Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2 3 4 5 6 ...

Guten Abend,

 

da dieses Thema ja immer mal wieder heißt diskutiert wird habe ich hier einige Informationen die dem einen oder anderen vielleicht neu sind:

 

Und zwar habe ich mir vor kurzem zwei Tuningläufe aus Hongkong bestellt die natürlich direkt beim Zoll landeten. Als ich unter Angabe, dass es sich um Präzisionsläufe für Luftgewehre handelt, die Ware abhohlen wollte, wurden sie einbehalten und an eine waffentechnische Prüfstelle des Zolls weitergeleitet.

Nach ca 2 Wochen bekam ich ein Brief vom Zollamt das die Läufe geprüft wurden und es sich hierbei um KEINE Waffenrelevanten Teile handeln. Im Anschluss konnte ich sie abhohlen und direkt nach Hause nehmen.

Da ich des öfteren Halbwissen und Unwahrheiten über dieses Thema lese, hoffe ich das dieses Beispiel als Exempel dazu dient, das es defintiv LEGAL ist Airsoftläufe aller Art aus dem Ausland nach Deutschalnd zu importieren!

Bei Zweifeln in rechtlichen Fällen stelle ich gerne meinen Brief vom Zoll als Präzedenzstück zur Verfügung.

 

gruß HQ

"Nach ca 2 Wochen bekam ich ein Brief vom Zollamt das die Läufe geprüft wurden und es sich hierbei um KEINE Waffenrelevanten Teile handeln."


Ein wenig komisch. Ich möchte meinen, dass der Lauf ein Waffenrelevantes Teil ist. Drum sind ja die meisten/alle Tuningläufe ab 18. Find' ich irgendwie komisch. 

BEI WIRKLICHEN WAFFEN WELCHE PROJEKTILE DURCH HEISSE GASE VERSCHIESSEN

(388 Posts)

(nachträglich editiert am 23.05.2012 um 20:20 Uhr)

Das ist dann die Verkaufsphilosophie der Shops, aber du musst nach dem Gesetz nicht 18 sein um einen Tuninglauf zu erwerben.

 

Anhand eines Röhrchens mit 6mm Durchmesser kann man nämlich noch nicht sagen ob das zu einem Spielzeug, einer freien Waffe, oder einer Feuerwaffe gehören soll (ähnlich Full-Auto-Selectorplate)

Solange der Tuninglauf also nicht eingebaut ist gilt er nicht als waffenrelevantes Teil. Anders gezogene Läufe für Feuerwaffen, diese gelten bereits einzeln als waffenrelevantes Teil.

Große Große Grauzone, da die netten Leuten von der Polizei keine Ahnung vom Airsoft haben, erst recht nich von den Bestandteilen, einfach sagen gehört zu einer Luftpumpe, was es wenn du es nicht inne Knarre einbaust ja auch ist. Also Importier so viel du willst hauptsache net ganze Waffen ;)

Warum muss man sich alles so schwer machen. So´n "Lauf" is nix anderes als ein ordinäres Stück Rohr aus Messing oder was auch immer. Und wenn der Zoll das so feststellt, umso besser.

Meine "Läufe" sind problemlos durch den Zoll gekommen.

Fast jeder Waffenlauf fängt als massives Stück Rundmaterial an.

Was ihn dann zum Lauf im waffenrechtlichen Sinne macht, sind Züge, Felder und am wichtigsten das Patronenlager.

Schrotläufe sind auch nur bessere Wasserrohre, aber mit Patronenlager dann halt waffenrechtlich relevante Wasserrohre.

Ich habe mehrere PDI-Läufe vom Zoll abgeholt. Gab nie Probleme nur große Augen.

Laut BKA ist ein Tuning Lauf wie oben schon geschrieben KEIN Waffen relevantes Bauteil und darf ohne weitere Prüfung eingeführt werden... 

das mit den ab 18 ist nur weil man dadurch die j steigert und so über 0,5 kommen kann, bei ner 0,49j mit fa

Ist eig. QUark. Du kannst auch mit einem Tuning Piston+Pistonhead oder mit einem besserem Bucking über 0,5 Joule kommen. Und das ganze Zeug ist ja "frei erhältlich". Ja gut ich bin jedenfalls mal wieder in punkto Tuningläufe aufgeklärt. Danke ;-) =D

Kein waffenrelevantes Teil? Interessant, dann hier mal die waffenrechtliche Definition einer Schusswaffe:

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. 

Das heißt, dass der Lauf das relevanteste aller Teile ist. 

Theorie und Praxis:

Technisch gesehen gehören Schusswaffen zu den Rohrwaffen. Die technische Klassifizierung von Schusswaffen orientiert sich grundsätzlich an deren Bauart.[2] Während z. B. auch das Blasrohr zu den Rohrwaffen zählt, so wird dieser Begriff in der Praxis doch hauptsächlich für militärische Geschütze (Rohrartillerie, Panzerrohr) benutzt.

....heißt für mich, ist eine Auslegungsfrage der jeweiligen Behörde, theoretisch hat flea Recht, praktischh wird ein Blasrohr oder auch ein AS-Lauf mit ziemlicher Sicherheit nur von übereifrigen Beamten konfisziert

@Flea....

Ein Airsoft lauf ist KEIN Relevantes Teil!

Genau wie Hop Up und Motor!

Denn in der Definition des Gesetzes haben Läufe Züge!

Wenn du Zitirst bitte Richtig!

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 27.05.2012 um 21:14 Uhr)

Der Unterschied zum Blasrohr ist, dass es nicht vom Waffengesetz erfasst ist, im Gegensatz zu den Airsoftwaffen.

 

Edit: Diese Stelle hätte ich dann gerne mal zitiert. Was ist zum beispiel mit Polygonläufen?

Edit2: 

 

Zitat Waffg:

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; 

Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Lauf kein waffenrelevantes Teil ist, den ohne funzt sie nunmal nicht wirklich.

 

Ich meine das ein Blasrohr mit zur Distanzinjektion gemeint ist.

Seite: 1 2 3 4 5 6 ...



Anzeige