Waffenrechtsinformation für AS

 
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Original von Unicorn Kittyking

PS: ich möchte außerdem meine Verwunderung kundtun, dass überhaupt über so etwas reden muss wo man doch mit der abgeschlossenen Waffentasche definitiv auf der sicheren Seite ist.

Diese Einstellung nach dem Motto "Wie weit kann ich gehen? Airsoft: Leben am Limit"  ist mir absolut unverständlich.


Mich verwundert da überhaupt nichts^^
Das liegt wohl auch daran, dass der durchschnittliche Airsoftspieler kein Geld für so etwas wie einen Waffenkoffer ausgeben möchte und sich nur ne D'Boys M4A1 und 5FT-Uniform leisten kann. Siehe auch das Thema mit den Schutzbrillen. Bloß kein Geld für ne anständige Schutzbrille ausgeben, ne 12€-Brille von MFH reicht ja vollkommen! [/ironie]

(62 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2013 um 17:21 Uhr)

Meine Auffassung, dass ein Kofferraum nicht zum Betreten durch Menschen geeignet und bestimmt ist, wird unter anderem vom BGH (BGHSt 13, 81), Fischer, § 243, Rn 12, Otto, BT, § 41 Rn 18, Herrn Prof. Dr. Rudolf Rengier (auf dessen Vorlesungen zum Strafrecht ich mich in meinem ersten Posting aus dem Gedächntnis bezogen habe) auch BT1, § 3 Rn 23, SK-Hoyer, § 243 Rn. 28 geteilt.

Warum es sinnvoll ist, sich darüber Gedanken zu machen? Um einen meiner Vorposter zu zitieren: um nicht Halbwahrheiten herumzugröhlen. Sinnvoll, bei der Entscheidung was man selber nutzen möchte, auf Nummer sicher zu gehen. Und wie ich auch oben schon geschrieben habe, deutlich flexibler, ein abschließbares Futteral oder einen Koffer zu wählen. Aber: bevor man, wie es ja hier offenbar primäres sportliches Ziel ist, anderen erklärt was sie alles böse und illegall tun, sollte man sich im Klaren darüber sein, ob dies wirklich der Fall ist (die Fähigkeit, gesetzliche Normen korrekt zu subsummieren kann natürlich auch nicht schaden). Und dabei kommt man nicht umhin, am anderen Ende der Fahnenstange auf Nummer sicher zu gehen - und nur Ankreiden, von dem man wirklich weiß dass es verboten ist.

Alternativ für die Leute die es gern simpel haben: beim eigenen Kram auf Nummer sicher gehen und bezüglich des Tuns anderer Leute mangels exakter Kenntnisse Schweigen bewahren.

Wenn ich eine vom BGH abweichende Ansicht vertrete ist das natürlich bedauerlich, dennoch bleibe ich bei meiner Ansicht, dass ein Auto stets als räumlich zusammenhängend betrachtet werden muss und der Kofferraum nicht separat behandelt werden kann.

Das halte ich für im Rahmen dieser Definition für eine vertretbare (Minder-) Meinung.
 

Siehst du das auch in dem von Corpus angesprochenen Fall so, in welchem der Kofferraum vom Wageninneren nicht erreichbar, evtl. strukturell komplett separat ist?

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die entsprechende Rechtsprechung/Diskussion aus dem Strafrecht stammt - es geht dort um das Aufbrechen des Wagens von außen um an den eingeschlossenen Inhalt zu gelangen. Wie ich schon schrieb halte ich ein unreflektiertes Übernehmen der Definition ins Waffenrecht für eine Falle, wenn dadurch ganz offensichtlich das Ziel der Norm nicht erfüllt werden kann - eben wenn die Anscheinswaffe aus dem Wageninneren leicht erreichbar ist.

(2978 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 26.02.2013 um 17:55 Uhr)

Mir ist der Ursprung der Definition aus dem Strafrecht bekannt. Auch in dem Beispiel von Corpus beharre ich auf meiner Ansicht dass dies einen umschlossenen Raum darstellt.

Ich halte es für inkonsequent je nach Autotyp zu differenzieren ob ein verschlossener/ umschlossener Raum vorliegt, auch deswegen weil es für den 243 in dem Fall keinen Unterschied macht.

Mithin betrachte ich unabhängig der Art des Kofferraums einzig den Transport in einem Waffenkoffer o.Ä für richtig.
Wie du schon sagtest bin ich damit wohl Anhänger einer Mindermeinung. 
Aber wenn du mir eventuell konkret das Ziel der Norm im Bezug auf das Waffenrecht nennen kannst wäre mir geholfen- ich lasse mich auch gerne überzeugen dass meine Gedankengänge abwegig sind ^^ 

Hmmm....

Spaß:

In meinem Auto darf ich nackt fahren. Ich darf theoretisch nackt vor meinem Fenster stehen und den Leuten die vorbei laufen winken, denn mir zu verbieten in meinem Haus nackt herum zu laufen wäre ein Eingriff in meine Privatsphäre und das darf man nicht.

Mir ist es überlassen was ich innerhalb meinen eigenen 4 Wänden mache, das Auto ist ein ähnlicher Fall.

Auf meinem Besitz darf ich Waffen tragen, also warum soll ich die Waffen in meinem Auto abschließen?

 

Spaß Ende. 

 

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2013 um 19:06 Uhr)

Schon wieder diese Kofferraumfrage...

Bleiben wir mal bei der Definition eines verschlossenen Behältnisses.
Ein PKW ohne getrennten Kofferraum ist nur um- bzw. geschlossen - jedoch nicht verschlossen.
Klar kann man sich im PKW einsperren, jedoch gibt es immer einen Moment, wo man das Fahrzeug verlassen muss (Ein-/Aussteigen, Notfall, Polizeikontrolle...).
Spätestens in diesem Moment ist das Fahrzeug nicht mehr verschlossen.

Ein physisch getrennter und verschlossener Kofferraum hingegen ist am Ende nichts anderes, wie ein am PKW fest verbundener Koffer und ist demnach fast legal... wenn aber Warndreieck und Verbandsmaterial im Kofferraum ist, wird es wieder schwierig zu garantieren, dass der Kofferaum dauerhaft verschlossen ist...

Ich rate daher auch hier jedem, es nicht auf die Spitze zu treiben... es wird doch nicht schwer sein, eine Tasche mit Schloss dran zu packen (und sei es nur eine billige Sporttasche vom Asiaten nebenan)...

@Sirke
Nackt im Auto und vorm Fenster ist nicht immer erlaubt... §§ 183 & 183a StGB kann zum Tragen kommen, wenn sich jemand durch Dich belästigt fühlt ;)

MfG

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2013 um 19:11 Uhr)

die beiden zählen nicht innerhalb meiner 4 Wände, worunter auch das Auto zählt, das gilt nur in der Öffentlichkeit und das ist mein auto nicht oder lässt du jeden in dein Auto oder bestimmste wer rein kann? (theoretisch dürften wir auch alle nackt spielen, da es ja kein öffentlicher Raum sein sollte, aber da bekommt der Satz "das wird ne Beule" ne ganz neue Bedeutung ;))

 

bitte btt: Waffenrecht.

(13552 Posts)

(nachträglich editiert am 17.08.2014 um 15:03 Uhr)

@Marvbec mehr zum Thema:

http://www.autofrage.net/frage/darf-man-nackt-auto-fahren

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OT: Betreffs Nackisch Exibitionistisch blah: Darfste alles machen, solange du Mieter Pächter oder ähnliches bist, aber niemand darf jemanden zwingen hin zu schauen^^

Dieser Post wurde von einem User als "Off-Topic" markiert und soll daher ausgeblendet werden.

Ich fragte mich gerade, warum das eigentlich Kofferraum heißt. Ein Koffer als solches ist ein verschlossenes bzw verschließbares Behältnis -> ergo; is der Stauraum im Pkw dafür vorgesehen, verschlossene Behältnisse darin unterzubring' und keine losen Gegenstände.

Das is natürlich nich ganz ernst gemeint ;)

Da es mich aber tatsächlich interessierte woher der Begriff "Kofferraum" kommt, bin ich doch bei Wiki auf folgendes gestoßen:

"Der Kofferraum ist der Platz im Pkw, der für das Transportieren von Ladung vorgesehen ist.
...
Unter einem geschlossenen Kofferraum wird ein solcher verstanden, der vom Fahrgastraum aus nicht oder nur über eine Durchlade-/Skisacköffnung zugänglich ist, während der offene Kofferraum durch Abnehmen einer Abdeckung oder Umlegen der Fondsitzbank zugänglich ist."

So, und jetz schau ich noch nach Handschuhfach und Hutablage. Dem Namen nach wird man damit aller Wahrscheinlichkeit nach zwar auch keine Waffen transportieren könn' aber ich kann mir auch nich vorstellen, daß diese Örtlichkeiten tatsächlich jemals allein zur Aufbewahrung von Handschuhen bzw Hüten vorgesehen waren.

Jetz muß nur noch jemand herausfinden, warum genau es eigentlich Waffentasche/ -koffer/ -futteral heißt.

 

 

Nachtrag: Ich hoffe, der etwas ironische Unterton is für die meisten erkennbar.

Also mein  Handschuhfach könnte ich abschließen, aber ich glaube eine Waffe würde ich dort trotzdem nicht transportieren ^^

"Warten Sie kurz Herr Polizist, ich hole kurz meine Unterlagenaus dem Handschufach,... oh,..."

Ich habe eine Frage zu dem Punkt "Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt [...]" :

Ich verstehe das so, dass man eine Erlaubnis benötigt um solche Veränderungen vorzunehmen (ausser eben bei Wartung/Reparatur oder Wechselläufen..). Man hat mir vorhin aber noch in einem Thread gesagt, dass ich ruhig selber meine ASG tunen darf solange sie unter 7.5 Joule bleibt und mich dabei auf diesen Thread verwiesen. Kann mal jemand für Klarheit sorgen ? ;)

 

Gruß

Du darfst nach deutschem Gesetz nichts an deiner Schussleistung sowie an der Schussfolge ändern!!

Alle Änderungen diesbezüglich müssen durch einen Büchsenmacher erfolgen und die Waffe muss durch das Beschussamt abgenommen werden.

 

Sollte ich hier falsch liegen bitte korriegirt mich.

 

Die Realität sieht aber anders aus

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(nachträglich editiert am 17.03.2013 um 19:42 Uhr)

Das meint, dass du nicht einfach eine GBB-Gearbox (ja, sowas gibt's) in deine S-AEG bauen darfst, da du somit eine gravierende Änderung vornimmst.

"Du darfst nach deutschem Gesetz nichts an deiner Schussleistung sowie an der Schussfolge ändern!!"

Die Schussfolge ändert sich bereits durch den Einbau eines anderen Akkus oder bei Temperaturwechsel. Mal drüber nachgedacht?

Sofern du unter 7,5J bleibst kannst du alle Teile einbauen (solang dann nicht FA), die für den Endverbraucher bestimmt sind und die Antriebsart nicht ändern.

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