Lampen / Laser / Schalldämpfer - Rechtslage

 
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Habe vor knapp 3 Monaten die selbe Situation beim Zoll gehabt. Paket geöffnet, erklärt worum es sich handelt, Ende. Als das Wort Schalldämpfer gefallen ist waren alle Mitarbeiter plötzlich in heller Aufregung.

Es sollte dann für bis zu 2 Wochen zur Prüfung einbehalten werden, bis jetzt hab ich aber nichts gehört von denen.

Hatte anfangs auch noch angenommen, dass jeder Fachmann maximal 20 Sekunden braucht um zu erkennen, dass es sich um eine Attrappe handelt... Mittlerweile glaube ich, dass ich eher Post von der Staatsanwaltschaft als vom Zoll bekomme.

Naja das meinte ich dann nun auch nicht damit das ich noch Zeit hätte. Unentschlossen 

Glaub dann sollen die den lieber behalten und glücklich mit werden. Vielleicht als "Ausstellungsstück" behalten, mit der fetten Aufschrift " Das ist Deko!!! " und unsere " Experten " können das nicht erkennen... 

Naja ist ja erst heute passiert und vielleicht hab ich ja doch noch Glück. 

Gruß 

https://www.youtube.com/watch?v=o8shj8LErxU

Gesetz ist Gesetz. Vieles ist auch davon abhängig wie man das Formuliert.

Das ist eine Schalldämpfer Deko...
oder
Das ist eine Dekorative Außenlaufverlängerung ohne Funktion...


(nachträglich editiert am 25.05.2018 um 19:31 Uhr)

Auf die Formulierung wäre ich ganz sicher nicht gekommen.... aber klingt gut.

Kann mir das ja mal aufschreiben. Wobei ich vermute, das dann der Gesichtsausdruck meines gegenüber beim Zoll ein sehr sehr großes Fragezeichen aufwerfen wird. Lächelnd zumindest wenn das dann wieder die netten hübschen Damen sind...

Wen ich schon lese, 3 Monate nix gehört 2 Wochen solls max dauern, da hätte ich nach 3 Wochen nachgefragt und dann Wöchendlich, wenn dann 4 rum sind Täglich (je nach eigener Zeit). Iwan haben die kein bock mehr und kümmern sich drum das es erledigt wird.

Ich denke mal auch das man da nach einer gewissen Zeit ungeduldig wird. Bei mir wurde ja nicht einmal ein Zeiraum gesagt. Nur das es dauern kann...

Denke mal nach aller spätestens vier Wochen werden die von mir mal hören. Und dann wie du schon sagtest regelmäßig in immer kürzeren Abständen.

Man kennt ja unsere Bürokratie  

Mal eine ganz andere Frage:

Wie sieht es mit diffusen Lampen aus? Verboten sind ja "Gegenstände die das Ziel beleuchten oder Markieren", wenn ich jetzt ne Lampe mit ner Milglasscheibe habe oder eine Art Glühbirne die in alle Richtungen leuchtet ist das ja nicht mehr gegeben und es sollte legal sein?

Sinn würde das allerhöchtens in dunklen Innenräumen machen um was zu sehen, aber das ist erstmal sekundär.

Die beleuchtet ja trotzdem auch das Ziel.

Ich muss da aucv mal eine Frage in den Raum schmeißen.

Es geht um eine AN/PEQ-15 für meine Tippmann.

Wenn ich mir zum Beispiel die von Element holen möchte, 

1. Darf ich die zb. Aus England nach Deutschland bestellen? 2. Wenn ich das ganze Batteriefach mit Heisskleber voll mache, gilt das als deaktiviert oder muss das ganze innenleben raus und die ganze Box ausgegossen werden?

 

MfG

Von Eng nach DE ist schon verboten.

Darf man allgemein keine LLM nach DE einführen?

Weil in Deutschland gibt es die ja garnicht zu kaufen oder?

100 Punkte hat der Teilnehmer.

Es sei denn, du findest einen Händler der das Teil im Ausland irreversibel deaktiviert bevor er es dir schickt.

Ist dann halt dein Risiko, ob er es korrekt ausführt.

Also wenn ich zb. Bei einem Holländischen shop eine bestellen würde und die würden mir bevor sie die verschicken das Batteriefach mit Heisskleber ausfüllen, dann wäre das ok?

Weil ich will mir nicht einfach eine Akkubox draufklatschen, da die alle scheisse aussehen und die Schalter keine funktion haben...

Naja ok eine Element sieht im Gegensatz zu einer L3 auch nicht die Sonne aber immerhin um einiges besser als die Akkuboxen ;-)

Waffg (sinngemäß, nicht unbedingt im Wortlaut): der Umgang mit ... ist verboten.

Da der Heißkleber in 5 Minuten wieder rausgepuhlt wäre, hättest Du auch solange der Kleber drin ist einen für Dich verbotenen Gegenstand. Einziger Ausweg: die ganze Box leerräumen und mit Kunstharz ausgießen. Dann ist das zwar kein Batteriefach mehr für den Waffenakku, aber immer noch als Waffenbeschwerer und fürs Posen tauglich. Das Teil muss in einem Zustand sein, dass daraus nicht wieder ein verbotener Gegenstand hergestellt werden kann.

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