Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
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Siehe Chris' Post Seite 4 unten.

Ups, ich glaub, meine ASGs brauchen noch ein paar 'F'-Kennzeichnungen. Ich hab hier doch irgendwo nen Edding liegen...

 

Das dreht sich hier alles im Kreis, die Aussage vom BKA widerspricht sich total mit dem derzeitigen WaffG.

An welcher Stelle?


(nachträglich editiert am 30.05.2012 um 23:20 Uhr)

Ach Corpus <3

 

BKA: "Daraus ergibt sich, dass der Inner Barrel ein waffenrelevantes Teil darstellt."

Chris: "Da aber sämtliche Airsoftspielzeuge unter 0,5 J identische Läufe verwenden, diese aber gem. WaffG, auch wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind (hier Spielzeug), nicht ihre Waffeneigenschft verlieren führt diese Definition zu einer illegalisierung sämtlicher ASG U 0,5 J die ja keine Kennzeichnung haben, jedoch ein wesentliches Waffenteil verbaut haben. "

lé lé lé

Wo ist da der Widerspruch?

Naja ich kaufe mir in Aut eine M4 lass mir da nen super Lauf einbauen drossel die M4 auf u0,5 und habe dann meinen super Tuninglauf!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

0,5er (Spielzeug) und >0,5er (Schusswaffen) verwenden gleiche Läufe. Sind waffenrechtlich relevante Teile eingebaut, führt das dazu, dass die ASG geprüft werden muss, ein F benötigt. Soweit klar. Wenn Läufe aber nun dazugehören, müsste man 0,5er theoretisch auf F-en lassen, da die Läufe ihre Waffeneigenschaft nicht verlieren.

Folglich wären alle 0,5J-ASGs illegal.

Liege ich da richtig? Falls nicht, korrigiere mich bitte.

Nach der  Interpretation enthalten alle AEGs Waffenrelevante Bauteile und sind demzufolge unmarkiert illegal, ja. Aber daß ist dann ein Verstoß (bzw. zehntausende Verstöße) gegen das Waffenrecht und kein Widerspruch.

Falls ich die Rechtsauffassung des Polizeipräsidenten und des BKAs richtig interpretiere.

Ich meine, diese Rechtsauffassung widerspricht dem derzeit Waffenrecht. Aber naja, wie auch immer, mal abwarten, was Chris oder Flea noch so dazu sagen.

Sie widerspricht den Waffenrecht an welcher Stelle?

Sie widerspricht vielleicht der derzeit praktizierten Verkaufsmasche der meisten Hersteller und Spielweise der U18er, aber mir fehlt die Stelle im Gesetz.

Ich  hoffe auch mal, daß Chris da meiner Unwissenheit aushelfen kann.

(1592 Posts)

(nachträglich editiert am 31.05.2012 um 12:39 Uhr)

Combat Wombat aka Ich will Beweise
das nennt sich Wehrsport
aha da wurde sein Post gelöscht.......... da merkt man ja was ^^ 

@Ketzer:

 "Daraus ergibt sich, dass der Inner Barrel ein waffenrelevantes Teil darstellt"


Das war nach der Nachricht des BKA von mir hinzugefügt, zu sehen an der fehlenden Einrückung.

Wenn ich mal annehme AS läufe würden zu waffenrelevantenteilen gehören, wieso wurde dann mein lauf trotz 2 monatiger prüfung von erfurt und dresden ohne probleme freigegeben?

War ein PDI Edelstahl Lauf, also mehr festigkeit als sonst ^^

 

 

DAS ist die große Frage und sollte o.g. Theorie stimmen, ist die einzige Erklärung, daß der Zoll anderer Meinung ist.

ich vermute ma hier auf ne grauzone die keiner von dort betreten wolte, da hamse dann lieber weitergeschickt als ne klage zu riskiern.

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