Waffenrechtsinformation für AS

 
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Bin da Mal über was gestolpert. Finde ich ganz gut und erklärt auch die notwendigen Informationen sehr sachlich.

Klick mich.

Führungsverbot auch an Fasching...

Jedes Jahr rege ich mich über Jungs in Flecktarn und mit einem G36 in der Hand an Karneval auf. Leider interessiert das die Behörden da anscheinend nicht. Finde ich durchaus schade. Ich habe nichts gegen einen kleinen Cowboy mit einem Revolver, der vorne auch noch einen orangenen Stopfen im Lauf hat. Aber da in voller Montur und Ausrüstung zu erscheinen gehört bestraft.

Der Bericht spricht ja den verstoß an. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Daher kann diese durch die Behörden verfolgt werden, muss es aber nicht. Daher werden die Waffen an Fasching auch eher nicht eingezogen, da einfach davon ausgegangen wird, dass sie eben nicht echt sind und nicht für Probleme sorgen. Aber ich bin der selben Meinung. Die Dinger gehören niemals auf die Straße. 

(689 Posts)

(nachträglich editiert am 23.02.2015 um 19:14 Uhr)

Tja leider selbst erlebt, erst kürzlich an Altweiber in einer größeren Stadt in NRW*, ich war als DRK Sani dort und habe mal die Security Kräfte darauf hingewiesen das diese doch mal bitte den einen oder anderen Jungen Mann dessen "Spielzeug Waffen" prüfen möchten. Die von der Security hat einfach nur mit den Schultern gezuckt, und weiterhin die Leute nur ganz Oberflächlich Kontrolliert. Die sah nämlich Verdächtig nach einer GBB Pistole aus-

Die Situation fand ich doch sehr makaber.

 

*Ich nenne keine Stadtnamen etc.

Awe Cäsar Kameraden

folgende Frage bewegt mich schon seit längerem wie wird Semi Automatisch im Waffen gesetz definiert wird es ganz klar als einmal abdrücken ein Schuss definiert?  

Um konkret zu werden meine Definition von voll und halb automatisch ist bei halb automatisch ist wird mit einmal abdrücken eine bestimmte Anzahl von Schüssen abgegeben,  bei voll Auto wird so lange Geschossen bis der Abzug entspannt bzw. das Magazin leer ist.

Wäre dann ein Feuerstosmodus(Burst)  nicht auch noch im Bereich von halbautomatisch, oder handelt es ggf. um eine rechtliche Grauzone? 

Ich bitte um qualifizierte antworten und spart euch antworten ala Google oder so.

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2015 um 13:16 Uhr)

Vollautomatisch wird im Gesetz so definiert, dass die Waffe nach Vollendung eines Schusszyklus selbstständig ohne erneutes Betätigen des Auslösemechanismus wieder feuerbereit wird. Bedeutet, dass auch Burst, Salbenfeuer, oder wie man es nennen mag, untersagt sind. 

Die Waffe wird selbst wieder Schussfähig. 

WaffG

 

Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 2.2

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). [...]

 

in Verbindung mit WaffVwV

Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 2.2

Das Nachladen bei automatischen Schusswaffen (z. B. die Zu-
führung einer Patrone aus einem Munitionsvorrat wie Magazin
oder Gurt in das Patronenlager) erfolgt durch den Mechanis-
mus der Waffe ohne weiteres Zutun des Schützen. Der nächste
Schuss  wird  dann  lediglich  durch  Betätigung  des  Abzuges
oder einer anderen Schussauslösevorrichtung ausgelöst.

Hierzu gehören auch Schusswaffen, bei denen die Geschosse
durch kalte Gase angetrieben werden, wenn die Antriebsgase
und  die  Geschosse  in  einem  Vorratsbehälter  bereitgehalten
werden  und  bei  der  Betätigung  des  Abzuges  das  neue  Ge-
schoss zugeführt und das Ventil geöffnet wird. Die Ausnahme-
regelung für Double-Action-Waffen gilt auch für in gleicher
Weise funktionierende Schusswaffen, bei denen zum Antrieb
der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden. [...]

und wieder Rüttelt wer am schlafenden Bär:

http://www.as-news.at/legal-illegal-deutsches-airsoft-tuning/

Zitat Handkarte Airsoft:

Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt (§26 (1) WaffG), sofern die ASG nicht nur zur Reparatur oder Wartung zerlegt wird und ausschließlich Wechselläufe oder Wechselsysteme, die zum Einbau durch den Endverbraucher bestimmt sind, eingesetzt werden.

Was denn jetzt? Diese "Hobbyfremden" sehen sich ja Stark im Recht

Ich rede mir seit Jahren, auch hier im ASVZ, den Mund fusselig.

Aber gern noch einmal: Was da, in dem Artikel, steht ist richtig und Faktenlage.

Aber gleich geht das ASVZ besserwissen und Welt schönreden los, wie immer.

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

Klar, ich frag auch MC Donalds wer den bic mac machen darf...

 

Geld geile aasgeier...

(4132 Posts)

(nachträglich editiert am 31.03.2015 um 19:27 Uhr)

Ich hab mir gerade WaffVwV Nr21. durchgelesen mitsamt Anlagen und gebe das mal Grob in eigenen Worten wieder:

Das Wechseln von Wechsel- oder Austauschläufen usw. auch bei Replika ist erlaubnisfrei.
(Herstellen ist... und ... es sei denn Pflege, Nachschauen...wechseln von Wechselläufen...)

Das ist aber nur mein simples Verständnis welches auch vollkommen falsch sein kann.

So wie das von Chris zusammengefasst wurde gibt es eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen oder eigene Gedankengänge.... 

Zeit den Rechtslage- Bereich des ASVZ auszublenden!

seh ich auch so, jetzt kommen aber auf einmal irgendwelche RS Waffentypen daher und verbreiten ihr (Halb)Wissen. Einfach weitermachen wie bisher?
Immerhin muss deren Meldung beim Beschussamt ja quasi die selbern Ergebnisse erziehlen wie Chris Zusammenfassung oder?

Schau dir an was die im Beschussamt an Daten ermitteln (=<7,5j / =<0,5j), da nicht mehr Daten erfasst werden und alles was du kaufen kannst für den Endbenutzer zum Wechseln gedacht ist, ist doch alles geklärt.

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 31.03.2015 um 23:27 Uhr)

Exakt, Streik, zum Wechseln...

Es gibt (auch hier im Forum) genügend Menschen, die sich den Passus  nicht genau  durchlesen, dafür aber andere Post lesen, und meinem "OK alles Legal".

Dass genau diese Menschen (das was ich denke, darf ich nicht sagen) dann anfangen an ihrer Shell rumzufeilen, oder sowas hier verbrechen, das fällt dann unter den Tisch....

 

Kein Mensch hat was gegen das simples tauschen, weiten eines O-Rings, Entgraten einer Tappedplate, oder mit dem Getriebe rum zu spielen.

Bei "Idiotentum" kann ich mir vorstellen warum GGW Anzeige erstattet...

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