Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland

 
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Und was hat das mit einem Lauf zu tun? Zusammenhang verfehlt!

Zum Thema Blasrohr:

 

INFO: Blowguns (Blasrohre) werden in Amerika für die Kleintierjagd (in Deutschland verboten) von Survival-Freaks und natürlich auch zum Scheibenschießen verwendet. Hergestellt aus hochwertiger Aluminiumlegierung. Alle Blasrohre sind innen poliert. Für den Transport, je nach Modell in 2 bis 3 kurze Teile zerlegen.
Jede

Blowgun ist mit einem Mundstück, Magazinhalterung und Trainingspfeilen, bei diesem Modell mit Farbkugeln, ausgestattet.Wichtige Information: Artikel frei ab 18 Jahren - Dieser Artikel kann nur versendet werden, wenn Sie uns einen Altersnachweis zusenden, sofern uns dieser noch nicht vorliegt. (bitte den Link: "Altersnachweis" für genaue Infos anklicken)

Was unterscheidet den Innenlauf einer U 0,5 J AEG (frei zu besitzen gem. WaffG) von dem Lauf in einer SAEG Ü 0,5 Joule?

Antwort: Garnichts.

Somit kann der Innenlauf einer Airsoft auch für sich genommen keinerlei Waffeneigenschaft besitzen. Denn dann währe er Kennzeichnungspflkichtig und ganz bestimmt nicht  frei zu erwerben.

Und die Präzision des Kalibers ist keinerlei Bestandteil einer Rechtsnorm. Kaliber ist immer 6mm BB egal ob es real 6,1mm 6,06mm oder 6,01 mm sind. 

Leute, warum müsst Ihr immer Verbote und Probleme sehen, wo gar keine existieren! 

Verstehe ich das richtig, dass der Lauf kein waffenrelevantes Teil sein soll?

 

Wenn dem so ist, fallen ASGs nämlich nicht mehr unter das WaffG. Die Gearbox ist auch nicht kennzeichnungspflichtig. Zumindest wird sie nicht separat gekennzeichnet.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 28.05.2012 um 20:00 Uhr)

@Flea: Lern bitte mal Gesetzessysthematik!

Deine Argumentation ist schwach und einfach nicht zutreffend.

Meine Antwort zu diesem Fall ist abschließend. Und wird nicht weiter vertieft.

 

@ Qrf...: Airsoft ist in Deutschland nicht verboten, unterliegt jedoch gesetzlichen Auflagen. 

 

 

In Bayern isses nach Landesrecht verboten.

N´normales Luftgewehr hat den F-Stempel auch nur auf Lauf oder Hülse und Airsoftwaffen sind nichts anderes als eine Form von Luftgewehr.

Bundesrecht bricht Landesrecht (steht so im Grundgesetz) WaffG ist Bundesrecht.

Und bei Luftgewehren ist Außenlauf= Innenlauf (keine Trennung) und sind nicht in baugleicher Form in unter 0,5 J erhältlich, somit nicht vergleichbar.

so... nu haber ich die Faxen dicke.... macht was Ihr wollt! Aber jammert später nicht rum! 

 

Lass gut sein. Einige stehen drauf sich durch Unwissenheit das Leben schwer zu machen, weil sie sonst nichts zu jammern hätten.

Soo Zusammenfassung:

Man darf sich Alu oder Messing Rohre egal woher bestellen. Somit ist die Frage des Threads beantwortet und ich mache hier zu.

da das scheinbar viele User interessiert und die Verlässlichkeit der Aussage wichtig ist, habe ich mal den Zoll per Mail angeschrieben (ich hab auch angerufen, aber die Dame wusste es leider nicht genau und meinte ich solle mal ne Mail schreiben, die dann an Spezialisten weitergeleitet werden würde). na mal schauen ob und was die antworten. ich poste es dann hier, sobald ich was erhalte

Ich habe mich direkt an das Bundeskriminalamt gewandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschäftige mich derzeit mit dem Waffenrecht und im Zuge dessen stellte sich mir eine Frage, die nicht abschließend beantwortet werden konnte.

So genannte Airsoftwaffen sind ja Schusswaffen gem. Anlage 1 WaffG, es sind zum Spiel bestimmte Gegenstände bei denen ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Demnach muss der Lauf ja ein waffenrelevantes Teil sein.

Nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.3.1 WaffG ist ein Lauf

- ein aus ausreichend festem Werkstoff bestehender
- rohrförmiger Gegenstand
- Der dem Geschoss ein gewisses Maß an Führung gibt

Nun wurde mir in diversen Diskussionen gesagt, dass ein Lauf einer Airsoftwaffe kein waffenrelevantes Teil sei, weil es sich um ein einfaches Messingrohr handle. Die Festigkeit des Materials würde keinen Schuss aus Waffen zum Verschießen von Munition mit heißen Gasen aushalten und würde deshalb am Laufgebegriff scheitern. Weiterhin haben derartige Läufe keine Züge und Felder, weshalb auch die Form des Laufes nicht erfasst sei.

 Die konkrete Frage ist nun: Ist der innere Lauf einer Airsoftwaffe ein waffenrelevantes Teil?

 Da ich dahingehend nun sehr ratlos bin, würde ich mich freuen, wenn Sie mir eine Antwort auf diese Frage geben könnten.

 Mit freundlichen Grüßen  
XXXXX

Antwort vom Bundeskriminalamt:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,
 
grundsätzlich gibt das bundeskriminalamt keine allgemeinen Auskünfte zum Waffenrecht. Da für müssen sie sich an ihre örtlich zuständige Waffenbehörde oder an die rechtsberatenden Berufe wenden.
 
Zu ihrer Anfrage im speziellen wird hier mitgeteilt, dass ihre Auffassung richtig ist. Ein Lauf einer Softairwaffe muss keinen Beschuss an einer Feuerwaffe aushalten können. Ihre Anfrage zeigt nur auf, wie wenig waffenrechtlicher Sachverstand offenbar in einigen Teilen des Softairbereiches vorhanden ist.

 Daraus ergibt sich, dass der Inner Barrel ein waffenrelevantes Teil darstellt. 

Damit ist Frage 1 schonmal geklärt. Nun können wir den Import nochmal klären.

 

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