Gerade Meldung bekommen, das ich meinen Beitrag politisch korrekt nochmal in Form bringen solle. Korrigieren habe ich nicht gefunden...also nochmal neu das Ganze. Zunächst entschuldige ich mich für meinen Sarkasmus. Da ist es mit mir durchgegangen.
Hier nun mein zweiter Versuch:
"Gewehrlampen erlaubt" da wurde ich stutzig. Als ich dann im verlinkten Artikel so einiges las, was ebenfalls nicht mit dem deutschen Recht zu vereinbaren ist, wurde meine Vermutung dann bestätigt. Es handelt sich um eine Waffengesetzesänderung für Österreich und nicht Deutschland.
Also zu früh gefreut. WIr dürfen weiterhin an unsere WAFFEN keine Lampen/Laser anbringen.
Gruss Bruce
https://www.youtube.com/watch?v=xgaT2goHI2g
Soooo..., man darf also doch eine lampe unter den 0,5 joule airsoft hangen in Deutschland.
Alles in dem Video ist doch schon bekannt......
Das ist zwar richtig, weil die 0,5er ja als Spielzeug „angesehen“ werden. Ich würde es trotzdem nicht machen.
Ausserdem brauch ich das ganze Zeugs wie Laser und Licht nicht an meinen Waffen.
Licht hab ich am Helm befestigt und zur Not nehme ich eine Taschenlampe in die Hand (Backup und Taschenlampe jeweils in beiden Händen).
Ich finde es auch gut das Laser an den Waffen in Deutschland verboten sind. Ich hab kein Bock mein Augenlicht dadurch zu verlieren oder beschädigen zu lassen.
Was mich hier genauso nervt ist wenn man Bilder von seiner Waffe postet das viele gleich fragen ob das Dummys oder funktionale Laser / Licht Module sind.
Ich halte mich strikt an das deutsche Waffengesetz und verwende ausschließlich Dummys oder deaktivierte Laser oder Taschenlampen oder Module.
Ich will auch nochmal das hier empfehlen, funktioniert astrein und ist legal:
Adapter auf M14x1 ccw wird benötigt:
Wie verhält es sich denn eigentlich mit einer GoPro an der AS? Diese ist ja durchaus in der Lage Licht zu spenden (in Rahmen von Fotos oder Filmaufnahmen). Darf ich die theoretisch nur betreiben, wenn der Blitz dauerhaft deaktiviert ist? Weil ich könnte ihn je auch ausschließlich zum beleuchten nutzen.
Der Laser ist nicht zum Zielen und erstrecht nicht zur Montage an Waffen zu dem Zweck gedacht.
Daher ist das kein Problem, außer man möchte eins draus machen.
Er redet da eher von einen Stroboskop, nicht von nem Laser.
Aber sehe ich genauso..
Zweck des Herstellers und Anwendung Nutzer. Mhhh warum sind dann Taschenlampen in ZF Ringen verboten wenn nicht dafür gedacht?
Geht das jetzt schon wieder los?
Weil der ausschließliche Zweck einer Taschenlampe ist, zu leuchten. An der Waffen angebracht beleuchtet sie das Ziel. Damit ist sie verboten. Das muss wirklich nicht zum 1000sten mal durchgekaut werden.
PS. Wusste gar nicht das an GoPros Lampen verbaut sind. Ist das neu? An meiner Sony sind nur Status- LEDs und ein Display.
Du hast es erfast, bei der Lampe ists Böse, aber bei der Cam nicht?
Der primärw Zweck einer Cam ist es, Bilder oder Videos zu machen. Ändert man das dahingehend, dass man das integrierte Blitzlicht zum anstrahlen eines Zieles verwendet, ist das eine Änderung des Zwecks. Der neue Zweck ist dann ein Ziel anzuleuchten und damit illegal.
"Alles in dem Video ist doch schon bekannt......"
Anscheinend doch nicht XD
Also meine Intova HD2 hat einen integrierten Blitz, bzw. dauerhafte Beleuchtung bei Videoaufnahmen. Wäre also durchaus in der Lage ein Ziel dauerhaft zu beleuchten. Die Frage ist wo die Beweislast liegt, das zum Beispiel die Kamera dazu entfremdet wurde um das Ziel zu beleuchten und nicht, um Videoaufnahmen zu machen. Oder besser gesagt, darf ich diese Kamera mit einem Adapter an der Rail anbringen auch wenn ich den Blitz nicht nutze, aber theoretisch könnte?
Wenn ihr so an der Orga vorbeikommt . . .
"Wie was Lampe? Nenenenene."