Waffenrechtsinformation für AS

 
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(85 Posts)

(nachträglich editiert am 25.03.2013 um 12:27 Uhr)

Der Anstoß der Diskussion war wie immer ganz banal die Aussage

"An der Gearbox dürfte auch 'n Säugling rumbasteln."

welche so falsch ist.

"Chris, du verdienst den höchsten Respekt."

Auf jeden Fall!
Diese Arbeit hilft uns aber nur dann, wenn Ihr Inhalt nicht von "Leuten die hier immer wieder Schamrrn posten" mit falschem Inhalt verbreitet wird. Das Merkblatt ist eben kein "Freifahrtsschein" für alle Bastelei an den ASG, auch wenn es manche gerne so lesen wollen.

Dummerweise schreien die, die am wenigsten Ahnung haben häufig am lautesten. Ich erinnere mich noch sehr gut an die AS/Paintball ist in Deutschland verboten Schreierei nach dem der Betrieb einer Paintballanlage untersagt wurde. Jahrelang war dies die in D vorherschende Auffassung in Foren etc. und warum? Weil Leute, die das Urteil nicht richtig eingeordnet haben meinten, dies bei jeder passenden und unpassenden Situation rumzuposaunen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Sinnvoll ist dies jetzt mit Manipulationen an ASGs umgekehrt zu betreiben. Daher habe ich o.g. Aussage relativiert und ich glaube das wird noch öfters passieren. ;)

 

 
 
(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:18 Uhr)

Aha, ne Gearbox an sich hat 0,gar keine J und ich schaffs ohne Probs mit 250Feder in ner dichten GB auf 0,5 J zu kommen (Undichtigkeit in der HU und Löcher im Lauf) also kann keiner sagen obs nen Waffen oder Spielzeugteil ist, darum darf jeder dran Basteln

Des weiteren ist nen SA-Lauf nurn Rohr, genau wie bei der Kartoffelkanone, wird erst durch Verwendung bestimmt was es ist.... also 0 Waffenrelevanz

 

aber wie sagte mal jemand zu mir "Wenn du immer nen Grund suchst warums nicht geht, wirds auch nie gehen"

aaah was für ein schmarrn.

die eigenschaft wesentlicher waffenteile, gefährlicher gegenstände sowie waffenanbauteile bestimmt sich in erster linie nach dem zweckwillen des herstellers. und genau so wird es bundesweit beanzeigt. bring hier nicht solch gefährliche halbwahrheiten!!!!!!!!!!!!

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:04 Uhr)

Ah, darum hat Flea auch nen schreiben veröffentlicht wo festgestellt wurde das der Innenlauf einer Softair nicht anderes als ein Rohr ist. LINK

 

also verbreite du kein Halbwissen...

 

(und bevor du jetzt sagst "da hast aber wegen der Gearbox gesagt" ja das jeder dran basteln darf, aber nicht das es KEIN waffenrelevantes Teil ist. (die GB ist waffenrelevant).

 

 

Kurzfassung ausm link:

"Ein Rohr, das sowohl in Spielzeug und in Waffen (in diesem Fall Softairwaffen mit "F im Fünfeck"-Zeichen) als Lauf verwendet werden kann, wird erst mit der Widmung für die Waffe, spätestens mit Einbau in eine Waffe zum relevanten Waffenteil. Vorher ist dieses Rohr ein Rohr, das für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Robert MXXXXXXXXXXX
Bundeskriminalamt
SO11 Waffenrecht
Telefon: +49 611 55-XXXXX
Telefax: +49 611 55-XXXXX
E-Mail: SO11-Waffenrecht@bka.bund.de"

 

{bevor ich was als Tatsache hinstelle machte ich mich schlau obs das auch ist, ansonsten weise ich drauf hin das ich mir nicht sicher bin}


(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:10 Uhr)

der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt,

 

anlage 1 - abschnitt 1 - nr. 1.3.1 waffg

 

noch gilt das geschriebene recht und nicht das gedachte -))))))))))))

 

stimmt ein rohr kann ein lauf sein. nix anderes sagt das waffg. allerdings hast du weiter oben gepostet das ein lauf ein rohr sein kann - was wie dein bka - zitat beweist nicht stimmt. gib zitate korrekt wieder - dann klappts auch ggg

(1620 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:14 Uhr)

@ Frunds: Lies doch bitte mal den Post über dir, dort ist eine Bestätigung vom BKA enthalten, dass ein ASG lauf kein Waffenrelevantes Teil ist (als Einzelteil), sondern nur ein Metallrohr.

Waffenrelevant wird der Lauf erst mit Widmung/ Einbau für eine Ü0,5J ASG.

 

Vorher nicht, da ja auch 0,5er ASGs Läufe benutzen, die gleichenfalls in Ü0,5er eingebaut werden können.

 

Der Link von Streik führt zu einer heissen aber am Ende eindeutigen Diskussion.

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:17 Uhr)

Zeig mir die Stelle wo ich das Zitat so verändert habe das es nicht mehr stimmt, kann ja nur vor dem zitierten gestanden haben. aber da steht nichts von dem was du sagst.

 

und ich sagte nicht das "ein Lauf ein Rohr sein kann" sondern das "ein SA-Lauf nurn Rohr ... wird erst durch Verwendung bestimmt was es ist", bitte Zitiere korrekt. und damit Sage ich genau das was der Herr vom BKA schrieb.


(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:18 Uhr)

das steht da nicht. und wie es da steht - das ein rohr bei anbau an eine waffe ein waffenrelevantes teil wird - gehe ich mit. nix anderes schreibe ich.

 

aber das bka sagt nicht, dass ein lauf kein waffenrelevantes teil ist. das bka prüft zuerst dessen zweckbestimmung nach hersteller. so steht es da im link - richtig

 

--------------

zitat der falschen darstellung

Desweiteren ist nen SA-Lauf nurn Rohr, genau wie bei der Kartoffelkanone, wird erst durch verwendund bestimmt was es ist.

(85 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 22:18 Uhr)

Auch ohne Experte auf dem Gebiet des Waffenrechts zu sein, sehe ich, dass diese Aussage

"Ah, darum hat Flea auch nen schreiben veröffentlicht wo festgestellt wurde das der Innenlauf einer Softair nicht anderes als ein Rohr ist."

 schlicht Falsch ist.

Dürfte aber jedem beim Lesen auffallen...

EDIT: Da war Frunds schneller.
 
(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:27 Uhr)

AHA, also ist jede 0,5J ASG ne Waffe da ein waffenrelevantes Teil drinne ist....

 

wir können uns jetzt streiten wie du willst, oder, was mir lieber wäre, auf die Aussage von Flea und/oder Chris warten. dann weiste wer von uns beiden Recht hat.

 

Blub, lies den Link bevor du dich reinhengst...

 

Und eine ASG ist auch ne 0,5j AEG und da ist 0 Waffe, darum ist es auch nurn Rohr, hätte ich von eingebauten Innenläufen von GBB gesprochen, wärs was anderes, aber bis zum einbau ist alles nurn Rohr bei ASG (und bei 05ern auch danach), und sobald ich den Lauf ausbaue ist es wieder nurn Rohr.


(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 20:28 Uhr)

schade ich wollte gerade gefällt mir drücken aber das war nur der erste teil mit dem verweis auf die beiden rechtskundigen.

 

der zweite teil ist wieder extrem daneben

was du willst, denkst oder möchtest, ist mir eigentlich total egal, bei meiner Frau wärs mir das zwar nicht, aber anderes Thema... (nein ist nicht gegen dich als Mensch gerichtet sondern nur über deine aussage)

(85 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2013 um 22:55 Uhr)

Warum habe ich bloß das Gefühl, das einige hier nur die Hälfte von dem Verstehen was Sie lesen und nur die Hälfte von dem Schreiben, was sie sagen wollen...

 

Wenn eine Aussage nur auf ASGs mit E<0,5J bezogen sein soll, muss dies auch deutlich werden, immerhin sind die Konsequenzen mitunter gravierend.
Genauso gravierend kann es sein, beim Lesen einfach einen Teil des Satzes wegzulassen (z.B. "wird erst mit der Widmung für die Waffe").
 
Nur für den Fall, dass hier wirklich noch Leute lesen, die Wissen möchten was denn nun Richtig ist:
1. Das Merkblatt SORGFÄLTIG lesen,
2. das Geschriebene GENAU nehmen,
3. bei Fragen jemanden Fragen der wirklich bescheid weiß (meistens daran zu Erkennen, das die Antwort einen nicht ganz zufrieden stellt ;) )
4. 100%ige Rechtsicherheit werdet ihr kaum bekommen und sollte dies jemand behaupten ist Vorsicht nicht verkehrt.
 
Im Übrigen wird ein Lauf nicht allein durch das Entfernen aus der Waffe wieder zu einem einfachen Rohr! Wer also den lauf aus seiner Waffe ausbaut, diesen dann absägt, um ihn dann wieder einzubauen, hat einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen. (Die rechtlichen Konsequnzen und eine mögliche Erlaubnis zu solchem Tun mal außenvor gelassen.)
 
Dies ließe sich auf die Gearbox natürlich entsprechend übertragen.

blub, nimm dir bitte Pkt. 3 zu Herzen ;)

 

und nun bitte keine Diskussionen mehr von jedem der kein Waffenrechtsexperte ist (schließt mich mit ein) also warten wir auf so jemanden um ne Antwort zu bekommen.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 31.03.2013 um 10:33 Uhr)

Blubs Aussage kann ich nur absolut zustimmen!

Das Rohr an sich ist noch kein gleichgestellter Gegenstand (gem. WaffG.) Erst mit konkreter Bestimmung (i.d.R. Einbau in die Waffe) bekommt er seine Bestimmung, die er auch dann für immer behält.

(Der Umbau in eine U 0,5J ist demnach nicht möglich, aber eine Zweckumbestimmung ist nicht nachweisbar)

Die Veränderung von Teilen ist erlaubnispflichtig. Nur waffenrelevante Teile, die ohne Nachbearbeitung durch den Endverbraucher eingebaut werden können (Und auch vom Hersteller dafür bestimmt sind) sind erlaubnisfrei!

Nächsten Monat gehe ich noch einmal an die Akademie und werde bei Herrn Stoppa einen weiteren Lehrgang im Waffenrecht machen, ich hoffe ein paar schwierige Punkte aus dem AS anbringen zu können. 

 

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