Waffenrechtsinformation für AS

 
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Ja liegst du lies mal den Link im Ersten Post.

Gerade dazu auf begadi gelesen :

"Rechtlicher Hinweis:
Federn für Softair-Waffen sind keine wesentlichen Bestandteile der Waffen und somit frei verkäuflich. Nach Einbau einer Tuningfeder verliert das "F" im Fünfeck seine Gültigkeit nicht (sofern mit der neu eingebauten Feder eine Bewegungsenergie zwischen 0,5 J. - 7,5 J. erzeugt wird). Der Einbau der Feder ist jedoch eine Tätigkeit, die nur von einem Berechtigten, einem Büchsenmacher oder einem Betrieb mit Waffenherstellungserlaubnis durchgeführt werden darf."

 

Also lag ich wohl falsch, dass das F seine Gültigkeit verliert.. trotzdem dürfen solche Umbauten (solange es nicht um Wechselzylinder wie bei Systema oder WE Katana geht) nicht von Jedermann durchgeführt werden... werd dann mal weitersuchen nach nem Büchsenmacher, der solche Arbeiten übernimmt.


Gruß!

Im Tuning Guide auf der gleichen Seite ( http://www.begadishop.de/sheets/begadi-tuning-guide.pdf ) liest man dann auch wieder was anderes .. dort steht, dass sehr wohl eine erneute Prüfung vom Beschussamt notwendig ist und ansonsten das "F" seine Gültigkeit verliert ..

 

@Barkeeper :

 

Was ist denn nun korrekt ?

Richtig ist, daß für den Einbau vorgesehene Teile laut in dem Zettel zitierten Gesetz in freie Waffen von jedem (18jährigen?) eingebaut werden dürfen.

Siehe Zettel.

und falls die Frage kommt "warum  schreibense das dann". hier die Lösung "rechtliche Absicherung". falls wer illegal tunt sind die so fein raus.

Corpus: An der Gearbox dürfte auch 'n Säugling rumbasteln. Allein die Gewalt über die Waffe verfügen nicht. Wenn ein Volljähriger in Aufsicht dabei ist, kann auch 'n Embryo damit schießen.

Der von Chris verfasste Bogen ist sehr kompriemiert, also bitte genau lesen!

An ASG über 0,5 J darf grundsätzlich nur ein Büchsenmacher rumbasteln wie er will.

Das BKA betrachtet die Gearbox insgesamt und den Lauf als wesentliches Teil der Waffe, das daran jeder Rumschrauben darf stimmt daher NICHT.

Allerdings ist der Austausch von Teilen, die zum Tausch durch den Anwender vorgesehen sind erlaubt. Solange also die Teile als Bausatz vertrieben werden und ohne Spezialwerkzeug ausgetauscht werden können, darf wohl davon ausgegangen werden, das es zum Tausch durch den Anwender vorgesehen ist.

Doch, du ich wir und Tante emma darf auch Ersatzteile Tauschen! Was wir dürfen ist: Zeug was für AS wummen gebaut wurdre da reinbasteln.

Was wir nicht dürfen: Teile selbst anfertigen oder zweckentfremden.

(Durchmesser von Stauraum um nur 2-3 mm würde knapp nen Joule bringen, aber das wäre ILLEGAL!)

Zitat:
Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterliegen dem
Erlaubnisvorbehalt (§26 (1) WaffG), sofern die ASG nicht nur zur
Reparatur oder Wartung zerlegt wird und ausschließlich Wechselläufe
oder Wechselsysteme, die zum Einbau durch den Endverbraucher bestimmt sind, eingesetzt werden.
(Nr. 21.1 WaffVwV)
Der Einbau solcher Teile ist frei.
Verändert sich dabei die Leistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, so
führt dies nicht zum Verlust der Zulassung.
Der Einbau selbstgefertigter oder bearbeiteter Teile ist nicht erlaubnisfrei.

Lehne mich ma ganz weit aus dem fenster. wie soll mir wer nachweisen das ich das umgebaut habe und nicht ein"Berechtigter"? selbe gilt bei Federkürzung und Shortstroke. wenn ich meine Waffe schon ü 2 Jahre habe und ich am ersten tag des besitzes alles umbauen lasse, bei jemanden der es nach der berechtigten-auffasung. dürfte ich selbst ab dem moment alles auf das tauschen was da getunt wurde.

oder kurz: es ist nicht machbar zu Prüfen ob ICH oder ein FACHMANN (der manchmal schlechter ist als ich) andere Teile eingebaut hatte

(17 Posts)

(nachträglich editiert am 10.04.2013 um 13:52 Uhr)

und du hebst alle rechnungen auf wenn du sie nichtmehr brauchst... darum sagte ich ü2jahre....

Wechselfedern, Tuninggears und Ersatzpistons werden vom Hersteller aber zum Austausch vorgesehen und dürfen somit in freie Waffen von jedem eigebaut werden. steht doch ganz eindeutig auf dem Zettel mit Quelle.

(62 Posts)

(nachträglich editiert am 25.03.2013 um 10:45 Uhr)

Und was ist mit gebrauchten Airsoft Waffen? Da hab ich  meistens nicht mal ne Rechnung über den Erwerb der Waffe.

Davon abgesehen  hebe ich Rechnungen meist nicht mal  6 Monate auf, die verschwinden schon vorher im Nirwana.

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

Ich weis überhaupt nicht was es wegen dem Tuning wieder zu diskutieren gibt.

Entweder ihr nutzt das, was euch ein Sachverständiger, Freiwillig und Kostenlos aus vielen Quellen zusammen geschrieben hat, oder ihr lasst es.

Zumal von den Leuten die hier immer wieder Schmarrn posten, kein einziger es jemals versucht hat besser zu machen.

 

 

 

Chris, du verdienst den höchsten Respekt. Wenn man mir meine Arbeit permanent kapputt-reden würde, hätte ich mich schon lange aufgehängt.

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