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(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 27.01.2023 um 09:35 Uhr)

Ich unterrichte Politik, Wirtschaft und Informatik (und manchmal auch Englisch, Sport oder Technik). Tatsächlich erkläre ich auch Steuererklärungen (zumindest grob, jetzt nicht so Details wie hier grad), obwohl das im Lehrplan tatsächlich nicht vorkommt (außer im Wirtschafts-Leistungskurs).

Meine Aussage bezog sich darauf, dass wir als Betreiber dieser Online-Plattform keine rechtliche Beratung und auch keine Steuerberatung betreiben dürfen, da das den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten ist. Daher müssen wir manchmal aufpassen, dass man uns nicht unterstellen kann, dass wir hier unerlaubt eine Beratung durchführen.

Zu deiner eigentlichen Frage: ja genau, es gibt dem Finanzamt die Möglichkeit Betrugsversuche besser zu erkennen

(1343 Posts)

(nachträglich editiert am 27.01.2023 um 09:36 Uhr)

Also schlimmstenfalls bekommt man vom FA Post nach seiner Steuererklärung, weil man auf x Plattformen Verkäufe über die Grenzwerte (die Wertegrenze von 2.000 Euro p.a. kann ich ja noch verstehen, aber was zur Hölle machen genau die 30 Verkäufe - warum 30 und nicht 50, 100 oder 1000? Oder warum generell? 30 Verkäufe a 1 Euro und zack ploppt es beim FA auf - das ist doch lächerlich...!) getätigt hat und muss angeben, welchen Gewinn man damit erzielt hat. 

Daher am besten ab jetzt (= 01.01.2023) Excel-Tabellen führen, wann man was zu welchem Preis ge- und später dann auch wieder verkauft hat und bestenfalls die Belege dazu tatsächlich auch aufbewahren :D  Bei Käufen hier im ASVZ reicht dann gegebenenfalls ja schon ein Screenshot als Nachweis - hat zumindest seine Vorteile. 

 

Ich hoffe ja noch, dass das Gesetz noch angepackt und nachgebessert wird. Die unterschiedlichen Herangehensweisen (siehe Kleinanzeigen...) möglicher Plattformbetreiber zeigt doch nur, dass so wirklich keiner was damit anzufangen weiß. 

yell

 

(@papa-bear: das klingt ja schon fast nach pädagogischem Zehnkampf. Hoffentlich keine Brennpunktschule, dann klingt es nicht nur danach...)

Danke, dass ihr den Marktplatz - trotz allem - weiter offen haltet.

Also ich finde es gut, dass ihr euch Gedanken macht, um diese gesetzliche Vorgabe korrekt und zweckmäßig umzusetzen. Ändern können wir an dem Gesetz erstmal eh nichts und wenn das ASVZ jetzt versuchen würde sich diesem zu entziehen oder dieses  komplett unbeachtet lässt, würden die euch (oder besser uns) die Bude ruckzuck dicht machen.

Weiterhin wäre es nicht förderlich, wenn sich unsere Community noch den Vorurteil-Patch „Steuerhinterzieher“ neben dem typischen „Waffennarr“ und „Kriegspieler“ anheften lassen müsste.

Ich denke, dass die vielen Fragen und die schwierige Umsetzung darin begründet sind, dass das ASVZ eigentlich nicht zur elementaren Zielgruppe des Gesetztes gehört. Es wird halt nur in seiner Funktion vom Gesetzt mit erfasst.

Es interessiert eigentlich keinen, ob Bruno Ballermann eigentlich 30,50 € Steuern auf seine 30 TM Pistolen zahlen müsste. Die Beitreibung der Steuern bzw. die Auswertung von Brunos Daten kostet schon mehr.

Es geht zum einen um massenhaften Verkauf, wie er z.B. auf eGun oder eBay stattfindet, um das nachvollziehen von verschleierten Transaktionen (z.B. im Rahmen der Terrorprävention) und natürlich um Geldwäsche.

Und für alle die Angst um ihre Daten haben; Zahlungsdienstleister müssen ähnliche Meldungen schon seit Jahren an das FA abgeben (z.B. Paypal).

(3083 Posts)

(nachträglich editiert am 05.02.2023 um 21:18 Uhr)

Das wird ja super, ich schaff das ja nicht mal ansatzweise unter 3000 € zu bleiben....

In 10 Jahren ASVZ gute 40000 € umgesetzt.

Warum man das hier meldet ist so Typisch Deutsch.....

Das ständige ja sagen egal was für Gesetze kommen führt mit unter auch dazu das Deutschland als Wirtschaftsstandort immer uninteressanter wird. Steuern auf Dinge zu erheben die bereits mit versteuertem Geld gekauft wurden inkl. der Steuer die für Sachen ohnehin dazu gekommen sind ist nicht normal.

Wen man immer alles so hinnimmt läuft man am Schluss nackt rum.....

a) könnt ihr auch die Einkäufe mit auflisten? Das wäre sehr interessant.

b) die Konsequenz ist definitiv hier weniger zu verkaufen. Ich verstehe den Ansatz des FA aber es ist mal wieder nicht zu Ende gedacht. Wenn ich hier 5000€ einnehme aber für 4000€ einkaufe wäre das eine schlechte gewerbliche Nutzung. 

Hawk, ist wie Freibetrag bei Einfuhr aufheben, erzeugt am Ende mehr Kosten als Einnahmen, aber man will ja die grossen Fische fangen, welche jetzt schon 3k überschritten haben, aber ihre Daten nicht herausgeben werden, lieber Acc löschen und neu machen in 1-2 Wochen/Monaten und woanders verkaufen, Telegramm zb., oder anderweitig jetzt schon wissen, wie sie es umgehen können.

 

Mir tun die Mods leid, die sich bald mit Datenschutzklagen herumärgern müssen,

wenn der erste abgefragt wird.

[Post von Martin Hechtel (06.02.2023 00:36) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 06.02.2023 um 11:28 Uhr)


@Carlos Olivera Nein. Du zahlst Steuern nur auf Gewinne. Wenn du eine Waffe für 400 EUR bei Begadi kaufst und nach nem Jahr für 280 EUR im MP verkaufst, machst du keinen Gewinn (im Gegenteil, du machst Verlust) und zahlst daher auch keine Steuern.

 

@HawkEye bei "Umsätze" gibt es oben einen Button, wo man auf "Ausgaben" umschalten kann.

Wenn ich mir deine Verkäufe so anschaue, sehe ich hauptsächlich gebrauchte Sachen oder Zeugs was noch neu ist, aber nie verwendet wurde. D.h. du verkaufst das wahrscheinlich meist unter deinem Einkaufspreis. Dadurch entsteht aus steuerlicher Sicht für dich kein Gewinn (sondern sogar ein Verlust) - ich glaube also nicht, dass du vom Finanzamt irgendwas zu befürchten hast. Es würde sich aber vielleicht lohnen die Preise für Ein- und Verkauf der verkauften Artikel jeweils in einer Liste für dich zu notieren, damit du im Falle einer Nachfrage vom FA gleich beweisen kannst, dass du garkeine Gewinne machst und sie dich in Ruhe lassen sollen.
Ich vermute allerdings, dass das FA sich ohnehin nicht bei dir meldet - 5000 EUR Umsatz pro Jahr sind im Handel (wo die Einkaufskosten den Gewinn ja deutlich schmälern) jetzt nicht so viel. Aber weiß man natürlich nicht, ist nur eine Vermutung.


@'Baron von ztreik' - Hilft bei nicht SuFu gern Die Daten werden ja freiwillig und offenkundig (=nicht versteckt) abgefragt - du musst die Daten ja nicht zwangsweise angeben. Nur wenn du es nicht machst, sind Transkationen die die Grenze von 2000 EUR / 30 Transaktionen pro Jahr überschreiten eben nicht mehr möglich. Die personenbezogenen Daten werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Frist (10 Jahre, lol) automatisch gelöscht, sofern sie nicht weiter benötigt werden. Von daher dürfte da eigentlich nichts vom Datenschutz her anfechtbar sein.

Also wenn ich hier einen Artikel verkaufe der länger als ein jahr in meinem Besitz ist wird er bei den Umsätzen nicht mitberechnet? Also sollte ich Verkäufe die über ein Jahr drin stehen auch editieren wenn ich den Artikel beim einstellen erst zb 2 Monate hatte?

Die Haltedauer bei Privatverkäufen ist für den Umsatz unerheblich - d.h. auch Artikel die du länger als 1 Jahr besessen hast, zählen mit in den Umsatz. Eine diesbezügliche Unterscheidung sieht das PStTG nicht vor.

Sollte das Finanzamt bei dir klopfen, kannst du aber etwaige Gewinne aus Privatverkäufen, wo die Artikel länger als 1 Jahr in deinem Besitz waren, ausklammern (sofern die Voraussetzungen für Privatverkauf zutreffen).

(570 Posts)

(nachträglich editiert am 07.02.2023 um 21:18 Uhr)

Hier eine Auflistung, die ich recht hilfreich finde (in der Hoffnung, dass es da alles so stimmt): Artikel, der hier verlinkt war, enthielt augenscheinlich tatsächlich Fehlinformationen

Ab hier darum wahrscheinlich falsch:

Ganz so easy ist das mit dem "Verlust machen" wahrscheinlich nicht @papa-bear / Thomas Martin

Kaufe ich mir etwas, gibt es Richtwerte, wie schnell und wieviel der Gegenstand an Wert verliert. Was diese Richtwerte bei Airsofts sind, kann ich nicht sagen.

Falls es da genauso sein sollte, wie bei vielem Anderem, könnte passieren:

  • Kaufe Airsoft für 500€.
  • Verkaufe sie 2 Jahre später, dann ist sie vom Richtwert her nur noch 200€ wert.
  • Bekommst du jetzt 280€ dafür, hast du 80€ Gewinn gemacht, NICHT 220€ Verlust, wie man vielleicht meinen könnte.

 

Ab hier tendenziell eher wieder richtig :)

Der jährliche Gewinn, den man machen darf, bevor versteuert wird, liegt bei nur 600€. Das ist bei Artikelpreisen, mit denen wir hier oft handeln sehr schnell erreicht.

Und wenn das Finanzamt klopft, sollte man Rechnungen und sonstiges parat haben. Das ist völlig unrealistisch, gerade in einem regen Gebraucht- und Sammlermarkt wie beim Hobby Airsoft.

Des Weiteren: Darüber erfährt dann das Finanzamt natürlich doch wieder, mit was man den Umsatz / Gewinn erzielt hat.

Alles in Allem kann ich da leider auch nur zu dem Schluss kommen: Muss den üblichen "Sammlerkreislauf" aus Kaufen und Verkaufen anders aufziehen. Ich möchte nicht, dass ich dort gemeldet werde, egal wie unwahrscheinlich es sein mag, dass die auf mich aufmerksam werden. Die Möglichkeit an sich reicht mir schon, gepaart mit dem Aufwand, den das dann nach sich zieht.

@Carlos Olivera: Sorry, aber das ist gegenüber den Admins hier schlicht unfair. Du wirfst ihnen vor, sich an Gesetze zu halten, wenn das nicht-daran-halten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Für was sollten sie das Riskieren? Einfach nur Widerstand um jeden Preis?

So wie du (und ich ja auch) nicht willst, dass das Finanzamt auf irgendwelche komischen Gedanken kommt, wenn es deine Daten bekommt, will auch das ASVZ nicht, dass die entsprechende Behörde auf irgendwelche komischen Gedanken kommt, wenn das Forum sich nicht an die Gesetze hält.

Beide Einstellungen sind völlig legitim und sollten einander nicht vorgeworfen werden.

(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 07.02.2023 um 17:42 Uhr)

Ich muss mich da dann langsam rausziehen, da wir hier keine Steuerbeatung anbieten dürfen und auch nicht so im Detail können. Ich probiere mal was ich kann, jemand mit mehr Erfahrung im Steuerrecht darf mich gern korrigieren:

Die Abschreibungen von denen du sprichst (AfA-Tabelle) gelten für gewerblichen Handel bzw. eigentlich bei Ausrüstung von Selbständigen, Unternehmen oder Arbeitsmitteln von Privatpersonen (Büroausstattung, Fahrzeuge, sowas). Das trifft hier für die User nicht zu. Wieso der von dir verlinkte Artikel das überhaupt als Maßstab nimmt ist mir nicht ganz klar - das hat damit eigentlich garnichts zu tun - geht ja um Abschreibungen, nicht um Wiederverkaufswerte. Mal ein Beispiel: ein neuer PKW wird normalerweise immer über 6 Jahre abgeschrieben (d.h. die Anschaffungskosten des PKWs für das Unternehmen werden in der Steuererklärung über 6 Jahre gestreckt, damit man nicht in einem Jahr riesig Verlust hat). Das heißt aber nicht, dass der PKW nach 6 Jahren noch 0 EUR Wert ist. Wer grad versucht ein gebrauchtes Auto zu kaufen, weiß dass es 6 Jahre alte Autos leider nicht kostenlos gibt^^

Zurück zum Thema: Privater Handel hingegen ist steuerfrei bis 600 EUR Gewinn jährlich oder wenn der Artikel länger als 1 Jahr im Besitz war (§23 EStG). Das ist auch nichts Neues, das war vorher auch schon so.

Wenn du (du selbst @Pydracor ) ganz sicher sein willst, müsstest du mit deinem Finanzamt mal klären, ob deine Tätigkeit von denen als gewerblich eingestuft wird oder nicht. Ich vermute nicht, sie werden dich als privaten Sammler ansehen und damit bist du steuerfrei, sofern du die Gegenstände mehr als 1 Jahr hältst, was sicherlich meist zutrifft.

Da wird dann anscheinend leider mein Zusatz oben "in der Hoffnung, dass es da alles so stimmt" relevant ;)

Sorry, wenn das im Artikel gesagte so nicht auf Privatpersonen zutrifft und ich den jetzt verlinkt habe - ich nehme ihn mal vorsichtshalber raus und weise drauf hin, dass das von mir oben geschriebene wahrscheinlich nicht stimmt.

Tut mir leid!

Keine Sorge, muss dir nicht Leid tun - ich weiß ja selbst nicht ob meine Auffassung da 100% stimmt und bei einer Seite steuertipps.de wäre ich eigentlich auch nicht misstrauisch - der Rest im Artikel klingt ja auch normal und korrekt. Vielleicht liege ich auch daneben?
Also falls jemand vom Steuerfach ist und es genauer weiß, gern einfach hier posten.

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