Waffenrechtsinformation für AS

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: ...6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 ...

(nachträglich editiert am 29.05.2013 um 04:06 Uhr)

@ Chris (ATW)

Vielen dank auch von mir, dass du der Community zuliebe so viel Energie reinsteckst, damit mal mehr Klarheit im Tuningdschungel etc. herrscht!

 

So, nun habe ich aber mal eine Frage bezüglich des MOSFET-tunings bei S-AEGs >0,5J. Darf man jetzt also nur fertig verlötete im Fachhandel erhältliche Airsoft-Mosfets samt switchassembly in S-AEGs verbauen?

Selbstgefertigte oder veränderte teile seien ja nicht zulässig (so hab ich das jedenfalls aus dem pdf entnommen) ,oder entfällt das ,weil ein Mosfet nicht als Bestandteil der GB gezählt wird?

Habe nämlich vor eine Schaltung, nach dem bei airsoft austria tech blog vorgestelltem Muster, zu löten, um Gearjams vorzubeugen und den Verschleiß der switchassembly zu minimieren.

Die Switch Assembly, ebenso, wie ihre Elektronische Versorgung sind nicht durch die Erlaubnispflicht erfasst. Bei ihnen handelt es sich nicht um wesentliche Waffenteile.

Cool, danke für die schnelle antwort Chris!

Dann gehts jetzt ans mosfet gebrutzel =)

Hallo, ich hätte dann noch mal zwei Fragen. Nehmt es mir nicht übel das sie nicht auf Softair bezogen sind. 

Es geht um einen Schalldämpfer (keine Attrappe wie im AS Bereich üblich) für ein Luftgewehr. Dieser ist soweit erlaubt. Trägt ein (F) und hat ein 1/2" UNF Gewinde.

Da mein Gewehr kein Gewinde am Lauf hat, müsste ich einen Adapter an den Lauf schrauben. Diese übliche Vorgehensweise ist und Legal.

Ich würde aber lieber das Qewinde auf 13mm aufbohren, damit ich ihn direkt an den Lauf befestigen kann. Dadurch habe  ich weniger bewegliche Teile  und der Gewehrlauf wird nicht unnötig länger. Das Diabolo wandert also von der Laufkrone aus direkt in den Schalldämpfer.

Nun meine Frage, darf ich diese Modifikation ein einem Schalldämpfer der für eine (F)reie Waffe bestimmt ist und dieser daher gleichgestellt ist, vornehmen?

 

Die zweite Sache ist die das ich gerne die Antriebseinheit tauschen möchte.

Das Gewehr hat ein 200Bar Kartuschen System, ein Regulator mindert den Druck auf 70Bar Arbeitsdruck.

Darf ich nun einen  anderen Regulator anbringen der mit 300Bar klar kommt, den Arbeitsdruck aber weiterhin auf 70Bar mindert?

Die Haltbarkeit der Waffe würde durch diese "Tuning" nicht verschlechtert. Die Leistung würde sich nach wie vor im Gesetzlichen E0 <7,5 Joule bewegen.

Ich möchte auf das 300Bar System umsteigen weil ich dadurch mehr Schüsse  pro Füllung der Kartusche habe.

 

Ein Bekanter BüMa hat mir gesagt das ich das dürfte. in diversen Foren finde ich aber immer wieder User die das gegenteil behaupten.

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Also nen "echter" voll Funktionsfähiger Schalldämpfer in DE ist doch garnicht erlaubt!?

weil er zum Straftaten vertuschen benutzt werden kann oder nich!?

 

mit dem Druck System würde ich mir keine sorgen machen!

solang du unter 7,5 Joule bleibst ist alles in bester ordnung!!

(62 Posts)

(nachträglich editiert am 21.06.2013 um 16:47 Uhr)

Zitat: "Also nen "echter" voll Funktionsfähiger Schalldämpfer in DE ist doch garnicht erlaubt!? weil er zum Straftaten vertuschen benutzt werden kann oder nich!?"

Nene, das gilt für WBK Pflivhtig Waffen.

Für Druckluft Waffen sind die ganz legal kaufbar und auch nutzbar. Es steht meist drauf " Nur für Luftdruck Waffen o. Nur für  Freie Waffen" aber selbst das müsste nicht draufstehen. Is nur damit die Zugehörigkeit besser identifizierbar ist.

Ahhh ok Super danke!!

achja und nen anderes Gewinde ist kein Problem du veränderst ja nicht die Funktions weise!!

Falls es wer "etwas" ausführlicher haben möchte habe grad was bei germansportguns gefunden.

Sorry für die Fragem, aber habe ich das richtig Verstanden?

Funktionierende Rotpunktvisiere/Lampen sind an einer ASG mit unter 0,5j erlaubt? Aber an einer ASG mit über 0,5j nicht?

ja, da ü 0,5j Waffe und unter 0,5j nur Anscheinwaffe und es ist nur an Waffen verboten.

Allerdings ist die Montage ansich ein verbotener Gegenstand... 

 

Also Lampe + Mountring = verboten

Waffe + Klebeband + Lampe = legal...

 

Klebeband werden Sie nicht verbieten können :-P 

(62 Posts)

(nachträglich editiert am 07.01.2014 um 20:42 Uhr)

Das sehe ich nicht so.

Nur wenn die Mount vom Herrsteller ausschlieslich güt diesen zweck hergestellt wurde ist sie nicht Legal.

Das selbe gilt für die Lampe. Wäre sir aussschlieslich zum betrieb an einer Waffe vorgesehen wäre sie nicht Legal, aber das ist sie nicht. 

Alles andere wäre auch Umsinn. Sonnst wäre jeder Montage Ring der für ein ZF vorgesehen und hergestellt wurde Illegal, nur weil man auch eine Taschenlampe damit befestigen kann.

Schön :-) würdest Du Deine Meinung auch begründen? xD 

(62 Posts)

(nachträglich editiert am 07.01.2014 um 20:48 Uhr)

Ja, habe meinen Post ergänst.

Meine meinung zu dem Thema jedoch gleich als "falsch Information" zu deklarieren finde ich etwas übereifert.

(1839 Posts)

(nachträglich editiert am 07.01.2014 um 20:47 Uhr)

Das mit dem melden sehe ich auch so.

 

Zum Grundsatz aber... Lampe und Mount getrennt voneinander sind legal, keine Frage.

In dem Moment, wo der Ring mit Montagemöglichkeit an einer Waffe aber zusammengebaut ist, ist dieses explizit für den Einsatz an einer Waffe gedacht. 

Demzufolge macht die Kombination einen verbotenen Gegenstand gemäß dem Waffengesetz, 

Paragraph ergänze ich sofort

 

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Absatz 4.1

Seite: ...6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 ...



Anzeige