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Wie sieht es aus wenn sich die Leute weigern was rauszugeben? Wird dann der Marktplatz für diese Leute gesperrt werden? 

Okay, ich lese gerade auch ein wenig in dem Gesetz und mir kommt sich die Frage, ob es tatsächlich für euch in Frage kommt. 

 

Paragraph 3:

Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:

2.

das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder

 

Dient das ASVZ ausschließlich dem Handel? Oder ist es nur eine Auflistung von Verkaufsartikeln?

 

 

Ich sehe schon eine Renaissance von realen Airsoftflohmärkten, so richtig old School vor Ort, mit Barkauf und so

@Apokalypto

 

 

Klar können die weiter handeln. So lange sie bei Maximal 29 Artikeln und 1999,99 Euro bleiben. 


@NuB BEL

Lies dir dein geschriebenes nochmal durch. Es ist irgendwo doppelte Verneinung in der Formulierung.

Wir sind da mit im Boot. Das haben wir prüfen lassen, aus Spaß würden wir so ein Fass nicht aufmachen.


Wird ja immer geiler hier ... also kann man ja auch nicht mal mehr für einen Teamkollegen schnell mal was verkaufen, da man sich ja sonst selber killt mit dem 2000€ Limit oder 30 Artikeln.Ich bin mal gespannt wann die ersten großen Verkaufsgruppen auf Telegramm etc. öffnen werden.Würde mich auch nicht wundern ,wenn neue Marktplätze einfach im Darknet entstehen weil die Leute ihre Daten nicht weitergeben möchten.

[Post von Trama Dol #freeNord (24.01.2023 19:37) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Matteo, Telegramm hat schon eine VK Gruppe für Airsoft, längere Zeit sogar.

Baron , meinte damit eher was Richtung Ebay wo die Leute alles anbieten .

@Apokalypto  Da wir die Daten abfragen bevor jemand die Grenze überschreitet (also in dem Moment wo man versucht einen Artikel anzulegen mit dem man die Grenze überschreiten würde) kann es eigentlich nicht passieren, dass wir von jemandem Daten brauchen und sie nicht haben.
Wenn man keine Daten rausgeben will, bleibt man einfach unter der Grenze und alles ist gut.

@NuB BEL das was du erwähnst (§3 Absatz 1 Zweiter Bereich Anstrich 2) wäre sowas wie die Gelben Seiten, Idealo.de / Google Shopping oder wenn der Marktplatz nur aus Links auf Shops bestehen würde - das trifft auf uns nicht zu

@Matteo aka der Gearbox Dealer solche Gruppen gibt es bereits, die kannst du nutzen. Sie müssen halt im Nicht-EU-Ausland sein (wie Telegram), da die Richtlinie auf der das Gesetz basiert eine EU-Richtlinie ist. Ob dir deine Käufer auch ins Darknet folgen ist fraglich. Im ASVZ hast du durch das Bewertungssystem und dem Vorhandensein von Moderatoren ein deutlich höheres Level an Vertrauen gegenüber deinen Käufern, das kann sicherlich auch vorteilhaft sein. Letztendlich entscheiden musst du selbst, wo du hingehst.

Ja, das ist mir zwischenzeitig auch eingefallen. Also ist theoretisch jedes Forum eine Plattform, ob ein Marktplatz existiert oder nicht. Wer sich das hat einfallen lassen. Auch die Kriterien, ab 2000 Euro oder 30 Verkaufen ist totaler Quatsch. Ich kann 500 Artikel für je 1 Euro verkaufen uns bin weit weg von allem, was steuerlich relevant sein könnte, oder halt einmal ein Auto für 10000 Euro (die werden auch darüber erfasst... Wahnsinn). Von gewerblichen Handel ist man in beiden Fällen immer noch weit weit weg. 

 

Man kann noch hoffen, dass das ganze Zeitnah noch entschärft wird. Es würde ja reichen, wenn ausschließlich zum Handel bestimmte Plattformen in die Pflicht genommen werden, dann wären Foren erstmal befreit und außen vor. Dass, was hier an monetären Werten umgesetzt wird sind doch Peanuts und stehen in keinem verhältnis zum Aufwand, der betrieben werden soll... 

So wie wir das verstehen heißt das ja nicht, dass bei diesen Kriterien ein gewerbliches handeln unterstellt wird.

Es handelt sich dabei, so verstehen wir das, um eine vorprüfung, welche dann von den Behörden entweder bestätigt oder, und das ist unsere Einschätzung, bei den meisten anderen Usern fallen gelassen wird.

Denn es stimmt ja, bei einem einmaligen Verkauf kann von Gewerbe keine Rede sein.

Ja auf im Darknet handeln hätt ich richtig Bock. Ich bin nämlich ein absoluter Fan von Ware bezahlen und nie erhalten. Erst recht, wenn ich aufgrund umfangreicher Anonymisierung null Chance hab, einen Betrüger hinzuhängen.

Für den normalen Nutzer ändert sich nichts. Und selbst wenn man über die 2000 € / 30 Artikel Grenze kommt, dann werden halt die Daten an das Finanzamt (über das BZSt, wenn ich das richtig lese) gesendet. Und eine Gebühr an das ASVZ wird fällig (bei zukünftigen Verkäufen). 

Die "Stammdaten", also Name, Anschrift, SteuerID, Bank, etc. sind schon längst beim Finanzamt. Oh Gott, wirklich?
Arbeitest du? Hast du Kinder? Bekommst du Geld vom Staat (egal warum?) Glückwunsch, du bist erfasst.

Jetzt bekommt das Finanzamt die Info, das du einen Artikel über 2001 € verkauft hast. Oder 31 Artikel, mal über 10, mal über 19, mal über 5€.

Was macht der Beamte? Sich nen Kaffee. §23 (1) Nr.2 S.2 sagt, dass  alltägliche Gegenstände nicht als privates Veräußerungsgeschäft nach §22 Nr. 2 gelten. Im Gegensatz dazu: Grundstücke,Antiquitäten, Kunst, Schmuck. Ob da die 1998er TM Uzi darunter fällt, schwierig. Noch dazu, alles was älter als 1 Jahr ist, fällt ohnehin raus. 

Selbst wenn das Finanzamt deine JG36 als moderne Kunst anerkennt und es als priv. VG behandelt (reine Spekulation!) wird nur der Gewinn versteuert, d.h. Verkaufspreis - Einkaufspreis. Im Gegenzug müssten Verluste anerkannt werden. Wäre dämlich für die Staatskasse.
Ich bin mir sicher, dass 99% der Hinweise in die Ablage P wandern. Der eine Typ, der 28.000 Artikel im Jahr per Dropshipping verschachert und nicht angemeldet ist, ist wohl eindeutig eher das Ziel.

PS: Die Handlungsweise des Finanzamtes deckt sich nicht zu 100% mit den Gesetzen. Kann mir gut vorstellen dass in Kürze eine interne Verordnung ergeht, alle Umsätze unter 10.000 € zu ignorieren.

Also für mich ändert sich da schon etwas. Neben der Gebühr, die an euch zu entrichten ist, muss ich dem ASVZ für mich hochsensible Daten mitteilen. Nicht, dass ich euch einen sensiblen Umgang mit den Informationen nicht zutraue, aber da jetzt auch die Verantwortung für euch aufzudrücken, nur damit das FA es leichter hat, schwarze Gewerbetreibende einfacher zu erkennen, ist halt vollkommen übertrieben. Zumal ich jetzt Mal behaupte, dass sich hier absolut kein Gewerbetreibender rumtreibt, sondern sich alles auf privater Ebene befindet. 

 

Was du denkst interessiert nur niemanden @Knubbel

NuB Bel wieder etwas aus dem Nähkästchen geplaudert.

- Wir hatten mehrere Leute denen kommerzieller Handel nachgewiesen werden konnte

- wir hatten Leute die Hehlerware von verschiedenen Armeen wie die Großen verkloppt haben

- Zitat eines User der monatlich vierstellig Umgesetzt hat, der bei seiner Sperre Dinge zum besten Gab "Ihr nehmt mir meine Lebensgrundlage"

- Nicht näher genannte Shops (die es nicht mehr gibt) die vor Jahren über Angestellte dann gebrauchte Ware verkloppt haben.

- Vier oder Fünfstellige Umsatzzahlen gibt es immer noch öfter im Markt


Also komplett unrealistisch ist es jetzt nicht...

Und wo muss man jetzt nochmal ne Gebühr entrichten? Ja genau, gar nicht wenn man nicht über die 2k/n30 kommt... Dann geh auf egun und Verkauf da deinen Scheiss ... Da musste genauso deine Gebühren zahlen und das schon immer ...

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