Lampen / Laser / Schalldämpfer - Rechtslage

 
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Wann ein Schalli einer ist, dafür gibt Regeln (Dämpfung um x DB oder X%). Für Luftgewehre gibt es Schallis, Was im AS Bereich verkauft wird, ist üblicherweise kein Schalli.

Mal eine ganz banale Frage, 

ist es demnach auch verboten meine Taschenlampe an die Waffe zu halten um im Dunkeln besser zielen zu können? Oder ist das alles legitim?

Guggs du Gesetz.

"WaffG Anlage 2 (zu §2 Abs. 2 bis 4) Abschnitt 1:

Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten [...]

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)"

Du kannst Taschenlampen halten während du mit Waffen hantierst, bis du schwarz wirst. Solange diese nicht für Schusswaffen bestimmt sind...

Du darfst sogar ne ZF Halterung anbauen und die Lampe da rein drücken, solange der Deckel nicht dran geschraubt ist. Da sie ohne Hand runter fällt.

.... Solange die Lampe selbst nicht zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt ist.

 

Kleine Ergänzung.

Ich hab eine Frage zum Schalldämpfer und zwar hat mein Schalli von der G-Spec ein F im Fünfeck mit dem Zusatz "Nur für Softairwaffen".

Demnach kann ich ihn auch als echten Schalldämpfer benutzen? Im Originalzustand ist einfach Schaumstoff drin dessen Wirkung mMn. mehr Schein als sein ist.

Muss der Schaumstoff da drin bleiben oder könnte ich den durch ein effektiveres Bauteil mit Labyrint, Mehrkammer, Kaskade etc. ersetzen?

Darf der Schalldämpfer an jeder Softairwaffe benutzt werden oder nur in Verbindung mit der G-Spec (weil so hinterlegt bei der PTB)?



Die Frage: von wem ist das F? Spricht ist es ein "gültiges" F?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 02.02.2018 um 00:59 Uhr)

Es müsste geprüft werden, ob das F "echt" ist.

Wenn nein, kann es gefährlich werden:

Wenn du den Schalldämpfer so bearbeitest, sodass er den Schall (tatsächlich) wesentlich dämpft, begehst du u.U. eine unerlaubte Waffenherstellung. (Siehe WaffVwV Nr. 21.2)

Liegt daran, dass Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt sind (was Führen/Transport, Herstellung/Bearbeitung und Inverkehrbringung betrifft).

Gegen eine Bearbeitung eines "legitimierten" Schalldämpfer spricht mMn nichts, da du diesen weder verkürzt, die Antriebsart änderst, noch den Verschuss anderer Kaliber ermöglichst (siehe WaffG Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.2).

Grüße

 

EDIT:

Grundsätzlich müssen Schalldämpfer nicht gekennzeichnet werden, können es aber. Vergleichbar ist, dass sich diese wie wesentliche Teile (Tuninglauf, Gearbox, ...) verhalten - diese müssen auch nicht einzeln gekennzeichnet werden.

Vorteil, wenn ein "echtes" F drauf ist: der Schalldämpfer wurde abgenommen, gekennzeichnet und dürfte bearbeitet werden. Wenn das F nur "zur Vorsorge" draufgestempelt wurde ohne Prüfung, ist das verboten, sofern der Schall anschließend wesentlich gedämpft wird.

 

EDIT 2:

Darf der Schalldämpfer an jeder Softairwaffe benutzt werden oder nur in Verbindung mit der G-Spec (weil so hinterlegt bei der PTB)?

Gute Frage.

Da der Schalldämpfer einmal abgenommen wurde - und damit einmal als den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand "deklariert" wurde - spricht mMn im Gesetz nichts dagegen, diesen an andere Waffen zu pappen.

Danke.

Je öfter ich das Bild ansehe, umso mehr wird mir der Sinn des Aufdrucks klar.

Nur  für "F" Softair Waffen. Nur als Hinweis gedacht, aber verwirrend da ein F im Fünfeck aufgedruckt.

F im Fünfeck und dann darunter "Nur für Softair Waffen" liest sich anders.

Jetzt muss ich beim Importeur doch mal nachfragen.

F Waffe = Schusswaffe?

Was ist mit lampen die Explizit für Softair hergestellt sind? da passend auch für F Waffen!?

Das F ist bedeutungslos. Es gibt keine Kennzeichnung für AS Zubehör im dt. Waffenrecht. 


(nachträglich editiert am 10.05.2018 um 12:42 Uhr)

Neuerdings gibts in Deutschland zugelassene echte Schalldämpfer für freie Waffen mit F im Fünfeck für weitere Kaliber zusätzlich zu den altbekannten 4,5mm und 5,5mm Luftgewehrkalibern. Folgende Kaliber gibt es demnächst. 6mm, cal. .43, .50 und .68. Sie sind den Waffen rechtlich gleichgestellt und müssen genauso behandelt werden. Bedürfnisfreier Erwerb ab 18.

Moin. Also das mit den Schalldämpfern ist ja rechtlich sehr interessant wenn auch gleich im ersten Moment unverständlich. Dank an die deutsche Gesetzessprache...

Mein Deko Schalldämpfern wurde heute vom Zoll zb Sichergestellt, um zu prüfen ob es ein "echter" ist oder nicht. Das ganze kann jetzt natürlich dauern... Ok ich hab Zeit daran soll es nicht liegen.

Würde mich persönlich nur mal interessieren was denn da geprüft wird? Und wie? 

Denke mal die haben ja auch nicht mehr Infos als ich ihnen anhand der Produktbeschreibung und der Rechnung schon geben konnte? 

Ich bin mal gespannt und werde das Ergebnis auch hier einmal veröffentlichen. 

Gruß 

Prüfung ist das geht zu nem Fachmann für Waffenrecht in deren Abteilung, der schaut kurz drauf, lacht, schickts zurück und du hast es.

Beim Nächstenmal vor ort aufmachen das teil und die Leute vor Ort fragen ob sie wirklich glauben das das dünne Blech ohne Innenleben was den Schall bricht an einer Scharfen überhaupt was erzeugen würde ausser Selbstzerstörung.

Du wirst lachen. Natürlich musste ich den Auspacken und zeigen was es ist. Aber heute hatte ich mal Pech. Es waren zwei junge hübsche Damen, die null mit Deko oder Airsoft Dummy etwas anfangen konnten. 

Sie haben nur Schalldämpfern gehört und dann ging der Spaß los...

" Oh jetzt haben wir ein Problem ".... äh nö aber kannst ja nichts machen. 

Sie sind ja erst mal im Recht. Hab da vorhin für nen kleinen Stau gesorgt hinter mir... zur Freude der anderen Leute die ihre Büchersendungen etc abholen wollten. 

War wohl halt kein 0815 Kunde mit "normalen" Sachen..

Gruß 

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