Waffenrechtsinformation für AS

 
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es könnte von jedem verfasst worden sein, da habt ihr recht, aber solange der Inhalt gesetzlich richtig ist, ist doch egal wers geschrieben hat.

"solange der Inhalt gesetzlich richtig ist"

Verfolge mal den Lampenthread im 6mm, das wird dort stark angezweifelt.

es wird auch hier einiges angezweifelt, ich zweifle auch an der Eignung mancher im Bezug zum Autofahren, aber solange § etwas sagt und es auch in diversen Shops in D so zu kaufen ist, ist es mir egal ob andere zweifeln.

"Verfolge mal den Lampenthread im 6mm, das wird dort stark angezweifelt."

Wen juckt's? Wenn die lieber zweifeln statt die genannten Paragraphen einfach selber mal nachzuschlagen, soll'n se doch.

Manche kann man eben nich ma mit nem Arschtritt durch ne offene Tür befördern. Früher oder später fällt den schon noch auf, daß es immer weniger werden die mit denen im "Keller" hocken bleiben.

was Zweifeln die den an?

Was angezweifelt wird? Das ganze Dokument ;D
Mir ist's auch Latte. War nur der Grund, warum Flea darum gebeten hat, seinen Namen drunterzusetzen, vermute ich.

Selbst wenn da ein Name drunter steht, würde es weiterhin angezweifelt werden. Manche wollen es nicht wahrhaben ...

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 13.02.2013 um 23:09 Uhr)

Keiner muss sich auf das Dokument verlassen oder berufen, es ist nur eine Zusammenfassung der Gesetzeslage und die damit verbundenen Konsequenzen für ASG.

Wer anderer Meinung ist kann das gern sein. Aber wenn dieser der Meinung sein sollte, dass die Informationen falsch sind, dann sollte er auch annähernd die Fachkompetenz mitbringen, dies sachlich vertreten zu können. 

Ein Name ändert nichts daran, wie ernst das Dokument genommen wird, selbst wenn 3 Richter sich über ein Thema streiten kommen am Ende 4 verschiedene Rechtsmeinungen dabei heraus. 

Mir vertraut meine Behörde waffenrechtliche Entscheidungen zu treffen, wem das zu wenig ist, der kann gern einer anderen Rechtsmeinung folgen. 

Aber da der Kollege Stoppa, welcher dieses Thema an der Akademie lehrt,  anscheinend zu den gleichen Folgerungen gekommen ist, kann ich guten Gewissens davon ausgehen, dass meine methodische Herangehensweise hinreichend exakt ist. 

 

 

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 14.02.2013 um 09:24 Uhr)

@Chris: Mal den Thread in 6mm gelesen?

 

Die Polizei Sachsen-Anhalt scheint das so zu interpretieren wie die User im 6mm:

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=44147

"Welche Waffen sind verboten?

für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die beim Benutzen der Waffe das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer, montierte Taschenlampen, usw.) bzw. markieren (Laser für Schusswaffen aber z.B. auch an Waffen montierte Laserpointer), Achtung: Dazu gehören auch die Vorrichtungen (Lampen und Laser), die in den Zubehörsets zu Softair-Waffen (Spielzeugwaffen zum Verschießen von Plastkugeln) enthalten sind, auch wenn diese Waffen selbst von den Bestimmungen des WaffG befreit sind!"

 

Willst du da mal anrufen? ^^

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 14.02.2013 um 09:54 Uhr)

anrufen und ma die Seiten nennen wo man legal sowas bestellen kann, entweder die Angebote sind weg oder auf der Seite steht dann was anderes. (schreibe gerade ne E-mail mit ne Arnfrage bezüglich des Themas)

und wie chris schhonmal sagte, er vertritt die Lehrmeinung, das die mit der Umsetzung nicht immer übereinstimmt, kennen wir alle aus verschiedensten Bereichen.

 

btw, "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen" "Zubehörsets zu Softair-Waffen" also 0,5J AEG gehören zum glück nicht zu den "Softair-Waffen" da laut Gesetz Spielzeug, und bei denen ist es dann "Spielzeug-Zubehör". falsche Auslegung ist hie leicht möglich, in beide Richtungen.

 

aber da das nur meine Gedankengänge sind, würde ich eine Aussage von Chris in dem Zusammenhang begrüssen.

Entscheidend ist immer der Verfasser, und da kursiert selbst auf Behördenseite jede Menge Unfug. Manchmal fühlt sich jemand spontan berufen oder bekommt den Auftrag schnell mal eine Information auszuarbeiten, und dann fehlt natürlich die Tiefe.

Ehrlich gesagt würde ich gemäß Wortlaut des Gesetzes auch eher der Interpretation von Sachsen Anhalt folgen, jedoch ist das Jagdlampenurteil ein geschaffener Präzedenzfall, der das ganze komplett neu bewerten lässt. 

Fraglich ist, ob der Verfasser aus Sachsen Anhalt dieses Urteil kennt.

 

Aber es kann auch jederzeit ein neues Urteil kommen, welches wieder einer anderen Linie folgt. Ist immer ein spannendes Thema und ich bleibe weiterhin dran. Bekomme ja noch jeden neuen BKA Bescheid automatisch zugesandt, wenn da wieder was mit AS Bezug kommt, werde ich selbstverständlich was dazu schreiben.

 

 

...jedoch ist das Jagdlampenurteil ein geschaffener Präzedenzfall, der das ganze komplett neu bewerten lässt...

 

 

Nutzt mir aber reichlich wenig, wenn die Waffenbehörde (und die sinds ja nun mal die dann zum Zug kommen) festlegt "verboten", hab ich den Zirkus erstmal im Haus.

Es fehlt mir auch die Muse, nachdem ich meine Wohnung verwüsten lass musste meine Waffen auf der Polizei liegen, auch noch mit dem Anwalt rum zu machen bis ich mein Recht und meine dann sicher beschädigtes Eigentum zurück bekomme. 

 

Da stellt sich mir die Frage: Kann nicht mal ne offizielle Seite nachfragen? Bzw ggf eine Aufklärung durchführen?

 

 

 

 

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 14.02.2013 um 10:04 Uhr)

Anfrage ist raus (bin auch Offiziel, offizielles Mitglied der BRD, und fragen darf jeder)

schade das man keine Bestätigungsmail bekommt wenn man was an die verschickt hat.

habe auf den betreffenden Bereich verwiesen und dann einfach gefrag:

"Betrifft dies auch Vorrichtungen aus Spielzeug-Softair(unter 0,5J Schussleistung)Zubehörsets?

Frage nur nach, da es diese in diversen Onlineshops (z.B. Amazon) und auch Läden zu kaufen gibt und mich dieses irritiert."

 

werd euch die Antwort nicht vorenthalten, nur die Frage wann ich eine bekomme...

"Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die beim Benutzen der Waffe das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer, montierte Taschenlampen, usw.) bzw. markieren (Laser für Schusswaffen aber z.B. auch an Waffen montierte Laserpointer), Achtung: Dazu gehören auch die Vorrichtungen (Lampen und Laser), die in den Zubehörsets zu Softair-Waffen (Spielzeugwaffen zum Verschießen von Plastkugeln) enthalten sind, auch wenn diese Waffen selbst von den Bestimmungen des WaffG befreit sind!"


Das sagt doch nur aus, daß auch diese "Spielzeug-Zubehörsets" nicht an Waffen montiert werden dürfen. Das diese Sets nicht an das Spielzeug angebracht werden dürfen für die sie gedacht sind (0,5er), geht daraus nicht hervor. So würde ich das jedenfalls auffassen. Ich hab den Absatz gelesen und dachte mir "Ja und? Wo steht das jetz im Wiederspruch zu Chris' Aussagen?".


"Es fehlt mir auch die Muse, nachdem ich meine Wohnung verwüsten lass musste meine Waffen auf der Polizei liegen, auch noch mit dem Anwalt rum zu machen bis ich mein Recht und meine dann sicher beschädigtes Eigentum zurück bekomme."

 

Es wird doch auch niemand gezwungen sich jetz allen möglichen Beleuchtungskram an seine 0,5er zu schrauben. Bei der Creme de la Creme dieses elitären 6mm-Forums könnte man glauben, die wollen nur verhindern, daß jede "Pappnase" mit ner 0,5er + Lampe und Laser dran rumrennt und das ein "SAEG-only-User" nich darf.

Dazu würd' ich jedoch sagen:

Legal is es nur an 0,5ern. Die Distanzen sind also nich so groß, daß ein Laser besonders viel Sinn machen würde bzw einem einen entscheidenden Vorteil verschafft. Wenn überhaupt, wäre das Anbringen von Lasern nur ne anfängliche Erscheinung bis man sich mit so nem Ding einfach nur noch zum Affen macht und das zum "Kiddie-Style" wird.

Und was gibts schon ernsthaft an Lampen auszusetzen? Da's nur 0,5er betrifft is davon auszugehen, daß es hauptsächlich im CQB-Bereich Anwendung findet und da auch nur sinnvoll is wenn der Spielbereich dunkler is als die Lampe leuchtet. Wenn man besser sieht wo man hinlatscht und vor allen wo man hinschiesst, is das doch im Prinzip n Zugewinn an Sicherheit. Und da man mit Licht im Dunkeln auch seine Position verrät, is das auch nich zwangsläufig ein unfairer Vorteil gegenüber jenen die keine Lampe dran haben (dürfen).

 

Ich frag' mich, wie wohl die Reaktionen aussehen würden wenn man das mittels Paragraphen auch auf SAEG's ausweiten könnte. Ob's da auch soviel "Zweifler" gäbe?

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