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Abend,

ich habe diesen Thread hier gefunden und habe mir gedacht ich frage mal in die Runde, op mir jemand helfen kann. Es handelt sich nicht um ein Scharfschützengewehr, sondern um eine DMR (G28 mit P*F2 Engine und Maxx ME Hu- Unit).

Ziel:gesunde Mischung aus Reichweite und Präzision bei 1,8- 2 Jule; 0.32g- 0.36g BBs

Frage: 1. Was für ein Lauf soll rein ? (455mm)

-Madbull 6.01mm Tightbore (aktuell verbaut)

-Prometheus 6.03mm

-Orga Magnus HD 6.13mm

-PDI 6.05mm oder 6.08mm

Frage: Welches Hu- Gummi soll verbaut werden ? (mit Maple Leaf Omega Tens.)

-Maple Leaf 70er oder 75er Diamond

-Modify Baton Ryosoku hart

 

Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen.

Gruß

Mindestens 0,36 wenn nicht sogar eher 0,4g+ und dann entweder RHop oder das ML Macaron. Achte nur drauf dass die Lippen vom Gummi nicht zuweit in den Feeding Kanal hinein ragen.

Mit dem 6,08er sollte es auch ein gutes Schussbild liefern.

PDI 6,08 mit R-Hop, oder als nicht so geheimen Geheimtipp das Slong Dual Protrusion Bucking. Harmoniert auch gut mit PDI. 

Moinsen

Wollte mal fragen ob es bisher updates zu der Hpa Rechtslage gibt ?

Ansonsten gibt es Veränderungen was hpa und 0,5 Joule betrifft ?

Soo jetzt sollte es ja soweit sein, gab es irgendwo noch mal ein Statement dazu ? Ich habe bis jetzt nichts finden Können leider.


(nachträglich editiert am 02.09.2020 um 14:25 Uhr)

Lieblingszitat:
Copy Paste aus dem Thread in der Rechtslage Gruppe seite 40:

Zuletzt lautete die Begriffsbestimmung des Waffenrechtlichen Begrifffes "Bearbeiten" in Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG) , Abschnitt 2 Punkt 8.2 : "Im Sinne des Gesetzes wird eine Schusswaffe INSBESONDERE bearbeitet, wenn [...] wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden [...].

Das INSBESONDERS impliziert, dass es illegal gewesen sein könnte, ein HPA Drop in Kit zu verbauen. Dies wurde nie endgültig festgestellt. Aus Vorsicht haben wir Airsoft Waffen aber so gehandhabt, als wäre es illegal gewesen, da es im Streitfall so ausgelegt hätte werden können. Wir haben uns also davor gefürchtet, dass der Austausch von wesentlichen Teilen illegal war INSBESONDERE, wenn diese nachbearbeitet werden mussten ABER VIELLEICHT AUCH, wenn nicht.

Die neue Formulierung (ebenfalls Anlage 1, Abs. 2 Punkt 8.2) gültig seit dem 01.09.2020 lautet: "Im Sinne des Gesetzes wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn [...] wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden [...]"

Ohne "Insbesonders" eine klare Auslegung. Wenn es passt, ohne zu feilen etc., ist es keine Bearbeitung. Und wo keine Bearbeitung, da auch kein Neubeschuss.

Nachzulesen in diesem Vergleich beider Gesetzestexte (alt und neu), die von Marvbec zusammengestellt wurde: https://gwc-leipzig.de/files/sonstiges/3.%20WaffR%C3%84ndG%20Synopse%20%28WaffG%29.pdf, Seite 85 f.

Knut der hammer danke genau die zwei Paragraphen wollte ich haben^^ Wo du das immer so schnell her hast und dann gleich parat ;D


(nachträglich editiert am 02.09.2020 um 14:33 Uhr)

Das ist mein Lieblingszitat in meinem Profil. Ich zitiere hier das gesammelte Wissen aus der Rechtslage Gruppe und Marvbecs Gegenüberstellung.

P.S. Das bedeutet übrigens auch, dass man zur Schonung der GB einen Radius anbringen darf. Oder Piston und Gears Short Stroken.

AUßER: Wenn ein NEUES wesentliches Teil nicht in die ASG passt ohne, dass nachbearbeitet werden muss, darf es nicht verbaut werden. GB Steg wegflexen, damit die vorhandenen Kabel nicht gequetscht werden? No Problemo! GB Steg wegflexen, damit neue, dicke Kabel passen? OH NO NO NO NO Nooo ...

Was ist mit Paragraph 21 WaffG und 26 WaffG? Was ist mit dem Punkt 8.1 in Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG?

Gekonnt ignoriert und Pipi Langstrumpf gespielt? (Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt) oder den Punkt nur übersehen?


(nachträglich editiert am 02.09.2020 um 15:01 Uhr)

Die Herstellung von Waffen bleibt natürlich erlaubnispflichtig. Das ist hier aber vollkommen irrelevant.

EDIT: Was damit gemeint ist:

Wesentliche Teile aus Rohteilen herzustellen ist verboten. Also z.B. eine Retro Arms CNC GB zu kaufen und mit Tuningteilen aufzubauen, um die original GB damit zu ersetzen, wäre illegal. Einzelne Teile zur Wartung zu wechseln ist aber keine Herstellung

(36 Posts)

(nachträglich editiert am 02.09.2020 um 15:15 Uhr)

Was steht den in 8.1?

Da steht:

werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird;"

Den Satz mal verkürzt, damit er verständlicher für alle ist:

werden Waffen hergestellt, wenn aus Materialien ein Endprodukt erzeugt wird.

Und was sind Materialien?

Laut Wikipedia sind Materialien: "Rohstoffe, Werkstoffe, Halbzeug, Bauteile und Baugruppen".

Das Wirtschaftslexikon sagt zu Materialien:

"Stoffe; Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe der Fertigung sowie Kleinmaterial, bezogene Normteile, einbaufertige Aggregate, wiederverwertbare Reststoffe etc.,"

Ein HPA Drop In Kit ist eine Baugruppe, oder Irre ich mich? Was passiert also jetzt, wenn man eine Waffe auseinander nimmt und eine neue Baugruppe oder ein neues Bauteil einbaut? Man stellt was her, oder nicht?

Somit ist es sehr wohl Relevant. Hier wird ne Menge Schwachsinn verzapft und es wird auch noch immer weiter getragen... Der Einbau von solchen Teilen bleibt erlaubnispflichtig. Selbst der Einbau eines Tuninglaufs ist erlaubnispflichtig, wenn man es mal genau nimmt. Aber das Interessiert hier ja eh keinen.

Und auch das neue Waffengesetz ändert nichts daran, auch wenn hier manche eine feuchte Hose deswegen haben.

Und die Paragraphen 21 und 26 WaffG regeln ganz klar, das Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung erlaubnispflichtig ist. Immer. Und ohne wenn und aber.

 

Edit, da ich dein Edit nicht mitbekommen habe: du schreibst es selber.

"Wesentliche Teile aus Rohteilen (oder Materialien, das ist von mir) herzustellen ist verboten."

Eine Gearbox ist ein wesentliches Teil laut BKA Feststellungsbescheid. Wenn diese jetzt auseinandergenommen wird und eine neue Baugruppe eingebaut wird, die sich auch noch in der Funktion wesentlich von den alten Teilen unterscheidet, ist das eine Neuherstellung eines wesentlichen Teiles.

Ihr könntet auch einfach warten bis was fachlich korrektes von Chris ATW kommt.

Eine RA GB ist kein Rohteil, sondern ein Fertigteil.

Ein Rohteil wäre eine GB direkt aus der Gussform oder grob aus dem Alublock geschnitten aber noch nicht final gefräst.

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