Waffenrechtsinformation für AS

 
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(62 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 11:34 Uhr)

"Wer Chris' Aussagen anzweifelt braucht die darin angegebenen Paragraphen bloß in den o.g. Dokumenten nachschlagen."

Das ist ja das Problem, die können ja auch lesen, aber kommen  immer zu einem anderen Schluss. Manchmal glaub ich die Wollen es nicht wahrhaben. Wenn man nachhakt, ist man sofort ein Querulant, Thema geschlossen aus.

"Oder er lässt's bleiben und lässt sein Kram halt von nem "Fachmann" richten."

Die tun so als seinen sie selber Fachmann, bzw. nur deren Fachmann ist richtig informiert.

Aber ich höhre bei denen schon garnicht mehr rhin. Belehrungs resistent eben. 

Die Diskutierten  immer noch ob Sniper-AS die KRISS Nach Deutschland schafft, wegen dem FA und  Lampenhalterung gäbe es da Probleme, währen  ein kleiner Importeur die längst im Programm hat. Nun liegt es natürlich am neuem Vertrieb ... Bla bla bla.

Aber ja, die haben voll die Ahnung.(Achting Ironi)

Ich will mich gar nicht weiter auslassen.

 

Danke nochmals an Chris für die Investierte Arbeit. Ich habe nie daran gezweifelt, falls meine erste Frage den Eindruck erweckt haben sollte.

 

Heißt das jetz das ich mir en Laser und ne Lampe an eine 0,5er ASG montieren darf, ich halte des en bissl für fragwürdig weil ich denke nicht das es gut ankommt auf ner OP oder irgendwo anders.

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 13:27 Uhr)

antwort: ja darfste.

wegen ops polizei usw: theorie und praxis?

und nur weill die auf der op das gesetz nicht kennen ist es nicht verboten sondern dann könntest du sie aufklären

und im Zweifel gelten auf der OP einfach die Regeln des Veranstallters! Legal oder nicht! WO ist das Problem!

Respekt Chris (ATW) ,gut gemacht! Daumen hoch!

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 13:55 Uhr)

ne es gelten die regeln des veranstallters innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

war auf ner op wo ein paar Waffen ohne Prüfung rummrennen durften, ü 2j, kein originales F und FA....

recht haste. erst Fragen, ink. bezug zu Gesetzen und wenn nein = dann nein.

(2134 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 13:59 Uhr)

sorry das Legal oder nicht bezog sich nur darauf das es mir persönlich egal wäre ob das Teil Legal ist und ich es bei der OP trotzdem nicht benutzen darf!

(148 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 14:18 Uhr)

In deinem Schreiben steht drin das Lampen und Laser nur dann verboten sind wenn sie für die Montage an Waffen vorgesehen sind. Ich meine aber, dass es auch verboten ist, wenn ich ne normale Taschenlampe oder einen Laserpointer an der Waffe fixiere (Klebeband, Halteringe, usw).

 

PS: Das mit dem erlaubten Anbau an <0,5J wäre mir jetzt aber auch neu.

 

Korrigier mich wenn ich mit der Meinung falsch liege.

MfG

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 14:20 Uhr)

an ner waffe (ü0,5j) liegst du richtig, am spielzeug(u0,5j) ist das wieder erlaubt.

da klebeband und haltering zweckentfremdet ist und nicht dafür hergestellt wurde. nur bei dafür hergestellten halterungen ist es illegal.

 

und nur weil etwas neu ist, ist es nicht falsch (ich sag nur erde und scheibeZwinkernd)

@ Fabian

Lies doch mal genau... da steht doch, dass auch "zweckentfremdete" Halterungen verboten sind.

Wird ein o.g. Beleuchtungsmittel an eine ASG über 0,5 J montiert so erfolgt die Bestimmung über die konkrete Nutzung und ist somit ebenfalls verboten.


MfG

@Marvbec

 

...über 0,5 Joule..... 

 

MfG

@156

Und, wo liegt das Problem?
Der User Fabian hat nirgends etwas von über und unter 0,5 Joule geschrieben.
Da er von Waffen sprach, gehe ich jedoch grundsätzlich von über 0,5J ASGs aus.

Wenn er damit aber auch die unter 0,5 Joule ASGs meinte, dann ist es doch irrelevant - und das steht auch drin.

Nur die Verwendung an ASG unter 0,5 J ist statthaft, sofern vom
Hersteller keine konkrete Nutzung an einer Schusswaffe bestimmt
ist.

MfG

Kleiner Kommentar aufgrund von Nachfrage.

Besitz bedeutet, dass man die die konkrete Gewalt über den Gegenstand ausübt. Eigentum muss dabei nicht gegeben sein.

Gebe ich meine ASG an einen Kumpel, so bin ich der Eigentümer und er der Besitzer. Sprich um legal eine ASG schießen zu dürfen muss man auch legal den Besitz ausüben dürfen.

Benutzt jemand sie ohne, dass der legale Besitzer den Besitz aufgibt, indem er die Kontrolle beim Schießen ausübt, so muss ich nur die Erlaubnis zum Schießen haben.

So konstruiert sich das beaufsichtigte Schießen von Minderjährigen an Schießständen oder Schießbuden. 

 

Also trotz Erlaubnis des Geländebesitzers dürfen Minderjährige keine ASG über 0,5 J benutzen. 

Aber beaufsichtigtes Schießen, so dass der rechtmäßige Besitzer den Besitz ausüben kann, ist legal.

Ist etwas Tricky, aber hoffentlich verständlich.

 

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2013 um 18:19 Uhr)

oder auf einfach gesagt.

wenn ich es schaffe die Waffe mit 1 Handbewegung unter meine Gewalt zu bekommen, darf jeder mit meiner Waffe schießen.

wenn ich das nicht schaffe, darf nur ü18 mit der Waffe schießen.

@ chris - dein herleitung des schießens u18 mit f-waffen ist nicht "tricky" sondern lehrmeinung bpol -))))) steht so im kommentierten waffenrecht von stoppa

Tut mir leid, dass ich nachfrage, aber gibts das auch auf Deutsch?

 

MfG Cpt

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