gilt die Bestimmungsfestlegung des Herstellers (Siehe Jagdlampenurteil)

Je mehr hier steht, desto verwirrter werde ich.

Darum frage ich jetzt konkret:

Nerfgun + Scope Mount Ring + Taschenlampe

Ja oder nein?

Wenn ich jetzt alles richtig verstanden hab, ja, weil der Ring nicht für die Lampfenaufnahme gedacht ist.

 

ja wenn es ne 0,5 ist sonst tritt wieder das waffengesetzt in kraft ;-)

Korrrrrrrekt!

Bitte lest Euch das Jagdlampenurteil einmal durch, da ist eine Beleuchtung, die für Schusswaffen und einen weiteren Zweck bestimmte Beleuchtungseinrichtung als legal festgestellt worden!

Das sollte ein klarer Präzedenzfall sein!

 

 

 

 

(13555 Posts)

(nachträglich editiert am 08.01.2014 um 12:27 Uhr)

Das große Problem was ich an diesem gesamten geschreibsel sehne ist wohl das es eigentlich 2 getrennte aber zusammengehörende Sachen sind. 

erstens: Das Licht an der Waffe

zweitens: Die Montage der Lichtquelle

Beides wurde hier schon ausgiebig geschrieben und gemixt. :)

 

 

Betrachten wir es mal getrennt.

Licht an der Waffe: 

Alles über 0,5J muss ohne Licht auskommen. 

 

 

 

Monatgeeinrichtung: 

So sie für Waffen über 0,5J gedacht ist, ist sie verboten. Das meint auch den Besitzt der Montage.

Eine solche Montage darf auch nicht an einem Spielzeug festgemacht werden. Da man sie nicht mal besitzen darf.

Und hier ist der Knackpunkt: ...ist die Montage für Waffen über 0,5J vom Hersteller vorgesehen. Nicht "es möglich" für Waffen über 0,5J.

 

 

Eine Spielzeug Montage, darf aber trotzdem nicht an eine über 0,5J montiert werden. (nur mal grob verallgemeinert). 

 

 

 

Was bedeutet das für "Nerfgun + Scope Mount Ring + Taschenlampe"?

 Scope Mount Ring =  Durch den Hersteller nicht für die Aufnahme von Lampen vorgesehn = Besitz legal

 Nerfgun = Spielzeug = Licht legal

 Nerfgun + Scope Mount Ring + Taschenlampe = Legal weil nichts schlimmes dabei :)

 

---------------------------------------------------------------

 

Nachtrag:

Jagdlampenurteil: Da steht als Begründung das die Lampe nicht Hauptsächlich zur Montage hergestellt ist. Es ist nur eine zufällige neben Sache ;)

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Mal noch ne Quelle dazu:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=240609U6C21.08.0

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.01.2014 um 12:36 Uhr)

@ Sirke

Ich glaube, Du hast da irgendwo etwas Falsches gelesen oder Dich nicht eindeutig ausgedrückt.
Der bloße Besitz einer Montage (ohne Lampe) ist nicht verboten - bitte Deine These mit Quellen nachweisen.

Ich finde keinen Passus im WaffG oder sonstigen Gesetzen, der sich auf Deine Annahme stützt.

Im WaffG steht:

Anlage 1, 4.1:

Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel
beleuchten.
Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird.
Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z.B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

 

Anlage 1, 4.2:

Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren.
Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein
Zielpunkt projiziert wird.

 

Anlage 2, Abschnitt 1, 1.2.4.1

Verbotene Waffen

Der Umgang mit [...]
[...] für Schusswaffen bestimmte [...] Vorrichtungen [...], die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) [ist verboten]

 

Eine Montage ohne Lampe kann nicht leuchten, Ziele markieren oder Zielpunkte projizieren.
Es wird auch nicht von einer Montage gesprochen, sondern von einer "Vorrichtung, die leuchten kann" (um es mal für Doofe zu beschreiben).

Daher kann auch der bloße Besitz einer für eine Waffe bestimmte Montage OHNE Lampe nicht verboten sein, da sie schlicht weg kein Licht ausstrahlen kann.

Ansonsten zählt das, wofür der Hersteller die Vorrichtung bestimmt hat oder durch den konkreten Einsatz.
...wie oft muss man das eigentlich noch wiederholen?

 

Daher auch hier erneut zusammenfassend:

  nur Montage
(ohne Lampe*)
Lampe* mit Montage
(nicht für Waffen bestimmt**)

Lampe* mit Montage
(für Waffen bestimmt**)

 ≤ 0,5 J legal  legal verboten
 > 0,5 J legal  verboten verboten

* Lampen/Laser, die nicht dauerhaft unbrauchbar gemacht worden sind
** Bestimmung erfolgt durch den Hersteller

 

Also... geht das ganze doch mal durch...

1. Nerf Gun  ≤ 0,5 J
2. ZF Ring + Lampe = Lampe* mit Montage (nicht für Waffen bestimmt**)
3. legal

es kann doch so einfach sein (;

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