Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8

Hallo Hugo,

Ich habe es bereits versucht zu erklären.

Wir haben intern bereits fallkonstellationen durchgespielt und auch wie sich das ASVZ in b3stimmten Fällen verhalten könnte mit eventuellen Konsequenzen.

Wie ich dann erläutert habe war unser Ergebnis, dass wir uns zunächst möglichst eng am Gesetzestext bzw der teleologischen Auslegung orientieren. Also an dem Sinn und Zweck des Gesetzes.

Uns sind da auch ein bisschen die Hände gebunden, denn es besteht die genannte Gefahr bei einem Verstoß in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.

Diese können zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirklich prognostiziert werden, ergo wird möglicherweise auch eine Rechtsschutzversicherung salopp mit:"lol" antworten.

Deswegen müssen wir den Spagat versuchen einerseits euch Usern so wenig Komplikationen zu bereiten und andererseits aber eben das umzusetzen was wir annehmen dass das Gesetz möchte.

Beides natürlich unter der gegebenen Transparenz, denn es muss ja weiterhin ein Vertrauensverhältnis herrschen, dass der Marktplatz als einigermaßen seriös gilt und das ASVZ mit Daten geboten sensibel umgeht.

Im Vergleich zu bereits etablierten kommerziellen Plattformen wie Kleinanzeigen oÄ die schon lange mit Gebühren arbeiten sind im VZ nicht die Rücklagen vorhanden um es auf einen Rechtsstreit abkommen zu lassen, nur damit es Rechtssicherheit gibt.

Am Ende wüssten wir dann zwar evtl wie alles gemeint war, aber Thomas kann sich die Server nicht mehr leisten.

Wieso macht jeder im ASVZ seine Wut kund ? Am besten in Berlin demonstrieren. 

Danke an die Mods die das Problem lösen wollen. 

(587 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 16:30 Uhr)

Ich habe da auch einen Gedanken zu.

In der Theorie einigt man sich auf einen Preis und trägt diesen in das dafür vorgesehene Feld, bei der Kaufabwicklung, ein.

Praxis: Man einigt sich auf einen geringeren Preis als den der im VK angegeben ist. Stellt die Kaufanfrage aber aus Bequemlichkeit ( war ja bisher nur noch eine Formalie für die Bewertung im ASVZ) zum ursprünglichen Kaufpreis.

- Tatsächlicher Kaufpreis variiert negativ zu dem dokumentierten Preis. -

Bisher war dieses Handeln ja problemlos, zukünftig sollte wohl darauf verzichtet werden aber was ist mit Käufen die dieses Jahr, wie beschrieben, abgewickelt wurden?

VG

Der Verkäufer inseriert für 500€, wir einigen uns auf 400€. Wieso ist es bequemer in der Kaufanfrage 500 statt 400 zu schreiben?

Verstehe das Problem (wenn man es überhaupt so nennen kann) nicht. 

Ich findes es super, dass ihr den Marktplatz nicht einstampft und euch die Mühe macht und versucht nach geltendem Recht alles umzusetzen - danke. 

Luwi

Preis ist 40€, dazu noch paar kleine die jeweils noch 20€ zusammen machen. Verhandlung sagt gesamt 50.

Derzeit klickt dann jeder einfach auf kaufen und Preise werden nicht angepasst aufm E-Papier. Dies könnte jetzt schon den Unterschied machen für einige.

 

Frag mich auch, was ist, wenn jetzt schon wer 2k verkauft hat, aber seine Daten nicht raus gibt. Was gäbe es da für Rechtsschritte?

Ist kein Problem, aber halt öfter vorgekommen , entweder selbst oder durch andere. 

Es war mir zu dem Zeitpunkt schlicht egal weil die Verhandlungen ( Ja, ich weiß) per WhatsApp oder sonstiges geführt wurden und die Abwicklung hier nur wegen der Bewertung durchgezogen wurde.

Ich wollte damit auch nicht meckern, lediglich darauf hinweisen das die Summen die hier ermittelt werden nicht zwangsläufig valide sein müssen. 

InMediasRes:

Du bist als erwachsener Geschäftsführer Mensch selbst für dein Handeln verantwortlich.

Wenn deine Handlungen welche du aus angegebenen Bequemlichkekt bisher so gehandhabt hast jetzt nachteilig sind, dann ist das in deinem Verantwortungsbereich.

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 17:39 Uhr)

Oder auf 1€ anpassen um das Limit voll abzuschöpfen.

 

Sinn macht das alles nicht, weil die Plattformen untereinander auch nicht kommunizieren. Also wenn die 2k oder 30 Artikel weg sind, auf ins nächste Forum oder man löscht sich etc.

(1343 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 18:07 Uhr)

Zur technischen Umsetzung noch eine Frage: 

Ihr wollt ab dem 30. Artikel, den man einstellt die Daten haben. Da Verkäufe manchmal lange dauern können oder gegen Ende eines Jahres erst im Folgejahr über die Theke gehen wäre es daher nicht sinnvoll, dass man die 30. Kaufanfrage im Jahr oder die Kaufanfrage, bei der die Summe des Verkaufs über die 2000 Euro Gesamtumsatz im Jahr geht erst Annehmen kann, wenn man die Daten bereitgestellt hat? 

 

Und noch eine praktische Frage:

Der Käufer springt nach Abschluss des Verkaufs noch ab. Wie wird das im System berücksichtigt? Kann man Transaktionen auch wieder rückgängig machen?

 

@InMedias Res

Dann ist man ab jetzt von jedem das Interesse da, es unter der richtigen Summe zu veröffentlichen. 

Hierbei müssten ja 2 User gegen die Marktregeln verstoßen und wer will seine Zugänge zum Markt oder allgemeine Nutzung des ganzen für jemanden anderen aufs Spiel setzen?

@'Baron von ztreik' - Hilft bei nicht SuFu gern

Haben wir noch nicht und der User würde dann dementsprechend der Zugang zu weiteren Transaktionen verwehrt werden. Das Ganze ist Ende Dezember Offiziell geworden und wir reagieren eben so schnell wie wir können.

@Ja Go

Denk nochmal genau darüber nach, was wohl passieren würde. 

 

___________________________________________________________


Wir schon mehrfach gesagt, für die meisten Nutzer ist diese Grenze komplett egal. Auch kann man bei uns bis zur Grenze gehen und dann auf einer anderen Plattform handeln oder man gibt die Daten an.

Vor allem weil Ihr auf Nutzerseite weit weniger die Leidtragenden seid. Wir als Plattform haben die Arbeit und müssen den Arsch auf gut Deutsch hin halten.

Ich versuche zwar immer den Standpunkt von anderen zu verstehen, nur ist es aktuell in meiner Gefühlswelt echt nicht drin. Stellt vernünftige Verfahrensfragen oder Gedankengänge auf die wir noch nicht kamen um alle Dinge abgesichert zu haben.

Auf Krampf hier Ausflüchte sich zurecht zu stricken oder wie Ja Go Leute zu animieren, dass wir als Plattform gegen das Gesetzt verstoßen da die User es uns unnötig schwer machen, finde ich unpassend und bei weitem nicht nett.

Nur mal so nebenher.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__25.html

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Da steht nichts von Einmalig, sondern es kann immer wieder passieren.

Bei manchen habe ich hier wirklich das Gefühl (gemeint sind nicht die Fragen haben, berechtigte Sorgen oder Handhabungen diskutieren), dass die lieber eine Abschaffung des Marktplatzes besser fänden. 

@NuB BEL

Sehr guter Ansatz. Kann man auf jeden Fall zur Diskussion geben. Somit sparen wir uns Leute die vielleicht so viele Verkäufe inserieren, aber gar nicht abwickeln.

Wird mitgenommen und das für und wieder besprochen.

Hoffe das der Stress, den ihr euch jetzt macht, dafür sorgt dass es später keinen größeren gibt.

(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 19:35 Uhr)

Ja das hoffe ich auch. Man muss sich immer vor Augen halten, dass das ASVZ im Prinzip eine ehrenamtlich betriebene Plattform ist - wir generieren keine großen Gewinne. Selbst ich habe nur eine 30% Stelle beim ASVZ (die anderen 70% bin ich Lehrer) und alle anderen Mods, Server-Admins und Co. sind komplett ehrenamtlich tätig. Und ich komme mit 30% natürlich auch nicht aus, da geht auch viel Freizeit bei mir drauf.

Jetzt kommt hier ein Gesetz im Dezember raus, was für Januar gilt - als hätten wir hier 3 Programmierer rumsitzen, die nur drauf warten endlich und natürlich gratis eine schöne Softwarelösung zu programmieren, damit das Finanzamt nicht mehr selbst auf Spurensuche gehen muss.

Da das Ganze ja quasi vorgestern schon stehen muss, ich etwaige Einnahmen die das Finanzieren könnten aber erst in nem Jahr bekomme, wenn überhaupt - muss ich jetzt jede Menge Freizeit ransetzen, um das irgendwie hinzubekommen. Das wird auch nicht gleich alles funktionieren und vor allem die vielen Spezialfälle werden nicht alle gleich lösbar sein (dazu komme ich später noch).

Und auch die Frage nach "sich dem Gesetz widersetzen", das gerichtlich Anfechten, Spitzfindigkeiten ausprobieren u.s.w. ist fürs ASVZ also überhaupt keine Option, das können wir mit unseren geringen finanziellen Mitteln einfach nicht machen. Ich denke Ebay-Kleinanzeigen wird das versuchen - aber für die sind 50.000 EUR Strafe halt auch ein Witz - für uns wäre es wahrscheinlich das Ende.

Umso mehr freut es mich, die vielen "Danke dass ihr euch die Mühe macht"-Posts zu lesen und zu sehen, dass viele schon verstanden haben, dass wir hier nicht der Urheber, sondern der Leidtragende sind und versuchen müssen das irgendwie angenehm umzusetzen.

Wir kriegen das schon irgendwie hin, daran zweifle ich nicht - aber ich denke es wird nicht gleich alles rund laufen, manche Anfangsschwierigkeiten müsst ihr uns wohl oder übel verzeihen - es ist eine große Aufgabe für eine wirtschaftlich kleine Plattform.

 

Nun aber mal zu den einzelnen Fragen:

@Martin Hechtel ursprünglich Brüssel, da es eine EU-Richtlinie ist, die in deutsches Recht eingebaut worden ist. Den grundsätzlichen Ansatz finde ich garnicht so falsch, nur scheint mir hier bisschen mit Kanonen auf Spatzen geschossen zu werden, indem die Freigrenzen recht niedrig sind. Denn 2000 EUR Umsatz ist für Handel eigentlich nix - Umsatz ist ja nicht Gewinn. Und auch, dass man den Aufwand auch den Plattformen aufbürdet, die garnicht kommerziell betrieben werden und für die das ein riesen Ding ist.

@InMedias Res kann ich mir gut vorstellen dass das schon teilweise so ablief, müsste man jetzt eben anders machen und den Betrag insbesondere im eigenen Interesse des Käufers genau notieren. Bisher schon falsch eingegebene Beträge? Hm, ja, frag mich und meine Nerven mal Ende des Jahres, ob ich Lust habe das händisch zu ändern^^ Bei größeren Problemen wahrscheinlich schon machbar, aber eben auch einfach ne Menge Aufwand wenn das bei Vielen der Fall wäre. Relevant auch nur bei Usern, die die Grenze überschreiten

@'Baron von ztreik' - Hilft bei nicht SuFu gern ja genau, im eigenen Interesse sollten die Preise jetzt korrekt angegeben werden - aber ich glaube das klärt sich von selbst.
Wenn jemand jetzt schon (also vor Programmierung der entsprechenden Abfrage) die Grenze überschreitet, gehe ich mal davon aus, dass es jemand ist der ohnehin viel verkauft und dann beim nächsten Verkauf nachdem die Programmierung live ist, nach den Daten gefragt wird und uns die auch gibt.
Sollte er sie uns tatsächlich nicht geben, beschreibt das Gesetz erstaunlich genau was man da machen soll (§23) - kurzgesagt: zweimal warnen und dann nach spätestens 180 Tagen Sperrung und quasi Hausverbot (frag mich warum sie das so genau regeln, aber naja).

@Ja Go das mit dem 1 EUR solltest du sein lassen, das mit der anderen Plattform hingegen geht. Das steht sogar explizit im Gesetz, dass die Grenzen sich auf "unter Inanspruchnahme derselben Plattform" bezieht. Das bedeutet dass man auf einer anderen Plattform nochmal 2000 EUR / 30 Transaktionen hätte. Nicht jedoch kann man zwei Accounts auf derselben Plattform haben. Darf man bei uns sowieso nicht, aber wenn jemand zwei Accounts hätte, würden die zusammenzählen.

@NuB BEL das ist tatsächlich eine interessante Lösung, das werden wir mal genauer durchdenken - klingt auf den ersten Blick sehr gut.
Die Frage bezüglich der abgebrochenen Verkäufe haben wir uns auch schon gestellt. Am coolsten (übrigens auch für die Moderatoren) wäre es, wenn wir ein Feature hätten, mit dem Käufer und Verkäufer in beiderseitigem Einvernehmen oder bei Nicht-Reaktion auch allein einen Kaufvertrag für nichtig erklären könnten. Der Artikel wird automatisch wieder in den Marktplatz gestellt als wäre nichts passiert. Das würde auch den Moderatoren weniger Arbeit bereiten. Ist aber ziemlich komplex zu programmieren - bei dem was vor mir liegt, wird sowas sicherlich nicht beim Start der Änderungen zur Verfügung stehen. Aber wenn die Einnahmen sich gut entwickeln, habe ich vielleicht auch die finanzielle Möglichkeit mehr fürs ASVZ zu arbeiten und weniger als Lehrer (wobei, ob das beim aktuellen Lehrermangel gut ist?^^) und dann solche speziellen Features zu programmieren. So könnten durch die PowerSeller-Einnahmen nicht nur das Finanzamt besänftigt werden, sondern auch der Marktplatz verbessert, was wiederum für PowerSeller interessant sein dürfte. Das wäre doch nett.

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 20:05 Uhr)

Hausverbot, ist ja wie dududu. Haut wer 1 Million Umsatz (übertrieben?) hier rum, will sich nicht nackig machen, oh sperre, aber 180 Tage noch Zeit (weil wird ja nicht verboten seitens Gesetz) weiterzuverkaufen. Wäre noch ne halbe Million möglich.

Wieder so ein Gesetz, wo keiner wirklich nachgedacht hat, nur stumpf Zahlen und Werte.

 

Die spinnen, die Politiker (würde Obelix sagen).

 

 

Wehe du hörst auf zu unterrichten, bei der heutigen Jugend (sag ich, seit ich 16 bin), ist alles an Bildung wichtig. Stell lieber einen Studenten ein, für das Geld, die haben chronisch kein Geld (meistens).

Kann man sich nicht an ein Amt wenden das euch etwas "hilfe" anbietet ? Ich meine, ihr macht die Arbeit fürs Finanzamt? Eigentlich schon dreist, da sollte man euch etwas unter die Arme greifen. 

Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8



Anzeige