Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
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Ich interpretiere das so, dass 0,5er keine Waffen sind und aus diesem Grunde auch keine waffenrelevanten Teile beinhalten können, also kommt es beim Tuninglauf auf die Bestimmung an. 

Soll er in eine 0,5er ists okay und er ist kein waffenrelevantes Teil, soll er in eine F-Waffe, dann schon.

Also einfach bei Nachfrage vom Zoll sagen man verbaut sie in eine 0,5er Waffe. Das ist ja sehr gut geregelt alles wer soll das denn bitte einen Nachweisen können?^^

Das wäre meine nächste Frage. Wie bringt man dem Zöllner bei, dass der Tuninglauf in eine 0,5er soll und wie soll man es beweisen?

das mit den 0,5ern ist Schwachsinn , dan dürfte ich an ne 0,5er AEG auch lampen laser und konsorten dranpacken , sehts einfach ein , Tuningteile importieren ist legal genau so legal wie bei begadi ne selector plate zu kaufen

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 30.05.2012 um 21:50 Uhr)

Achso. Und Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt lügen die Bürger an?

 

Thema Lampen an 0,5ern:

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000002792&seite=6

Die Selectorplatte darf ja nur für 0,5er benutzt werden hust.

Ich denke das BKA lügt nicht die Bürger an. Ist halt das Thema das es nicht wirklich eine vernünftige Gesetzes Lage bezüglich dem ganzen Thema Airsoft gibt und auch wenn es laut BKA verboten ist, wird es mehr oder weniger alles toleriert. Da die Behörden sich um wesentlich wichtiger Dingen kümmern als unsere importierten Läufe alle zu beschlagnahmen.

Für einen Polizeipräsidenten mach der Autor aber eine Menge Fehler in so einem kurzen Brief. 

@Flea

Warum Zensirst du den Namen und die Nr des "Beamten"?
Wilst du nicht das wir selber Nach Forschen?(Eig egal bekommt man auch selber die namen und Nr)

Naja Chris Sagte es mein Anwalt auch und da endet für mich das Thema.

Und für den Unwarscheinlichen fall das die Zitate des "Polizeipresidenten" Stimmen

Wer zur Hölle kann dir Nachweisen das der lauf für eine ü0,5j waffe gedacht ist?

*Solange du Kein Bild des Schreibens Postest behalte ich mir das Recht vor zu Glauben das die Schreiben ein Fake sind*

 

 

*Dieses ist meine Meinung die ich Vertrete aber nicht als Warheit Darstellen will!*

Weil ich der Meinung bin, dass Namen und Nummern nix im Netz zu suchen haben. Sie tun nichts zur Sache und es wird einen Grund haben, weshalb man im Netz nur die Standard-Durchwahlen findet.

Ein Jeder kann natürlich selbst auf die Seiten des BKA und der Berliner Polizei gehen und über die entsprechenden Adressen diese Anfragen stellen. 

Nehmen wir mal an, ich hätte einen Tuninglauf importiert. Ebenso nehmen wir an, ich besäße eine S-AEG und eine AEG gleichen Types und Herstellers. Laut der Email würde ich mich nun Strafbar machen. Oder doch nicht? Woher wollen die werten Herren wissen, wo der nun reinkommt? Beantworte das mal bitte, Flea.

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 30.05.2012 um 22:39 Uhr)

Darf ich einen kompletten G3 Verschluss importieren, wenn ich ihn gar nicht in eine scharfe Waffe ein bauen will (aber könnte), sondern ihn nur in meine Vitrine legen?

Kann mir ja keiner Nachweisen, daß ich ihn einbauen will?

Gerne auch eine FA-Abzugseinheit.

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 30.05.2012 um 22:45 Uhr)

Nehmen wir mal an, du hast den Lauf importiert und in deine 0,5er gesteckt. Nun wird die überprüft und festgestellt, dass sie Ü0,5J hat. Bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des illegalen Waffenbesitzes wird festgestellt, dass du diesen Lauf importiert hast, dann sitzt du noch tiefer in der Sch***. Man wird mit sicherheit nicht immer sofort behelligt, aber die Möglichkeit dazu besteht. 

Schlussendlich kann es mir persönlich sowas von egal sein, was ihr macht. Sagt aber nicht, dass ihr nicht gewarnt wurdet.

 

Edit: Beweise:

http://www.abload.de/image.php?img=schreibenbkadziyp.jpg
http://www.abload.de/image.php?img=schreibenlkalxert.jpg

Wenn ich mich allein mit dem Import, wie hier beschrieben, strafbar machen würde, müsste ich direkt am Zoll ja schon Probleme bekommen.

"Die Einfuhr einzelner Läufe durch Privatpersonen ist somit ausgeschlossen und könnte nur durch einen Berechtigten, z.B. einen konzessionierten Waffenhändler oder Büchsenmacher erfolgen."

-Was nur für S-AEGs gilt. Bei 0,5ern ists nur ein "Rohr". Also kann ich mich allein mit dem Import (logische Schlussfolgerung) definitiv nicht Strafbar machen, das wär völlig absurd. Also ist der Import von Tuningläufen absolute Grauzone, denn niemand kann nachweisen, wo der reinkommen wird. Wie es dann bei einer Kontrolle ausschaut, ist dann natürlich ein anderes Thema. Soweit ich weiß, gibt es jedoch keine Kennzeichnung der Läufe und somit wäre jegliche "Rückverfolgung" nicht möglich, solang der auch auf dem deutschen Markt erhältlich ist.

Und wenn ich einen Tuninglauf in eine 0,5er packe, ist die nicht ungechront, soviel dazu ;)

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 30.05.2012 um 22:55 Uhr)

Im folgenden will ich nur die von fleas Quellen zitierte Rechtsauffassung interpretieren und weise daraufhin, daß das nicht zwangsweise meine Sicht der Dinge ist.

 

 

Wenn ich die Argumentation richtig verstehe geht es um was anderes.

Wenn man einen Lauf mit o.g. Eigenschaften importiert, der in eine Ü0,5 Waffe gebaut werden kann ist er ein waffenrelevantes Teil, unabhängig davon ob ich es tue.

Genauso wie ein Scharfer SL8-Lauf ein Waffenrelevantes Teil ist egal ob ich ihn zum Einbauen oder Bestaunen kaufe. 

Man kann zwar mit dem importierten Gegenstand auch nicht-illegale Sachen machen (in Spielzeug einbauen oder als Deko aufhängen), aber sie sind eben auch dafür bestimmt für den normalen Menschen illegale Aktivitäten (Einbau in Waffe) durchzuführen.

 

Sollte ich das falsch interpretieren bitte ich um Berechtigung. 

Im Idealfall ohne "gehört" und Autoritätsargumente. 

Würde dieser Interpretation nach nicht auch der Import von 0,5J-ASGs aus z.B. AUT verboten werden? Denn ob sie nun nach dem deutschen WaffG nun Spielzeug sind oder nicht, sie enthalten einen Lauf, welcher bei S-AEGs ein waffenrechtlich relevantes Teil ist.

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