Chris (ATW) schrieb am 11.03.2012 um 19:48 Uhr |
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Post von Chris(ATW)
So Wenn man es Selber einbauen Darf ist es Nicht Relevant und so mit auch Legal zum Import Vorgesehen!
Das ist definitiv eine falsche Schlussfolgerung deinerseits.
Ein Lauf ist an einer Schusswaffe IMMER ein waffenrelevantes Teil. Im von dir zitierten Post ging es um den Einbau eines Austauschlaufs, was in der WaffVwV näher beschrieben ist.
Ohh ja ok Aber da Steht auch DIE NICHT NACHBEARBEITET WERDEN MÜSSEN
Und ein AS Lauf ist auch ein Verschleißteil!
Wichtig ist
Alle Umbauten und Einbauten von Teilen, die vom Hersteller für den Einbau durch den Endverbraucher vorgesehen sind, sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen
Dazu zählen keine Tuningläufe, da sie für Tunings vorgesehen sind. Eine Änderung, die nicht vom Hersteller der Knarren vorgesehen ist. Ein normaler Lauf, den man von z.B, Umarex nachbestellt gehört da nicht zu.
Macht was ihr wollt echt.
Auslegung ist das Zauberwort.
wenn der lauf nicht Bearbeitet werden muss ist es Legal und Ohne Waffe ist es ein Rohr mehr nicht
Mein Nachbar und Anwalt sagt es ist Auslegungs sache und meine Auslegung ist Richtig und hält Stand!
Richtig. Ein Lauf darf eingebaut werden, wenn er nicht weiter angepasst wird. ABER du darfst den Lauf eben nicht importieren, das sind 2 Paar Schuhe. Da gibt es auch nix auszulegen.
Übrigens warte ich noch immer auf das Zitat aus dem Waffenrecht, wonach ein Lauf per Definition Züge haben muss.
Ohne Waffe ist es Ein Rohr!
Und Das darf ich bestellen wo ich es will!
Und wo du drauf Wartest ist mir Peng.
Solange Der Chris nix Anderes sagt überlese ich deine Posts ;)
Airsoft Tuningläufe sind nicht Genehmigungs-, oder Kennzeichnungspflichtig und können jederzeit importiert werden.
Sie unterliegen keinerlei Staatlicher Kontrolle.
@Chris: Läufe sind doch aber wesentliche Teile, warum dürfen die dann importiert werden?
Noch Fragen?Ich weiß was ich sage!
flea, lauf und rohr sind 2 paar schuhe und die def beziht sich in dem fall auf das rohr, in dem geschoss mit treibladung liegt, sowas gibts bei as aber nicht.
es gibt sofiele verschiedene definitionen, und das schlimste, es gibt genug gesetze die andere wieder ausheben.
So´n "Lauf" wie hier so schön heißt, is ja bei den meisten ASG´s nix anderes als ein normales Stück Mesiing- oder Alurohr.
Dann würde das ja bedeuten, wenn ich mir sowas als Meterware im baumarkt hole, auf z.B. 285mm ablänge und an einem Ende oden ne Öffung reinfeile und gegenüber ne Abflachung, könnte ja jemand behaupten ich hätte widerrechtlich einen Lauf hergestellt, da die Herstellung von Waffenläufen genemigungspflichtig ist. ;)
Das Problem ist, man muss nicht nur nen einzelnen Gesetzes Passus lesen, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, Einzelurteile und Nebengesetze um zu einer korrekten Aussage zu kommen. Airsoftläufen fehlen einfach die Laufeigenschaften einer Waffe. Sie sind einfach nur ein Rohr.
Grundsätzlich sind Airsoftwaffen dem Gesetzgeber Scheißegeal, solange sie nicht
a) über 7,5 J liegen und somit als ungefährlich eingestuft sind.
b) nicht im öffentlichen Raum auftreten nund somit als Anscheinswaffe dienen.
c) Nicht gegend das Vollautomatenverbot oder Grunsätzliche Verbote (z.B. Beleuchtung) verstoßen.
Der Verkauf von Läufen ab 18 ist eine reine Händlerinitiative, damit Personen unter 18 nicht an den Waffen rumtunen und diese unbewusst über 0,5 J anheben. Eine Waffenrechtliche Gruindlage, ebenso wie bei der ab 14 Regelung, besteht nicht.
Was sind denn die Laufeigenschaften einer Waffe?
Hier ein Schreiben direkt vom BKA...