Waffenrechtsinformation für AS

 
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(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 18.09.2014 um 23:42 Uhr)

Es ist dabei ausschließlich der gewerbliche Handel gemeint, da der Erwerb und Besitz von der Erlaubnispflicht frei ist auch die private Veräußerung also der Eigentums/ Besitzwechsel an eine andere berechtigte Personen Erlaubnisfrei.

 

Keine Grauzone, das Gesetz ist da eindeutig.

Alles klar, frage beantwortet

wenn das richtig verstehe sind ist vollauto nur bei ASGs unter 0,5 j erlaubt, alles was darüber geht gilt das dann auch als illegaler Waffenbesitz ??

Außer du wohnst in österreich da ist vollauto über 0,5 legal 

Dieser Thread basiert auf der deutschen Rechtslage entnommen aus dem WaffG. 

Wollte es nur gesagt haben, ist aber egal entschuldigt mich bitte.

Ajax

Im Ausland ich nene jetzt mal unsere Nachbarländer Österreich,  Schweiz,  Tschechien (ausgenommen Beerzone), Polen,  Holland,  Belgien, Frankreich,  Italien,  ist  vollautomatisch erlaubt und da  gibt's auch kein F.

Hier ist  Deutschland da ist eben alles über 0, 5j nur Semi und mit F erlaubt. 

 

In eigener Sache!

Ich bitte Einzelanfragen per PN erst zu starten, wenn alle Threads zu dem besagten Thema ausgereizt sind, insbesondere, was Import und Lampen an Waffen angeht.

Die Einzelfragen gehen ein wenig über das gesunde Maß hinaus und können allesamt aus den Threads zu diesem Thema geklärt werden.

Ich bitte um Verständnis!

mal ne frage zum thema licht an AS ....

ich weiß das thema ist ausgelutscht ohne ende... ABER:

sofern ich mich richtig informiert habe gilt das verbot für lampen/laser, die den gegenüber beleuchtet oder das zielen auf diesen erleichtert ....

mein plan jedoch ist es, aus rein optischen gründen, mir ein VLight an den stock zu kletten ... fällt das nun unter besagtes verbot oder ist das rechtens?

 

danke für hilfreiche antworten

PS: rechtschreibfehler dürfen behalten werden

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 31.10.2014 um 02:54 Uhr)

Wenn es auch das Ziel anleuchtet und an der Waffe ist: Nein

Geht es nicht um das Beleuchten? Sonst wäre der BB Counter an der Snow Wolf Pulse Rifle auch Verboten.

Ich meine das es Legal ist,da es das Ziel nicht primär Beleuchtet.Es leuchtet nur und kommt nicht mal bis zum Ziel.

Mal ganz dolle grob: Licht ist nur verboten, wenn es dazu geeignet oder gedacht ist ein Ziel zu beleuchten.

Eine Lampe am Schaft, die nicht nach vorn auf ein Ziel leuchtet, sollte kein Ding sein.

Ein LiPo-Warner in einenem Lampengehäuse, nach vorn gerichtet ist kein Problem. Weil die LED vom LiPo-Warner kein Ziel beleuchten kann und auch nicht dazu gedacht ist.

 

 

 

 

Grad beim Aufräumen gefunden und eingescannt, ist für den ein oder anderen vielleicht fürs Mindset ganz interessant (geht um Anscheinswaffen/Waffenbesitz allgemein):

Quelle: Deutsche Polizei, 03/2014

 

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