Seite: 1 2 3 4 5 6 ...
(5289 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 23.01.2023 um 16:16 Uhr)

Hallo ihr Lieben,

jedes neue Jahr startet oft mit gesetzlichen Änderungen die zum 1.1. in Kraft treten - diesmal betrifft auch uns eine Änderung, die uns leider sehr viel Arbeit machen wird: das Plattform-Steuertransparenz-Gesetz (PStTG). Vielleicht habt ihr davon schon mal im Zuge von Ebay Kleinanzeigen und Co. etwas gehört. Was das ist, inwiefern es euch betrifft und wie wir mit dem Gesetz im ASVZ umgehen wollen, findet ihr in diesem Thread.

 

Wen betrifft es?
Das Gute vorweg - die allermeisten von euch betrifft das Gesetz nicht. Es betrifft hauptsächlich Verkäufer, die in unserem ASVZ-Marktplatz in einem Kalenderjahr mehr als 2000 EUR Umsatz gemacht haben oder mehr als 30 Artikel verkauft haben.

 

Was beinhaltet das Gesetz?
Es verpflichtet digitale Plattformen, auf denen User Waren (oder Dienstleistungen) anbieten können dazu, Meldungen über die Verkaufsaktivitäten der User an das Finanzamt zu machen. Das betrifft auch Privatverkäufe. Sofern eine Meldung über einen User erfolgt (also die Grenze 2000 EUR oder 30 Artikel überschritten wurde), müssen Bürgerlicher Name, Anschrift, Steuer-ID, Kontonummer, Gesamtumsatz und Artikelanzahl jährlich gemeldet werden. Die Angaben müssen auch auf Plausibilität geprüft werden.
Hier der Link zum Gesetzestext, falls jemandem langweilig ist: PStTG

 

Müssen die betroffenen User dann Steuern zahlen?
Die Meisten wahrscheinlich auch nicht. Das Finanzamt sucht hier nach verdecktem / unversteuertem gewerblichen Handel - also wo jemand durch den Verkauf kommerziell Gewinne im größeren Stil erzielt. Also der normale Spieler, der 5 Knarren aus seiner Sammlung verkauft, wird da sicher nichts zu befürchten haben.

 

Aufwand und Aufwandsausgleich
Wir müssen also jetzt von den betroffenen Usern jährlich Daten einsammeln, die Plausibilität der Daten prüfen, Sicherstellen dass die Zählung des Umsatzes nicht umgangen wird und uns am Ende mit den Nachfragen des Finanzamts rumschlagen. Und die entsprechende Programmierung mit der sowas möglich ist, natürlich. Das ist ein Aufwand, den wir so nicht mal eben nebenbei leisten können. Ebay und andere, die sowieso große Einnahmen haben, können das vielleicht mit stemmen - wir aber nicht. Daher haben wir uns entschieden, für User/Verkäufer, bei denen wir diesen Aufwand betreiben müssen, eine Gebühr zu erheben. Die Gebühr wird sich im niedrigen einstelligen Bereich bewegen, wahrscheinlich so um 3%. Das sind weitaus weniger als die 8-15% die man bei eBay und Amazon üblicherweise bezahlt, oder die (kummuliert) ca. 6% von eGun, aber es ermöglicht uns trotzdem den entstehenden Aufwand zu decken.
Nochmal: das betrifft ausschließlich Verkäufer die mehr als 2000 EUR Umsatz oder 30 Artikel im Jahr haben, alle die drunter sind, bleiben weiterhin kostenlos, denn die müssen wir nicht melden und haben damit auch keinen Aufwand.

 

Wie läuft das ab? Kommerzielle Nutzung?

  • Verkäufer die mit dem Erstellen des nächsten Artikels über die Grenze (2000 EUR oder 30 Artikel) kommen, werden automatisch aufgefordert die notwendigen Angaben (Name, Anschrift, Steuer-ID, Konto) zu hinterlegen (wir nennen diese User mal intern "PowerSeller", uns ist noch kein besserer Name eingefallen); somit haben wir schonmal alle relevanten Daten da und müssen niemandem hinterherrennen; Plausibilitätsprüfung müssen wir händisch machen, da sehe ich im Moment kaum technische Möglichkeiten
  • wir erlauben somit (ab dann wenns losgeht, also jetzt noch nicht) auch kommerziellen Handel im ASVZ-Marktplatz; Hier könnten sich neue Möglichkeiten für User ergeben - DYI-Projekte, 3D-Drucke, u.s.w. was bisher nicht erlaubt war, wird dann erlaubt sein - entsprechende kommerzielle Kennzeichnungen, Umsatzsteuer-ID-Angabe, Widerrufsrecht, etc. wird dann in den Markt integriert
  • weiterhin nicht erlaubt bleiben (vorerst) Dienstleistungen - wird es vielleicht auch mal geben, aber erstmal eins nach dem anderen

 

Folgen für alle Nutzer

  • Handel ist nur noch über das Marktplatz-System möglich (nicht per PN) - du kannst schon per PN Fragen stellen und so, aber die korrekten Umsätze müssen letztlich im ASVZ-System erfasst sein, damit wir sie weiterleiten können; das war bisher eigentlich auch schon so, aber nicht so streng kontrolliert; ich werde dafür über die Zeit wahrscheinlich ein System mit Preisvorschlag, Gegenvorschlag, etc. programmieren, damit das etwas bequemer für euch geht
  • das hat zur Folge, dass es keine reinen "Sammelartikel" mehr gibt - weil man da ja auf PN-Handel angewiesen ist
  • bei PN-Handel, Doppelaccounts oder anderen Versuchen die o.g. Grenzen zu umgehen verstehen wir naturgemäß wenig Spaß, da wir uns da jede Menge Ärger mit dem Finanzamt (im schlimmsten Fall auch Strafen) einhandeln würden und darauf haben wir keine Lust

 

Zeitplan
Der Zeitraum für die Erhebung von Umsatz und Artikelanzahl beginnt/begann wie im Gesetz vorgesehen am 1. Januar 2023. Bis ich die notwendigen Änderungen für die Umsetzung der PStTG-Vorgaben programmiert habe, wird aber sicherlich auch noch etwas Zeit vergehen. Ich muss erst noch eine Layout-Änderung so halbwegs fertig programmieren, mit der ich vorher schon angefangen habe, und dann kann ich mit der PStTG-Programmierung loslegen. Ich hoffe, dass ich noch in diesem Quartal die Abfrage der PowerSeller-Daten fertig habe. Gleichzeitig klären wir intern noch einige Details und passen die Marktplatzregeln an die neuen Gegebenheiten an. Wenn alles soweit startklar ist, geben wir euch Bescheid.

Ich hoffe ihr habt Verständnis für unsere Vorgehensweise. Auf uns kommt jetzt erstmal viel Arbeit zu, aber wir hoffen die gesetzlichen Vorgaben so userfreundlich wie möglich umsetzen zu können.
Falls ihr Fragen habt, stellt sie gern hier. Das hier ist nur eine erste Info, wir haben selbst noch nicht alles bis ins letzte Detail geplant - aber vielleicht können wir trotzdem schon einige Fragen beantworten.

Liebe Grüße, papa und das ASVZ-Team

Also Preisabsprachen wie gehabt über PN, aber dann das entgültige über Gegenvorschlag dem VK zusenden.

Auch wenn es mich nicht betrifft mit 2k, aber wüsste es dennoch gerne richtig:

Ich gebe den Preis, aus Einfachheit fürs rechnen und sonstige Absprachen, prinzipiell inklusive PayPal Gebühren und Versandkosten an.

Ist daß Umsatz oder nicht/darf oder muss ich es so weiter machen?

(5289 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 23.01.2023 um 19:57 Uhr)

Gute Frage - das haben wir uns tatsächlich auch schon gefragt, es wird eine Sache sein die ich mal bei der IHK oder notfalls beim Finanzamt nachfragen werde. Tauschgeschäfte sind die zweite Sache die mir rechtlich unklar ist.

Aus meinem normalen Verständnis heraus würdest du den Preis inkl. Versand und allem angeben, denn der Umsatz (den wir melden müssen) umfasst deine kompletten Einnahmen, alles was dir der Käufer überweist - also auch Versandkosten, PayPal, etc. Letztlich Steuern zahlt man aber ja nicht auf Umsatz, sondern auf Gewinn. D.h. wenn das Finanzamt wirklich anklopfen würde, würdest du deinem Umsatz dann deine Kosten (Einkauf des Artikel, Versand, Verpackung, PayPal, ...) gegenrechnen. Wenn ich mir eine Airsoft für 500 EUR vom Shop meines Vertrauens kaufe und die nach zwei Jahren für 300 EUR plus Versand wieder verkaufe (das wird bei Privatverkäufern sicherlich die häufigste Konstellation sein), dann mach ich zwar 305,90 EUR Umsatz, aber der Gewinn ist sogar negativ - weil ich die Waffe ja billiger verkaufe als ich sie eingekauft habe. Daher sehe ich da für Privatverkäufer zwar eben Aufwand für uns, aber keine große Gefahr dass das FA auf der Matte steht. Ich frag mich eh wie sie diese Datenmassen auswerten wollen und vermute daher dass die entweder nur stichprobenartig suchen oder nur nach den dicken Fischen.

Das ist ja mal mega asozial und lächerlich, wie sieht es mit Sammlern aus wie Pydracor oder BB2K ? Man sammelt ein halbes Leben lang , hat Sammler Stücke wie die TM Bioharzard Sachen oder Ashoi WA2000 und möchte mal seine Sammlung verkaufen und Zack hat das Finanzamt die Daten. Wieso macht das ASVZ da mit, es gibt noch andere Foren wie GGE, 6mm CO2air und da hieß es laut manchen Mods das die das nicht machen. Wirklich, das stößt mir richtig sauer auf , ich habe hier ein ganzes Arsenal an Nachtsichtgeräten , Schutzwesten oder Zenturio  Helmen und sammel seit 15 Jahren.  

Finanzamt hat deine Daten so oder so.

Wenn du so verkaufst, das +-0€ rauskommt, kann das Amt dir auch nix.

Einzige was blöd ist. Wenn ich irgendwo, jemanden was bar abgekauft habe. Wie weisse ich nach xyz Monaten noch nach, was es gekostet hat, falls das Finanzamt doch ma nachfragt bei einem Weiterverkauf. Bzw, hab ich bei 3 der Waffen, keine Rechnung mehr und auch keine Ahnung wo ich die wann gekauft habe, vom Preis nicht zu reden.

Naja, alles Sachen, die mich nicht betreffen werden, aber dennoch beschissen sind für "Normalos", die nicht versuchen die Steuer zu prellen. Wird wieder Kosten erzeugt, ohne Gewinn für den Staat.

Mir geht's darum, ich habe 90% meiner Sachen gebraucht gekauft, aber mein Ashoi WA2000 oder meine TM MP5GBB mit Hülsen von 1994 , die sind jetzt im Wert gestiegen. Ich habe kein Problem steuern zu zahlen , aber jetzt schiss zu haben das, dass Finanzamt dann mal ein Brief schreibt , das geht mir so auf den Sack. Ich hatte den Spaß mal als ich 2015 für 13 Monate im Krankengeld war und nebenbei auf Ebay meine Bundeswehr Sachen verkauft habe, da hat das Finanzamt sich wegen angeblichen "Leistungsbetrug " gemeldet. Dies wurde auch alles schnell fallen gelassen aber diese Angst von mir ist berechtigt. Das ist wie mit Überwachung vom öffentlichen Raum, ich Zahl meine Steuern, bin zu 100% Gesetzeskonform aber ich möchte nicht das andere über meine Schultern schauen. 

 

Dies ist nur meine Meinung und ich agiere da auch evtl emotional aber cool finde ich diesen Mist nicht. Wäre es eine Grenze von 10 oder 20 tausend wäre es was anderes , weil ich so keine Angst haben muss wenn ich mal was verkaufen sollte. 

@Markus Rabe:  Es gibt da ca. 50.000 Gründe wieso wir es machen. (Ggf. Weniger).

 

Es ist nun mal eine Ordnungswidrigkeit, es nicht zu tun. 

Wieso andere das nicht machen? 

Wesentlich geringere Nutzerzahl die Dinge verkauft.

Unwissen über das Gesetzt wäre auch möglich.

 

Ich kenne auch Foren, da wurde der Markt eingestampft und Handel verboten wurde.

Wir haben aktuell 8000 Verkäufe Online.

 

Wenn man nicht will, dass die Daten weiter gereicht werden, bleibt man einfach unter 2000 Euro oder 30 Artikel.

 

Freuen tun wir uns so gar nicht über das Gesetz, nur jetzt drauf Pfeifen und vom ersten Abmahnanwalt dann geschlachtet zu werden wäre weit schlimmer.

@Mogli der Kommissar Kugelblitz von Beutelsend

 

Du hast vollkommen recht , nur ärgert mich das, weil ich mich dann so durchsichtig fühle. Das wäre so als ob unsere Dorf Sheriffs eine Kamera in unserem Haus für die Sicherheit installieren, ich habe nichts zu vergeben nur schön findet man sowas nicht. 

Frag mal wie wir uns geärgert haben als wir es bemerkten, den Umfang begriffen haben und die Vorstellung sich bildete das umsetzen...

 

 

Alleine die Mehrarbeit von unserer Seite aus, die sonst kein Arsch braucht.  -.-'

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 00:32 Uhr)

Dieses Gesetz ist eine einzige Katastrophe - auch wenn die Intention würdig sei... Egal.

 

Tauschwaren:

Gemäß § 15 Absatz 2 ist neben Fiat-Geld (= Papiergeld) auch Waren-Geld (z. B. Gold, Tabak, ...oder vielleicht auch Airsoft...) Teil dieser 2000 € Grenze.

Heißt, wer seine Ware (z. B. irgendeine SAEG) zum Tausch anbietet, "bezahlt" damit.

 

Vergütung:

Die 2000 Euro Grenze beschreibt alle Formen von Entgelte, die jemand bekommt oder zahlt* - abzüglich Steuern und Provisionen (z. B. Marktplatz-Gebühren). Versand ist davon nicht ausgenommen, weswegen es zum Entgelt zählen dürfte.

§ 5 Absatz 2

 

Artikelmenge und Maximalvergütung:

Ich kaufe für 1500 und verkaufe für 1500 und schon bin ich über die magische Grenze von 2000 Euro.

Selbiges gilt, wenn man 10 Artikel verkauft und 25 verkauft - auch hier ist man über die magische Grenze von 30 Tätigkeiten.

  • *EDIT 2: zu später Stunde Gesetze lesen und verstehen wollen ist dumm... Natürlich zählen nur für den Verkäufer die 2000 € und 30 Geschäfte als Grenze - "bezahlt" und "gezahlt" ist schließlich nicht das Selbe...

 

...übrigens sind wir quasi alle "Anbieter", selbst diejenigen, die nichts verkaufen ("kann" ist ein schönes Wort...). § 4 Absatz 2

 

Das Gesetz sorgt nicht automatisch dazu, dass jeder sich vor dem FA nackig machen muss, aber es ist ein unglaublicher Aufwand, den man Betreibern aufzwingt.

Klar, natürlich kann man sagen "da mach ich nicht mit" - verstehe ich ein Stück weit für kleine Plattformen oder Team-Foren. Aber für große representative Seiten kann es schmerzhaft werden.

 

Ich hoffe, dass man eines Tages diesen Irrsinn erkennt... Aber bis dahin können wir jetzt auch zur Kenntnis nehmen, dass "PowerSeller" oder "ReSeller" nun sichtbarer werden. "Sammler" wird nun somit quasi zum Beruf...

 

EDIT:

Man könnte den Marktplatz auch fast komplett einstampfen und darauf verweisen, dass Geschäfte nicht mehr über das ASVZ zu laufen haben - quasi als reine Werbeplattform... Das wäre nämlich ohne Aufwand legitim da dann keine "Plattform" mehr im Sinne des PStTG...

EDIT 2:

Sieht Korrektur oben.

(931 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 00:23 Uhr)

Ach, wenn ich etwas kaufe zählt das auch dazu. Klingt genial.

 

P.S. Wird ja immer besser xD

@Murvy, wenn du mehr als für 2000 kaufst, fragen sie dich auch woher das geld kommt womit du bezahlst haha :D 

[Post von mike (24.01.2023 04:47) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
(1632 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 08:37 Uhr)

Sind Foren nicht von diesem Gesetz ausgenommen? Das Problem ist hier der Marktplatz mit der Kauffunktion oder?

Ich dachte das z.B. Ebay Kleinanzeigen davon ausgenommen ist, solange man nicht die Abwicklung über deren System macht.

Edit: Falls dem wirklich so sein sollte, erleben Foren oder Discords eventuell wieder eine Renaissance.

(5091 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 08:42 Uhr)

Hey Hugo, ich bin bei weitem kein Studierter in der Richtung.

Allerdings haben wir sehr deutlich nachgefragt und das gilt für jeden.

Siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__3.html

Selbst wenn du dein kleines Schrebergartenforum hast mit 50 Leuten, bist du da mit im Boot. (wenn da so viel gehandelt wird, dass es relevant wird)

Bei uns handeln eben sehr sehr viele Leute.

Man erinnere sich zurück, als ein Impressum Pflicht wurde und die Abmahnanwälte durchs Internet geritten sind. Das wird jetzt wieder passieren.

Es gab damals sogar Anwälte, die Geld geboten haben für Tipps. Nenn mir eine Domain und du bekommst 100 Euro usw.
Was meint ihr, was hier los sein wird?  Vor allem wenn das Leute mitbekommen, die das ASVZ nicht so gerne haben.


Tante Edith sagt: Ich bin mir nach mehrmaligen Lesen nicht mal sicher ob ein Discordserver nicht darunter fällt. Nur wie gesagt, ich bin da kein Experte.

Seite: 1 2 3 4 5 6 ...



Anzeige