Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
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Ich Pack es nicht.....

So ein Kindergarten!

Chris hat gesagt was sache ist.

"Wir sagen nichts, aber die anderen haben keinen Sachverstand." Danke, Amt!

Aber die Dorfwichtigtuer von nebenan sollen es wissen und rausgeben.

Nun wär doch wirklich mal die Definition von "Lauf" hilfreich.

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2012 um 16:08 Uhr)

Die Definition steht doch in meinem Schreiben:

-Rohrförmiger Gegenstand
-aus ausreichend festem Werkstoff bestehend
- der dem Geschoss eine gewisse Führung gibt

(muss natürlich für eine Waffe vorgesehen sein) 

 

Edit: @ Combat Wombat: Aber auch Chris ist nicht frei von Fehlern. Das Waffenrecht ist derart undurchsichtig, dass auch Chris sich mal irren kann.

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

wird sich zeigen, ich hab vor 2 Wochen nen Lauf bei Evike bestellt (incl. Hop Up). Mal sehen was passiert....

(5974 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2012 um 17:06 Uhr)

Ich hab mich mal getraut und einen Lauf aus Japan geordert, er kam jedenfalls an nach dem er vom Zoll geprüft wurde (ca. 2 Monate später, war also 2x vor ort).

Musste zwar lange warten aber ich hab ihn legal ohne probleme bekommen :)  

Im grunde ist es auch nur ein ersatzteil für eine freie waffe auch wenn man es nicht selbst einbauen darf ^^ 

@Flea nur ob der der dir Geantwortet hat Recht hat ist fraglich!

Chris Unterichtet den Stoff und er hat es Jahrelang Studiert!

Und wie er sagte ist deine Sichtweise der Gesetze nicht Richtig.

Aber egal Glaubt mal was Ihr wollt Chris hat keine Ahnung und mein Anwalt auch nicht!

***Wuhu ich Klatsche in die Hände und Singe***

Ähm. Ich denke doch, dass jemand vom Bundeskriminalamt
SO11 Waffenrecht Ahnung vom Fach hat. 

Mhh.

Ich wolte mal eine Stock Tube Importiren die 100%tig Nicht Relevant ist und Bekamm eine Anzeige die dan Fallen gelassen wurde.Und Zöllner Müsten doch wissen was Legal ist und was Nicht....

Die Zöllner wissen nicht wirklich viel, wenn die sich unsicher sind wirds behalten, geprüft und du bekommst es deutlich später wieder oder auch nicht je nach dem ^^ 

Niemand ist allwissend :D 

Darauf will ich ja Raus^^

Chris Unterrichtet das Thema und müste somit wissen was er Schreibt aber vieleicht Denken einige Chris ist Clown und Schreibt mist damit wir alle zur Hölle Fahren

Ich habe mich mit Chris auch nochmal per PN auseinandergesetzt und mir wird versichert, Läufe seien Waffenrechtlich definitiv NICHT relevant.

Wären Läufe es, was wäre dann mit 0,5J-ASGs? Diese müssten dann ein 'F' besitzen und ein ganz großer Teil der Spieler wäre im Besitz illegaler Waffen.

@Flea

Hör auf meine Posts zu Löschen nur weil du denkst das man dich Meint!

Die Welt Dreht sich nicht um dich .Mit dem Polizei Spielen war der nette Herr vom Amt gemeint!

@Combat: Dein letzter Post ist mal wegen unnötiger Provokation rausgeflogen. 

0,5er sind explizit nicht vom WaffG (außer §42a) erfasst. Das steht deutlich in den Anlagen. Demnach sind deren Läufe auch nicht relevant. 

Sammeln wir mal die Fakten:

Chris sagt, dass Inner Barrels keine relevanten Teile sind. Quellen nannte er leider noch nicht (würden mich mal interessieren!)

Ich sage, dass sie sehr wohl relevant sind, denn sie passen perfekt zur Definition der Anlage 1 WaffG und außerdem MÜSSEN sie sogar relevant sein, weil die Definition der Schusswaffe explizit einen Lauf verlangt. Wären die Läufe also nicht relevant bedeutete das im Umkehrschluss, dass ASGs keine Schusswaffen wären. 

Und nun möge ein jeder an der Diskussion Beteiligte gefälligst haltbare Quellen für seine Argumentation nennen oder das Posten sein lassen, da das sonst zu nichts führt.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 29.05.2012 um 19:03 Uhr)

Zitieren ist eine Kunst: Keine wesentlichen Waffenteile im Sinne des WaffG!

Was ist die Konsequenz, wenn ein beliebiges AS Barrel ein waffenrelevantes Teil gemäß WaffG ist?

 WaffG Anl 1 1.3

Wesentliche Bestandteile von Waffen... ,stehen den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

 Airsoftläufe, sind für ASG bestimmt (in diesem Fall priveligierte Waffen)

Da aber sämtliche Airsoftspielzeuge unter 0,5 J identische Läufe verwenden, diese aber gem. WaffG, auch wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind (hier Spielzeug), nicht ihre Waffeneigenschft verlieren führt diese Definition zu einer illegalisierung sämtlicher ASG U 0,5 J die ja keine Kennzeichnung haben, jedoch ein wesentliches Waffenteil verbaut haben. 

Diese sind jedoch explizit vom Waffengesetz ausgenommen (Anlage 2 Unterabschnitt 2 Nr1, somit können diese Gegenstände keine Waffen sein oder Waffen gleichgestellte Teile (Hier wesentliche Teile von Schusswaffen)enthalten.

Folgt das BKA der sehr einseitigen Argumentation von Flea, heißt das die Ausrottung aller U 18 Waffen und Nachkennzeichnungspflicht aller AEG/ AEP (Das wird teuer)

In dem Fall hat Flea auf einemal einen riesigen Freundeskreis U 18'er gewonnen! 

Oder sie erkennen, dass mit der Definition genau das Problem entsteht, welches durch den alten BKA Bescheid und die Einbindung in die aktuelle Gesetzeslage erreichte Ziel, nämlich die Freiheit der U 0,5J ASG  konterkarriert würde.

Daher noch mal für Beratungsresistente: Erst das Gesetz ganz lesen und die Konsequenzen abchecken, bevor vor einer Behörde einseitig und unqualifiziert das Maul aufgerissen wird und die noch auf dumme Gedanken kommen!

Aber ich hoffe, wenn der Worst Case eintritt, das dann wenigstens das Ego von Flea befriedigt ist! 

@ Flea: Aus meiner Sicht ein gut gemeiter Rat: Häng den Rechts Job an den Nagel, bevor Du noch wirklich Schaden anrichtest! 

 

 

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