Lampen / Laser / Schalldämpfer - Rechtslage

 
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Würde ich einen Lipowarner in sowas einbauen dann so das er nicht das Ziel belauchten kann, Also seitwärtsweisend leuchtet. Stauraum für egal was ist legal, eine AN/PEQ Akkubox ist doch auch nix anderes als ein Fach das aussieht wie ein verbotener Gegenstand, aber eben keiner ist.

Selbst wenn der LiPowarner Richtung ziel leuchtet, er tut es nur beim Schuss selber, also nicht zum beleuchten und besseren zielen sondern wenn man abgedrückt hat.

Also mein lipowarner leuchtet immer und blinkt beim Alarm 

Wenn es sich nicht um eine Lampe handelt, die dir bei der Zielerfassung hilft ist's kein Problem. 

Rechtlich sicher nicht, bei Kontrollen aber bedingt durch die Leienhaftigkeit der Beamten schon eventuell. Ein Beispiel:

Eins meiner Reddots wurde vom Zoll abgefangen und weil ja auf der Packung G&P Laserproducts (die Firma heißt tatsächlich so und diese Aufschrift findet sich auch auf jedem nicht Optischen Bauteil das die verkaufen) steht mussten die das ganz genau inspizieren. Unter anderem auch in dem sie die Hand davor halten und schauen ob Licht nach vorn "entweicht", wobei einer der beiden es schon einschicken wollte weil man von vorn ja ein leichtes Glimmen in dem Gerät sieht.

Allein deswegen wäre ich schon vorsichtig LEDs oder sonstwas nach vorn leuchten zu lassen. ;)

Darf man für Fotos der Waffe denn z.B eine Taschenlampe anbringen? 
Also im Grunde kann das ja sowieso keiner kontrollieren was jeder zuhause treibt und ich wette der ein oder andere hat schon mal eine für den Helm bestimmte Lampe an seine AS gemacht um zu sehen wie es aussieht.

Nur wie sieht es da jetzt bei Bildern aus? Ich mache ja quasi ein Beweisfoto das ich eine Straftat begangen hab.

Wieso bzw welche Ausnahmen gelten für Filme und / oder Serien?

Nein darfst du nicht.

 

Bei Filmen etc. kann durch das BKA eine Ausnahme Genehmigung vergeben werden.

[Post von User 80514 (03.12.2017 23:25) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
(334 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 02:28 Uhr)
(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2018 um 17:58 Uhr)

Ist es ein Schalldämpfer, so ist er der Waffe für die er ist, gleichgestellt. Also an einer bis 7,5J Waffe muss er ein F tragen.

Hat dein Luftgewehr aber eine 16J Feder verbaut, hast du das in eine WBK eingetragen. Der SChalli muss dann auch eingetragen werden.

 

Ist der Dämpfer nur eine Deko, ist er eine Deko ohne alles.

Also an einer bis 7,5J Waffe muss er ein F tragen.

Nicht ganz richtig. Schalldämpfer verhalten sich wie wesentliche Teile einer Schusswaffe und müssen einzeln nicht gekennzeichnet werden, solange diese für Waffen bis maximal 7,5 J bestimmt sind.

Sofern der SD aber für Waffen mit E > 0,5 J bestimmt ist und den Schall wesentlich dämpft, dann darf der auch erst ab 18 Jahren erworben werden.

Ansonsten sehe ich nichts im Gesetz, das dir verbietet, einen legalen Luftgewehr SD an einer AS-Waffe abzubringen.

Grüße

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2018 um 20:03 Uhr)

Gibt nur nicht viele 6,35mm Schallis die bei uns dran passen UND das die so lang sind das der Magnuseffekt die BBs an der Mündung des Schallis anschlagen lässt.

Also Gedanken um etwas wo man selbst bei positivem Ergebnis eine negative Umsetzung hat.

(334 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 02:28 Uhr)

kann ist Möglichkeit.

Bau es zu nem Tracer, dann ist es ein Tracer und kein Schalli

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