Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
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Ich weiß nicht, warum du anfängst persönlich zu werden. Die Konsequenzen sind dabei auch erstmal uninteressant. Wenn das Recht widersprüchlich ist, dann entstehen eben solche Fragen. Das hat auch nix mit persönlichem Ego oder dergleichen zu tun. 

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 29.05.2012 um 19:17 Uhr)

Folgt das BKA der sehr einseitigen Argumentation von Flea, heißt das die Ausrottung aller U 18 Waffen und Nachkennzeichnungspflicht aller AEG/ AEP (Das wird teuer)

In dem Fall hat Flea auf einemal einen riesigen Freundeskreis U 18'er gewonnen! 

Oder sie erkennen, dass mit der Definition genau das Problem entsteht, welches durch den alten BKA Bescheid und die Einbindung in die aktuelle Gesetzeslage erreichte Ziel, nämlich die Freiheit der U 0,5J ASG  konterkarriert würde.

 

JA!

JA! 

JA!

BITTE!

Weil ich Dir schon X-Mal erklärt habe wie Gesetze NICHT funktionieren, Du es aber einfach ignorierst und der Meinung bist, dass Dein Crashkurs ein Studium und Berufserfahrung toppen können.

Sorry, Du bist aus meiner Sicht für den Job nicht geeignet, sowohl Charakterlich als auch Fachlich, auch wenn Du es immer wieder vorgibst.

Bisher als ich noch Mod war, habe ich Dich noch schonend behandelt, aber dazu sehe ich aufgrund Deiner konsequenten Ignoranz und Deiner Rücksichtslosigkeit gegenüber den anderen Useren keinen Grund mehr.

Gesetzte müssen immer an den Konsequenzen für die Gesellschaft gemessen werden und nicht ihres Wortlautes wegen, denn sonst haben sie keinen Wert! 

 

Gehen wir doch mal weg von der Moral und Ideologien und bleiben bei den Fakten. 

Die habe ich bereits geschrieben. 

Dem ist nichts hinzuzufügen! 

 

(915 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2012 um 19:24 Uhr)

Hat Chris nicht bereits genug Fakten geschrieben und mehrmals wiederholt? Das Thema ist eig. schon vor 2 Seiten geklärt worden.

 

edit: Chris war flinker.

Ich frag mal noch andere Leute, die es wissen sollten und werde Ergebnisse posten. Eine weitere Diskussion hier ist müßig, solange man sich lieber um persönliche Belange kümmert, statt beim Thema zu bleiben.

Du suchst dir also einfach jemand anderes wenn dir die Meinung einer Fachperson nicht gefällt.

Nimm es bitte nicht persöhnlich aber erwachsen ist etwas anderes.

ist ein wenig das Kindergartenmotto: "Sei meiner Meinung oder du hast keine Ahnung."

 

Gruß 

Dark

 

aber BTT:

bei einer ASG ist der Lauf nur ein Metallröhrchen, egal wie teuer oder präzise gefertigt. bei einer scharfen Waffe sieht das anders aus.

natürlich kann ich eine Muskete(Handrohr) mit einem simplen V2a-Rohr bauen das wäre dann auch ein Lauf weil wegen heiße Gase. ganz simpel. würde eine ASG über heiße Gase laufen wäre der Lauf auch ein dierekt waffenrelevantes Teil.

Wow Sehr Amüsant wie manche leute Reagieren wenn sie auf ihre Fehler hingewiesen werden.

Ich Verstehe auch nicht warum du Sehr geehrter Mod Flea immer mehr wege suchst um Chris als nicht Kompetent Darzustellen.

Mach das, Flea. Bitte veröffentliche die Ergebnisse dann.

Sachliche Diskussion? Ganz einfach:

Flea, es ist DEFINITIV nicht das erstemal, dass du rechtlichen Blödsinn von dir gibst. Du zeigst dich resistent gegen jede Aussage von Leuten, die mehr Ahnung haben als du.

Ich kenne mich auch im Waffenrecht aus - und zwar auf einem Level, welches den Wissenstand eines informierten Airsoftspielers um Längen übersteigt. ABER ich halte in Rechtsfragen trotzdem meistens die Klappe, WEIL man nicht alles wissen kann und es eben Leute gibt die es besser wissen. Und, ganz wichtig, bin ich in Rechtsfragen (aber auch nur da <.< ) bereit, die Meinung anderer zu akzeptieren und nicht stur auf meinen Standpunkt zu beharren, wenn ich mich in einer hoffnungslosen Defensive befinde.

Halte dich bitte aus der Beratung zum Waffenrecht fern. Danke.

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2012 um 20:45 Uhr)

Da sich so ziemlich alle Beiträge um meine Person drehen werde ich die Diskussion hier unterbinden. Ich informiere dann über den Stand der Dinge.

[Thread geschlossen]

Antwort auf die gleiche Anfrage mit der Zusatzfrage zum Import des LKA Berlin:

 

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX, 

bezüglich Ihrer o.a. Frage, kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem Lauf einer Airsoft-Waffe, deren Geschossenergie über 0,5 Joule liegt und die somit eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt, um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe handelt.

Die von Ihnen angeführten Punkte aus der Anlage zum Waffengesetz

„Nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.3.1 WaffG ist ein Lauf

- ein aus ausreichend festem Werkstoff bestehender

- rohrförmiger Gegenstand

- Der dem Geschoss ein gewisses Maß an Führung gibt…“

gelten grundsätzlich nur soweit, wie es für die jeweilige Waffe erforderlich ist. Insoweit ist für eine Airsoft-Waffe ein Lauf aus Messing ausreichend, da dieser nur für die Führung von Plastikgeschossen ausgelegt sein muss.

Das der Lauf keine Züge und Felder hat, ist unerheblich, da dies auch bei anderen Schusswaffen der Fall ist, z.B. bei Flinten.

Da der Lauf ein wesentliches Teil einer Schusswaffe ist, wäre die Einfuhr erlaubnispflichtig, umgekehrt wäre die Einfuhr ohne Erlaubnis ein strafbarer Verstoß gegen das Waffengesetz.

Darüber hinaus würde die Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr und zum Besitz eines wesentlichen Waffenteils voraussetzen, dass der Betroffene die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere den Nachweis eines Bedürfnisses, erfüllt.

Hier liegt jedoch das Problem. Airsoft-Waffen sind unter waffenrechtlichen Gesichtspunkten keine Sportwaffen und somit kann kein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden.

Die Einfuhr einzelner Läufe durch Privatpersonen ist somit ausgeschlossen und könnte nur durch einen Berechtigten, z.B. einen konzessionierten Waffenhändler oder Büchsenmacher erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXX XXX

Der Polizeipräsident in Berlin
LKA 57312
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin

Tel.: (030) 4664-95XXXX
Fax. (030) 4664-95XXXX

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 30.05.2012 um 21:19 Uhr)

[Thread wieder geöffnet]

 

Aufgrund neuer Erkenntnisse wird der Thread wieder eröffnet. Hierbei wird sich jetzt AUSSCHLIESSLICH am Thema bewegt, ansonsten werden Konsequenzen folgen. 

Das schreiben vom LKA, welches flea postet verwirrte mich ein wenig, denn es heißt ja:

"bezüglich Ihrer o.a. Frage, kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem Lauf einer Airsoft-Waffe, deren Geschossenergie über 0,5 Joule liegt und die somit eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt, um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe handelt."

Er schreibt, dass der Lauf ein Waffenrelevantes Teil ist, wenn die Mündungsenergie über 0,5 Joule beträgt. Das würde ja heißen, ich könnte in meiner <0,5 Joule Knifte einen Tuninglauf einbauen. Dabei ist mein jing Peng (gong) G36 nur ein gedrosseltes G36 (via Bohrung).

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