Seite: 1 2 3 4 5 6 7 ...

Ich zitiere mal den Stern:

Praktisch können die Plattformen nur die Verkäufe melden, über die sie auch Kenntnis haben. Das betrifft alle Portale, die eine eigene Bezahlfunktion haben, über die Transaktionen abgewickelt werden. Bei manchen Plattformen ist das der Standardweg. Bei Geschäften auf Ebay Kleinanzeigen nutzen hingegen nur die wenigsten Privatpersonen die eingebaute Bezahlfunktion "Direkt kaufen". "In der Regel erlangen wir keine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt", sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auch nicht.

Wenn dem so ist, würde es reichen die Kaufanfrage abzuschaffen. Dann hätte das ASVZ nämlich keinerlei Kenntnisse über Transaktionen. 

Hallo Hugo, 

wir standen und stehen als Moderation, Stellvertretend jetzt mal für das ASVZ selbst,  vor dem gleichen Problem wie viele Seiten, die in beträchtlichen Maße über einen "Markt" verfügen. 

Dein Zitat zeigt eines vor allem sehr deutlich: mögliche Anwendungen in der Realität liegen dann in der Interpretation des Gesetzes mit dem wir uns hier herumschlagen. 

Exkurs dazu: 
Bei der leidigen Debatte um das Waffenrecht hatte man immerhin häufig andere Urteile, Verwaltungsvorschriften und sonstige Verweise, wenn es bei einer hypothetischen Änderung darum ging, wie diese zu interpretieren sei. Das ist hier nun eben anders. 

Exkurs Ende.


Unser primäres Ziel ist es, den Marktplatz faktisch so zu erhalten wie man ihn bisher kennt. Sprich: für den User ändert sich nichts. 

Wir haben auch einige Gedankenspiele gemacht wobei genau auch die Beispiele genannt wurden wie wir sie hier im Thread finden.  Wir haben ebenso gute Ergänzungen gefunden. 

Allerdings halten wir es nicht für sinnvoll uns mit anderen Plattformen wie beispielsweise Kleinanzeigen zu vergleichen, da dort ja andere Maßstäbe und Abläufe herrschen. 

Wir wollen ja nicht Airsoft Kleinanzeigen werden, dafür gibt es irgendwelche Gruppen auf Facebook, Telegramm und co. 

Ebenfalls halten wir es für keine Gute Idee mit vermeintlichen sprachlichen Tricks und Kniffen am neuen Gesetz vorbeizuwurschteln. 
Das würde bei all dem, was man Airsoftspielern und - Spielerinnen ohnehin schon vorhält nicht unbedingt schmeichelhaft sein. 

Gerade deswegen, Thomas erwähnte es, weil wir davon ausgehen, dass diese Neuerung nur einen absoluten Bruchteil der Nutzer effektiv betreffen wird. 

Wie immer gilt, dass wir die Situation natürlich genau im Blick behalten. Lieber sind wir auch am Anfang ein bisschen zu streng und können dann im Nachhinein lockern, als dass wir im nachhinein nochmal anziehen müssen.

Grüße

 

 

Vor allem weil man ja auch Auslegen könnte, dass der Verkauf selber und die Abwicklung per PN genau so die Bedingungen erfüllt wir ein Kaufbutten.


Wie Thomas und Unicorn richtig sagen betrifft das kaum jemanden.
Nur mal so aus dem Nähkästchen.

Im letzten Kalenderjahr gab es ca. 400 Nutzer die darunter fallen. Bei 30 bis 40 Tausend aktiven Nutzern ist das ein Bruchteil.
Selbst wenn man darunter fällt, passiert einem ja nichts. Das Finanzamt kennt dich eh und die fast alle wären vom Umfang auch komplett uninteressant.


Ich persönlich gehe davon aus, dass es hier um Drop Shipper geht die ein Gewerbe am Staat vorbei machen oder um Leute die vom Staat Geld bekommen oder in Privat Insolvenz sind.
Dort wird dann hingeschaut.

"Prominentes Beispiel" wäre hier Apored. Privatinsolvent der Mann und verkauft über Ebay Kleinanzeigen Kram am Insolvenzverwalter vorbei.

Einmal zum Verständnis: Der Counter wird bei jedem Jahreswechsel, also zum 01.01.2024 das nächste Mal, resettet, richtig? Weil "Kalenderjahr".

Oder müssen wir sowas wie einen 12-Monats-Intervall im Hinterkopf behalten? 

 

Wie die Steuer an sich, bezieht es sich hier auf das Kalenderjahr.

Wie wird es sich verhalten, wenn ich einen zum Verkauf angebotenen Artikel behalten will und den Verkauf beende? Wird das in dem Fall ebenfalls mit kumuliert oder entfallen solche Positionen, da ja faktisch kein Verkauf stattgefunden hat? 

 

Alternativ, wie will man das als Betreiber nachhalten, wenn Käufer und Verkäufer sich einigen und dann die Transaktion nicht über die Kaufanfrage = VK Thread zu abwickeln sondern der Verkäufer schließt einfach den Thread? 

 

 

Defacto hat der Gesetzgeber da ein dickes Ei gelegt. Die Grenzwerte sind sehr niedrig angesetzt (persönliche Empfindung) und der Privatverkäufer wird jetzt in eine Nachweispflicht genommen, die er defacto nicht oder nur mit Müh und Not erfüllen kann. 

Vermutlich wird das FA aber erst ab mehreren Tausend-Euro über dem Grenzwert aktiv oder hellhörig. Für alles andere fehlt den, bei der Datenwelle, vermutlich das Personal. Ich behaupte jetzt auch erstmal dreist, dass die dicken Fische wie eBay gescreent werden, da man hier das höchste Trefferpotential vermutet. 

(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 13:45 Uhr)

Als Umsatz zählen nur fertige Transaktionen, also wenn du den Artikel verkauft und Geld erhalten hast. Wenn du einen Artikel tatsächlich nicht verkauft bekommst und schließt oder vielleicht im ASVZ eingestellt hast, aber letztlich an deinen Teamkollegen oder auf einer anderen Plattform verkaufst und daher wieder schließt - zählt natürlich nicht, denn dann ist ja über den ASVZ-Marktplatz kein Verkauf entstanden.

Es ist erstmal prinzipiell nicht erlaubt das zu tun, da wir dann unserer Pflicht ggü. dem Finanzamt nicht nachkommen können und ggfs. Ärger bekommen. Wenn dir was am ASVZ gelegen ist, wirst du das also nicht machen.
Der Käufer hat keinen Vorteil von der Aktion, er hat eigentlich nur Nachteile: er kann keine Bewertungen abgeben und erhält auch keine Unterstützung von der Moderation bei Problemen. Für den Verkäufer besteht die Gefahr, dass sich der Käufer an die Moderation wendet und die nun wissen was los ist und den Verkäufer sperren.
Ich denke in Einzelfällen wird man so schon bescheißen können, allerdings bei Verkäufern die viel verkaufen (und um die geht es ja beim Gesetz), wird das früher oder später auffallen und somit wenig attraktiv sein. Man könnte sich auch diverse technische Mittel vorstellen um sowas aufzudecken, aber ich hoffe mal auf die Vernunft der PowerSeller (geiles Wort^^), sodass wir das nicht brauchen.

Deinen weiteren Aussagen kann ich durchaus zustimmen - ich vermute dass sie generell nur Kapazitäten haben die dicksten Umsätze anzuschauen, wenn überhaupt. Ich denke nicht dass hier jemand großartig was zu befürchten hat - aber klar, ein stückweit transparenter wird man definitiv - das ist vom Gesetzgeber auch so gewünscht (ist übrigens europaweit und die Länder tauschen sich die Daten auch aus, also keine rein deutsche Erfindung^^)

Moin,

ich habe mir noch nicht alles durchgelesen, aber auf die 2000€ kommt man ja schnell. Muss man nur mal eine hpa oder eine Sammlerwaffe verkaufen. Nehmen wir einfach mal die kwa Vector oder ein g&g mg42  

aber wie sieht denn die aktuelle Regelung bei tauschen aus? Bis jetzt hat man sich Gegenseite eine Kaufanfrage für das Objekt gestellt. Das wäre in dieser Form ja nicht mehr möglich, da man dabei kein Einnahme hat die man versteuern könnte? Wäre jetzt eine aktuelle Frage da ich es vorgestern noch so gemacht habe. 

mfg

Mad 

(750 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 14:37 Uhr)

Sinn und Unsinn des ganzen mal auf Seite;

Kann man dann für jeden User einen eigenen "Counter" machen der einem anzeigt wieviel man in dem Kalenderjahr schon auf dem Konto hat? Ich hätte keinen Bock wegen beispielsweise einem 5€ Magazin nachher die Hosen runter lassen zu müssen... und ich hab keine Lust bei jedem Verkauf/Kauf erstmal durchzurechnen ob ich das noch machen 'kann' oder nicht.   

@Mad Ceek

Lies mal den zweiten Post von Thomas auf Seite 1. Da geht er auf das Thema ein.

 

@Marcoon

Das ist etwas was mit auf der Programierliste steht für Thomas. Es muss ja auch Funktionen geben die das erstellen weiterer Verkäufe automatisch blockiert, bei der Grenze.

Somit läuft da ja ein System was zählt. Ich denke mal da wird was passendes entstehen.

@Mad Ceek: also nach normalem Steuerrecht wäre das genau der richtige Ansatz, so wird das in der Wirtschaft bei Tauschgeschäften auch gemacht - den getauschten Artikeln wird ein Wert zugeordnet und der bildet dann den Umsatz. Bei Privatverkäufen wurde bisher noch nie (zumindest nicht dass ich wüsste) ein Umsatz berechnet, daher ist es unklar wie das gemacht werden soll. Das Gesetz beinhaltet aber auch ausdrücklich einen Passus zu Vergütungen in Nicht-Fiat-Geld (also Waren), von daher wird man das wohl irgendwie abbilden sollen. Wie genau das gehen soll hoffe ich bei einer Anfrage an die zuständigen Behörden zu klären. Ich nehme an, dass die Tauschpartner den Waren dann einen Wert zuordnen müssen.

@Marcoon: wie Mogli schreibt^^

[Post von User 86134 (24.01.2023 18:09) wurde als "Politik/Religion/Gesellschaftskritik" markiert und daher ausgeblendet]

Robi, der Staat verlangt kein Geld. Du solltest das Thema nochmal lesen.

Noch eine andere Frage: sofern die Daten erhoben werden müssen, wie könnt ihr die Datensicherheit gewährleisten? Mit Klarnamen, Anschrift, Kontodaten und Steuer-ID habt ihr ja dann schöne Datensätze... 

Ja das regt mich auch maßlos auf, dass wir diese Daten speichern müssen - ich versuche im ASVZ ja nur so viel personenbezogene Daten wie unbedingt nötig zu speichern - wir sind ja nicht Facebook, die mit Daten Geld machen. Also will ich auch keine Daten haben. Dann musste man wegen der DSGVO auf einmal Geburtsdaten abfragen (2018) und jetzt Steuer-ID, Adresse, Kontonummer - verrückt dass man gezwungen wird solche Daten als Privatplattform zu erheben. Zum Glück muss ich in diesen Daten aber nicht sortieren oder irgendwie damit großartig arbeiten, sondern sie nur speichern und am Ende dem Finanzamt schicken. Das erleichtert es erheblich sie verschlüsselt zu speichern.

Seite: 1 2 3 4 5 6 7 ...



Anzeige