Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
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Streik denen kann das egal sein die denken eher lieber Gerichtstermin als Illgeales Zeug in Deutschland!

So Butter Bei die Fische:

Ich will den Sachbearbeiter im BKA 

Name, Durchwahl! 

Den Vogel möchte ich mal persönlich sprechen!

Diese RausXXXerei ist ja Kindergarten, entweder die Auskunft ist zitierbar oder nichtig!

 

RausgeXt habe ich zum Schutze der Persönlichkeitsrechte. Wenn du seine Nummer und Namen willst, schreib mich mal im ICQ an.

Hat er eine amtliche zitierbare Auskunft gegeben oder nicht?

Lass den Kindergarten, als Peson des öffentlichen Diesnstes sind die Persöhnlichkeitsrechte eingeschränkt! 

Und leite die Mail mal weiter an:

 christian.brandt@polizei.bund.de

  

 

So, ich habe mich nochmal ausführlich mit Chris unterhalten. Er hatte auch den entsprechenden Sachbearbeiter des BKA kontaktiert und folgende Aussage per Mail bekommen:

Hallo Herr XXXXXXX,

im Nachgang zu unserem Telefonat von eben übersende ich ihnen die Anfrage und meine dazugehörige Antwort, die offenbar dem von ihnen erwähnten Foren-Eintrag zu Grunde liegt, zur Kenntnis.


Zur Klarstellung:

Ein Rohr, das sowohl in Spielzeug und in Waffen (in diesem Fall Softairwaffen mit "F im Fünfeck"-Zeichen) als Lauf verwendet werden kann, wird erst mit der Widmung für die Waffe, spätestens mit Einbau in eine Waffe zum relevanten Waffenteil. Vorher ist dieses Rohr ein Rohr, das für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Robert MXXXXXXXXXXX
Bundeskriminalamt
SO11 Waffenrecht
Telefon: +49 611 55-XXXXX
Telefax: +49 611 55-XXXXX
E-Mail: SO11-Waffenrecht@bka.bund.de 

 

Thema ist also geklärt und wird geschlossen.

gerade eben erreichte mich dann auch die Antwort vom Zoll - der Vollständigkeit halber poste ich sie auch rein (sie bestätigt die Annahme dass Tuningläufe problemlos eingeführt werden dürfen).

Die Antwort selbst erzählt haufenweise Zeug was ich garnicht gefragt habe (ich habe nur nach Tuningläufen gefragt), daher hab ich den für diesen Thread wichtigen Teil mal fett markiert.

"Sehr geehrter Herr Martin,

In Deutschland dürfen Luftdruckwaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht
mehr als 7,5J erteilt wird, nur dann eingeführt werden, wenn sie eine besondere Kennzeichnung tragen (Buchstabe F in einem Fünfeck auf der Waffe).
(§ 2 Absatz 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, lfd. Nr. 1.1 des
Waffengesetzes (WaffG).
Der Käufer braucht dann keine besondere Erlaubnis für die Einfuhr, muss aber mindestens 18
Jahre alt sein.Über Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht entscheidet dass örtlich für den Wohnsitz des Einführers zuständige Ordnungs- bzw. Landratsamt, mit dem dieser sich in Verbindung setzen müsste.
Falls eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde erteilt werden sollte, ist
diese bei der Einfuhrabfertigung der Zollstelle vorzulegen.

Teile von Softairwaffen brauchen kein Kennzeichen "F im Fünfeck" zu tragen; die
Kennzeichnungspflicht besteht nur für vollständige Waffen bzw. für unvollständige Waffen, die bereits alle Merkmale einer vollständigen Waffe aufweisen. Dies gilt insbesondere für Magazine/Behälter für die Markierkugeln, für Handschutz, Griffstücke, Schulterstützen oder Ersatzläufe.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Herr XXXXXX

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden"

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