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Gut, führt zu nichts. Danke für die konstruktive Diskussion (besonders @"Gott").

Leute, bleibt bitte sachlich sonst wird das hier wieder ausarten. 

Die Sache ist doch durch.

Was will man da groß diskutieren?!

Das was Apokalypto schreibt.

 

Bleibt Sachlich, sonst wird es harsch!

(749 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 22:03 Uhr)

Ich versteh auch nicht warum da gefühlt gegen das ASVZ geschossen wird. Die Sache kommt aus offiziellen Stellen und alles was das ASVZ nun tun kann, ist die Sache umzusetzen - oder sie stampfen den Marktplatz ein. Glaube nicht dass irgendjemand "zum schutz der user" seinen kopf da hinhalten will und nacher wegen (rein theoretisch) "behilife zur steuerhinterziehung" oder sowas verknackt wird...

 

Es ist wie es ist. Wir können jetzt nur damit lernen umzugehen - oder lassen es einfach ganz bleiben... Oder man tut was ganz wildes und geht gegen die Bundesweite neuerung protestieren... Just sayin

 

Edit sagt: Am Handy tippen dauert viel zu lange ^^°

 

Ich glaube , viele gehen an diese Sache zu emotional ran, das ASVZ ist gerade greifbar und man lässt so seinen Unmut raus, was verständlich ist. Ich kann die Angst von manchen verstehen , ich habe ja selbst ein Haufen RS Scheiß hier^^ 

Aber das ASVZ kann da leider nichts, wäre ja zu schön , bleibt abzuwarten was die Zukunft bringt.  Ich denke aber das man Mogli und Thomas echt danken sollte das sie sich dafür einsetzen, da Mogli das hier immer noch freiwillig macht. 

Ich werf jetzt auch mal etwas rein das zwar nicht alle betrifft sondern nur einen kleinen Prozentsatz, aber

Wie wird das ganze gehandhabt wenn der Verkäufer im Ausland sitzt?

Ich für meinen Teil wohne z.B. in Österreich hab aber nur ge"f"te Airsoft da ich fast ausschließlich in Deutschland Spiele aufgrund meiner geografischen Lage und verkaufe auch hier (auch wenn ich nicht mal ansatzweiße ein Powerseller bin)

Wenn ich dann Anschrift, Steuer-ID, Konto angebe weil ich über die Grenze komme ist es ja für das deutsche FA komplett unrelevant bzw. hab ich dann überhaupt noch ne Möglichkeit über 1999 € / 30 Artikel etwas zu verkaufen/tauschen oder fall ich aus dem System raus da ich keine Steuer-ID / Konto in D habe?

Die Daten werden vom Bundeszentralamt für Steuern empfangen und dann an die zuständige Behörde in Mitgliedsstaaten der europäischen Union übermittelt. 

Das ganze ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie und soll den Datenaustausch zwischen europäischen Steuerbehörden vereinfachen. Dein österreichisches Finanzamt bekommt die Daten genauso wie ein deutsches.

Quelle: §9 (3) Nr. 1 iVm §4 (6) Nr. 2 PStTG 

(570 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 10:51 Uhr)

Zunächst mal ein großes DANKE an euch beim Asvz, dass ihr euch die immense Mühe macht, das umzusetzen, um die Verkaufsplattform hier zu erhalten.

Man könnte ja auch ohne Weiteres einfach hinschmeißen und sich leicht aus der Nummer rausnehmen, dann würde aber auch der Handel mit Airsoft in D leiden, weil eben das meiste an Airsoft-Gebrauchtmarkt in D wohl über das Asvz läuft.

 

Dass ihr euch hier absichern wollt, um rechtlich nicht belangt werden zu können, sollte eigentlich für jeden selbstverständlich sein, da sind Angriffe gegenüber euch völlig daneben.

 

Trotzdem auch die Bitte an die vielen, die hier sagen „Finanzamt hat eure Daten doch sowieso schon, was wollt ihr denn?“, das etwas zu differenzieren.

Natürlich hat das Finanzamt meine Daten, es hat aber keine Kenntnis darüber, was ich privat, rein in meinem Hobby, kaufe und verkaufe.

Für mich gehört kaufen und verkaufen in einer durchaus höheren „Fluktuation“ inzwischen zu meinem Hobby dazu – damit verdiene ich mir weder Lebensunterhalt noch fahre ich in großem Stil Gewinne am Finanzamt vorbei ein, das Geld fließt einfach nur wieder ins Hobby, quasi als Kreislauf ;)

Der Umsatz, den ich damit mache (ganz explizit nochmal erwähnt der UMSATZ, nicht der GEWINN), ist dadurch aber halt ziemlich hoch und das kann beim Finanzamt dann natürlich auch mal aufhorchen lassen.

 

Da ist mir dann auch egal, wie wahrscheinlich das sein mag und dass die meisten hier vermuten (Betonung liegt auf vermuten), dass es dem Gesetzgeber mit diesem Gesetz nur um die großen Fische geht, oder dass man vermutet, dass die Finanzämter das Personal nicht haben.

Alles richtig und trotzdem muss man sich dann schon damit arrangieren, dass man ggfs. Post von denen bekommen könnte, weil man ein Sammlerhobby hat, bei dem man des öfteren Sachen kauft und verkauft.

 

Wenn jemand aus diesen oder ähnlichen Gründen nicht möchte, dass das Finanzamt über solche privaten Hobbydeals Bescheid bekommt, halte ich das für verständlich und wenig angebracht, dass sich dann wiederum darüber echauffiert wird.

 

Kenne mich aus beruflichen Gründen schon ein bisschen damit aus, kaum anwendbare Gesetze anwenden zu müssen; kann darum gut einschätzen, wie verzweifelt es einen macht, wenn es dann Fragen hagelt, auf die man kaum Antworten hat, aber selbst ja für die Gesetzesformulierungen nix kann.

Da ich hier aber ja nun schon zu denen zähle, die einiges verkaufen, muss ich leider doch ein paar Fragen loswerden :)

Werden sicher auch noch mehr im Laufe der Zeit, aber mal so die ersten, die einem einfallen:

 

- Ihr schreibt ja, wenn ich das richtig verstanden habe, dass es nicht unbedingt erwünscht ist, hier Verkäufe zu erstellen, die man dann einfach wieder löscht. Ich stelle grundsätzlich alle meine Verkäufe ins Asvz, GGE und 6mm und auch wenn ich am Häufigsten im Asvz verkaufe, kommt es natürlich regelmäßig auch vor, dass etwas im 6mm oder GGE weggeht.

Wie soll ich mich denn da jetzt in Zukunft verhalten? Im 6mm und GGE nichts mehr anbieten möchte ich nicht.

Wenn ein User in einem der anderen Foren kaufen möchte ans Asvz verweisen? Falls er hier keinen Account hat, drum bitten, einen zu erstellen? Auch das erscheint mir irgendwie nicht umsetzbar…

Bekomme zudem auch immer mal wieder Besuch von anderen Airsoftern. Wenn die dann direkt bei mir einen Artikel persönlich kaufen möchten, der schon im Asvz steht, ähnliche Frage. Muss er sich dann einloggen / ggfs. vorher anmelden und wir müssen den Deal im Asvz über die Bühne bringen, obwohl wir gerade voreinander stehen mit dem Artikel in der Hand?

Möchte natürlich vermeiden, aufgrund immer mal wieder vorkommender Verkaufslöschungen auf die „schwarze Liste“ zu kommen, weiß aber auch nicht so genau, wie ich das anders handhaben soll, wenn ich nicht das Asvz für mich zur Exklusiv-Verkaufsplattform machen möchte…

 

 

- Flohmarktverkäufe (edit: im Sinne von ein Thread mit vielen Artikeln und PN-Verkauf) sind dann natürlich nicht mehr möglich, das ist bei der Gesetzes- bzw. der Anwendungslage des Gesetzes ja auch nachvollziehbar.

Wie verhält es sich mit Verkäufen, in denen man komplette Sets von irgendetwas verkaufen möchte?

Beispiele:

· M16 Handguard, Stock, Pistolengriff, alles im Set für einen Preis. Sind das 3 Artikel?

· Gleiches Set, aber noch zusätzlich mit einem Keymod-Handguard, um dem Käufer 2 Varianten an Handschutz zu bieten. Sind das 4 Artikel?

· Zielfernrohr, Montageringe, zusätzlich eine Montagebrücke, Sonnenblende, Flipup-Sights, alles zu einem Preis. Wieviele Artikel sind das?

· Noch „losgelöster“ in Sachen Artikelzusammenhang: Zubehörset aus PEQ, Magpulgriff, Sling, 2 Magazinen, Flashhider, alles zu einem Preis. Wieviele Artikel?

· Thematisch zusammenpassendes Airsoftset aus M4 und 1911er, zusammen zu einem Preis. 2 Artikel?

 

 

- Sorry, wenn das eine offensichtliche Frage ist, ich bin in das Gesetz noch nicht weiter eingestiegen:

Was genau wird dem Finanzamt gemeldet?

Einfach nur, dass Person XY bei über 2.000€ gelandet ist, oder auch wieviel drüber es wurde?

Wird dem Finanzamt gemeldet, was man da verkauft hat, also womit man über die 2.000€ gekommen ist?

Beides müsste für das Finanzamt ja eigentlich sehr relevant sein, da es dann ja auch wieder weitere Schwellen für die Gewerblichkeit gibt man aber wiederum z.B. mit einem Gebrauchtwagenverkauf a) sehr weit über den 2.000€ landen könnte und b) denen dann ja aufgezeigt werden muss, dass es sich hier nur um einen einzelnen Artikel und in dem Fall dann um einen harmlosen Autoverkauf handelt

Freuen sich sicher auch Leute, die auf mobile.de oder autoscout ihren Gebrauchtwagen verkaufen, oder in einem Jahr den eigenen und den des Ehepartners oder so :P

 

Auch wenn in meinem Post vielleicht manches etwas polemisch formuliert ist - das kann man sich bei schlecht gemachten Gesetzen manchmal nicht verkneifen - nochmal die ganz eindeutige Ansage: nichts hiervon richtet sich gegen das Asvz, ich habe definitiv alles erdenkliche Verständnis für eure schwierige Situation und bin dankbar, dass ihr soviel Arbeit und Herzblut investiert!

 

 

Hey Pydracor,

fragen sind Wichtig.

 

Natürlich sind alle Antworten unsere Handhabung und Verständnis.

Frage 1.

Damit ist gemeint, dass du einen Verkauf erstellst und Ihn dann löschst und über die PN Funktion abhandelst. Also über das ASVZ verkaufst, dafür unter dem Radar bleiben wollen.

Hast du den Verkauf auf mehreren Plattformen und verkaufst Ihn wo anders ist das natürlich komplett in Ordnung. Dieser fällt dann logischerweise nicht in Eure Zahlen im ASVZ. Wir müssen nur schauen ob das eine Funktion ist, die von Thomas so programmiert wird, dass Ihr das selber macht oder wir als Mods das raus nehmen müssen.

Frage 2.

Ein Verkauf ist ein Verkauf. Aus wie vielen Teilen der Verkauf besteht ist dabei nicht relevant. (Stell dir mal Lego vor :D ).
Du kannst in einem Verkauf an eine Person theoretisch 10 Pistolen verkaufen. Mit 30 ist nach unserem Verständnis die Transaktionen gemeint und nicht die Artikel Zahl. Ansonsten kann man ja mal anfangen aus was so alles eine Airsoft an sich besteht, wenn man Sie auseinander baut.

 

Frage 3.

Kannst du hier lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Also wirklich nur nackte Zahlen an sich und nicht was da verkloppt wurde.

Top, danke dir schon mal!

(5289 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 10:26 Uhr)

Das sind alles berechtigte Fragen. Danke erstmal für dein Verständnis @Pydracor    und Lob - und dass du Gesetzgeber (der das Gesetz erlässt) und ASVZ (die wir versuchen müssen das Gesetz umzusetzen und nichts dafür können) auseinander hältst.

Ich ergänze mal ein bisschen zu Moglis Antworten:

Frage "Hohe Umsätze = Angst vor dem FA":
Wenn du das Kaufen und Verkaufen in größerem Stil betreibst und dadurch auch höhere Umsätze erzielst, die das FA evtl. aufhorchen lassen, würde ich dir empfehlen so bisschen Buch zu führen und Belege aufzuheben. Du schreibst dir auf was die Artikel für dich im Einkauf gekostet haben und für was du sie verkauft hast. Als Sammler liegen da ja evtl. Jahre dazwischen und man kennt die Preise nicht mehr - da lohnt es sich das aufzuschreiben. Und dann kannst du sehr leicht dem FA beweisen, dass du zwar als Sammler hohe Umsätze machst, aber eben keine oder wenige Gewinne.

Frage "Verkäufe schließen":
Wie Mogli schreibt, geht darum dass man nicht den Deal per PN abwickelt und dann den Verkauf schließt, um den Umsatz zu verstecken. Wenn du hingegen zuhause verkaufst oder im 6mm oder GGE, das ist absolut kein Problem - dann findet der Verkauf ja nicht im ASVZ statt und dann müssen wir ihn ja auch nicht melden. Wenn das ASVZ dein Lieblingsmarktplatz ist oder wird, freuen wir uns natürlich, aber dem Verkauf auf anderen Plattformen/Foren steht auch nichts im Weg.
Flohmarktverkäufe dürften auch weiterhin gehen, warum nicht - das Gesetz bezieht sich nur auf digitale Plattformen.
Blacklist - ich hoffe die Mehrzahl der PowerSeller ist so ehrlich, macht alles ordentlich und uns somit keinen Ärger - dann müssen wir auch nicht drüber nachdenken.

Frage "Artikelanzahl"
Wie Mogli schreibt, das Gesetz zählt nicht einzelne Artikel, sondern Transaktionen. Wenn du ein Set aus 20 Teilen zu einem Preis an einen Käufer verkaufst, ist das für das Gesetz eine Transaktion. Wenn du 5 Magazine an eine Person verkaufst ist das auch nur eine Transaktion.

Frage "was wird gemeldet?"
Es wird die Höhe des Umsatzes gemeldet (aufgeschlüsselt in Quartale, warum auch immer, wir lieben komplizierte Dinge^^), die Anzahl der Transaktionen und die Höhe Gebühren. Und halt die Stammdaten. Was nicht übermittelt wird ist wie sich der Umsatz zusammensetzt - also weder genaue Artikelbezeichnungen, noch die Preise der einzelnen Transaktionen.

Frage "mobile.de"
Die sind tatsächlich ausgenommen, weil die Plattform sozusagen nur die Werbung für den Händler darstellt und der komplette Kauf vor Ort abgewickelt wird. Daher sind die raus. Bisschen komisch, weil ich mal unterstellen würde, dass auch in diesem Bereich recht viel an der Steuer vorbei geht, aber naja.
Würde man jetzt über eBay ein Auto verkaufen/versteigern, also wo der komplette Kauf tatsächlich über die Plattform läuft, dann wäre man wiederum dabei.

Und warum geht man im ASVZ nicht den Mobile oder Ebay Kleinanzeigen Weg? Einfach die Kauffunktion entfernen?

Weil die Argumentation sehr sehr wacklig ist.

Ebay Kleinanzeigen meint, sie sind raus da die Leute sich ja Privat treffen und dann dort den Handel abschließen.

Das Leute sich übereinstimmende Willenserklärungen geben könnten, wird da unter den Tisch geworfen.

Das kann man machen, wenn man das Geld und die Anwälte hat um es drauf ankommen zu lassen. Wird nur recht wenig Erfolg haben.

 

Wenn man das Ganze recht hart auslegt, dann reicht der Verkauf und die Abstimmung per PN zum Kauf. Da die User hier sich ja nicht besuchen fahren zum Handeln.

 

Desweiteren ist dort dann wieder eine geringere Kontrolle unsererseits über den Handel an sich möglich.

 

Wir würden also den Markt bzw. Handel unsicherer machen für ein Risiko verknackt zu werden und es dann doch umzusetzen, nur um die geringe Chance zu haben uns drum herum zu mogeln?

Jetzt mal ehrlich Hugo, ist es das wert?

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