Lampen / Laser / Schalldämpfer - Rechtslage

 
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(nachträglich editiert am 09.09.2015 um 19:53 Uhr)

Moin,

ja es kommt wieder ein Guide Thread. Und ich weiß auch, dass es einige hier gibt, die es nervt, wiederum anderen hilft es. Das Thema dieses mal ist "Die Legalität von Anbauteilen".

Wie viele wissen sind in Deutschland Anbauteile wie Lampen und Laser an den Waffen verboten. Außerdem untersagt das deutsche Recht die Nutzung von Schalldämpfern. Ich beschränke mich also erst ein mal auf diese 3 Dinge. Es gibt ja (leider Gottes) viele Unterkategorien, Einschränkungen und Bedingungen. Ich werde jeweils die Stelle im Gesetzestext mit angeben, sie aber (versuchsweise) so gestalten, dass sie verständlich ist. 

Ebenfalls werde ich versuchen den Thread entsprechend zu erweitern, sollte sich etwas Neues ergeben. Auch werden noch Gerichtsurteile, Bilder und Feststellungsbescheide des BKA's folgen. Ich lasse den Thread für eventuelle Fragen und Diskussionen offen. Spam wird jedoch rigoros gelöscht und entsprechend geahndet.  

 

 

 

1. Lampe und Laser

Lampen und Laser an einer Airsoft ist verboten. Das ist die Grundaussage, die hier im Forum getroffen wird. Diesem Rat zu folgen ist keinesfalls falsch auch wenn es Lücken gibt. Diese erkläre ich ein mal kurz. Zunächst aber die gesetzliche Grundlage, die Lampen an der Waffe verbietet.

 

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"WaffG Anlage 2 (zu §2 Abs. 2 bis 4) Abschnitt 1:

Verbotene Waffen 
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten [...]

1.2.4 
für Schusswaffen bestimmte 
1.2.4.1 
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)"

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Dieser kurze Auszug sagt im Kern aus, dass wir keine Lampen und Laser verwenden dürfen, die dazu benutzt werden können das Ziel zu beleuchten. Was bedeutet das also? Die Lampe darf nicht helfen. Leuchtet sie in Richtung des angestrahlten Ziels hilft sie uns bei der Zielerfassung und ist verboten. Dies gilt zum Beispiel auch für Infrarot Beleuchtung, da diese beim zielen helfen kann wenn man ein Nachtsichtgerät trägt. 

Und was ist dann die Ausnahme? Nun, Es gibt auch Lampen, die uns nicht helfen zu zielen sondern andere Funktionen haben. Manche LiPo Warner verfügen über Leuchtdioden, die den Ladezustand anzeigen. Diese in eine Dummy PEQ Box einzubauen ist legal. Zum einen da sie idR. in unsere Richtung (als zum Schützen) zeigt und zum anderen eine kleine Kontrolle Leuchte uns nicht hilft zu zielen. 

Und die 0,5er? Hier kommt die erste Grauzone. 0,5J ASG's sind laut deutschem Recht 2 Dinge. Zum einen ein Spielzeug und zum anderen eine Anscheinswaffe nach:

 

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"WaffG Anlage 1 (zu §1 Abs. 4)

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder"

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Für 0,5J ASG's gilt nur 1.6.2, denn sie sind laut Gesetz keine Schusswaffen. Jetzt stehen wir wieder bei Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4. In 1.2.4 heißt es wortwörtlich "für Schusswaffen bestimmte". In diesem Satz sind also 2 Worte für uns interessant. Zum einen "Schusswaffe" und zum anderen "bestimmt". Schusswaffe ist uninteressant, da wir eine 0,5J Waffe nutzen. 

Nun kommt das Wort "bestimmt". Was bedeutet das? Es bedeutet kurz "Wofür ist dieser Gegenstand gebaut worden?". Waffenlampen wie eine Surefire oder ein LLM01, oder ein PEQ sind von Herstellern für scharfe Waffen wie das G36, M4 oder ähnliche entwickelt worden. Und werden auch explizit als dies beworben und verkauft. Der Besitz dieser Gegenstände ist also dem Gesetz nach untersagt. Denn der Hersteller hat diese Dinge bewusst für die Verwendung an einer Schusswaffe vorgesehen, also bestimmt.

Der Besitz derartiger Gegenstände (PEQ, LLM01, Surefire) ist in der BRD untersagt. Ebenso wie der Erwerb, Verkauf oder die Einfuhr. Was bei einigen dieser Gegenstände auch noch passieren kann ist, dass diese aus militärischen Beständen entwendet wurden und ihr entsprechend Hehlerware kauft. 

Es handelt sich im Folgenden um eine gesetzliche Auslegung meinerseits, die keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit hat. Bedeutet, dass es eine Meinung meinerseits ist, die nicht unbedingt von einem Gericht geteilt werden muss. Auch bei einem Polizisten der anderer Meinung ist hilft euch somit "Der Sk!pper hat mir aber gesagt, dass ich das darf...!" nicht weiter.  

Nehmen wir eine Taschenlampe aus dem Baumarkt, oder eine taktische Lampe, ganz egal. Dazu kaufen wir Scope Montage Ringe im Durchmesser des Lampenkörpers. Besitz beider Dinge einzeln ist rechtlich unbedenklich. Bauen wir die Lampe nun in diese Scope Montage ein, erhalten wir einen Gegenstand, der theoretisch an eine ASG mit über 0,5J, also eine Schusswaffe, montiert werden könnte.

Man beachte den Konjunktiv. Denn was haben wir hier (rechtlich) wir haben eine Lampe mit Montage Ringen. Hier kommt wieder das Wort "bestimmt" zum Zug. Die Lampe wurde als Taschenlampe verkauft (legal). Die Montage Ringe wurden als Befestigung für ein Scope verkauft (legal). Keines von beiden Teilen soll dem Zweck nach eine Lampe an einer Waffe befestigen. Sprich es wurde weder durch den Hersteller noch durch den Verkäufer eine gesetzwidrige Bestimmung festlegt. 

Das bedeutet wir können nun diese Bestimmung festlegen. Montieren wir diese Lampe mit der Mount  unserem Helm ist alles tutti. Denn soeben wir bestimmt, dass die Lampe für die Verwendung an einem Helm vorgesehen ist. Montieren wir sie an eine Waffe wird es illegal. 

Soweit das. Die Montage dieser Gegenstände an einer 0,5J ASG ist nach dieser Auffassung also theoretisch ebenfalls legal. Jedoch rate ich dringlichst davon ab. 

Lampe/Laser und das ASVZ. Wie sehen wir die Sache hier im ASVZ? Nun, der erste Satz hat es denke ich schon ziemlich genau beschrieben. Wir dulden es nicht. Verkäufe, die Lampen und Laser beinhalten benötigen einen Nachweis, dass diese Gegenstände permanent* funktionsuntauglich sind. Wir gehen mit der konservativst möglichen Auslegung des Gesetzestextes an die Sache ran. Warum? Auch Behörden haben Einblick hier. Und der Handel von illegalen Waffen Anbauteilen würde definitiv kein gutes Licht auf das ASVZ werfen und kann durchaus zu dessen Schließung führen. Darum werden derartige Verkäufe auch umgehend gesperrt.

*Pemanent bedeutet das Ausgießen der Lampe, des Batteriegehäuses, das Entfernen der Elektronik und ähnliches. Ein einfaches Batterien rausnehmen ist keine Deaktivierung. 




2. Der Schalldämpfer

Von vielen verwendet und doch so unbeachtet fristen Schalldämpfer im AS Bereich ein Dasein als Deko Objekt und Laufverlängerung. Wenigen ist bewusst, dass ein Schalldämpfer (theoretisch) ein waffenrelevantes Teil ist. 

 

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"Anlage 1 (zu §1 Abs. 4)

Abschnitt 1: 
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen 
Unterabschnitt 1:

1.3 
Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer 
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst"

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Heißt das jetzt, dass unsere AS Schalldämpfer alle verboten sind? Nein. Denn unsere "Schalldämpfer" sind in der Regel nichts anderes als Attrappen deren Job das im ersten Abschnitt genannte ist. Sie sollen als Deko dienen, um zum Beispiel einen längeren Inner Barrel aufzunehmen.  Das ganze haben wir hier auch noch ein mal näher definitert:

 

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"Anlage 1 (zu §1 Abs. 4)

Abschnitt 1: 
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen 
Unterabschnitt 1:

1.3.4 
[...]Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind"

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Hier haben wir wieder das schöne Wort "bestimmt" und sehen auch ganz schnell, dass unsere Schalldämpfer nur ihrem Namen nach welche sind. Ihr Zweck ist Deko, nicht dämpfen. In der Regel jedenfalls. Dass ein Schalldämpfer den Klang verändert und des öfteren auch dämpft ist ein Nebeneffekt, nicht seine Intention. Man kann also für AS hergestellte (bestimmte) Schalldämpfer kaufen. 

Jetzt haben kommen wir wieder zur Aussage "waffenrelevantes Teil" zurück. Im Gesetz heißt es "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.". Was für Einschränkungen haben unsere Schusswaffen (also ASG's mit über 0,5J)? Richtig, man muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Darf man AS Schalldämpfer also erst ab 18 kaufen?

Nein, denn wie oben beschrieben erfüllen sie die Bestimmung nicht und sind somit nicht vom Gesetz erfasst. Schalldämpfer (mit gezielter Dämpf Funktion) für Luftpistolen und Gewehre tragen idR eine Aufschrift wie "Nur für Luftgewehre mit F" oder ähnliches. Dies drückt, wieder ein mal, die Bestimmung durch den Hersteller aus. Dieser sagt "Ja das ist ein Schalldämpfer, aber der ist nur für freie Waffen gedacht.". Mit dieser Aussage ist der Dämpfer also für den freien Erwerb ab 18 Jahren bestimmt. 

Es handelt sich im Folgenden um eine gesetzliche Auslegung meinerseits, die keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit hat. Bedeutet, dass es eine Meinung meinerseits ist, die nicht unbedingt von einem Gericht geteilt werden muss. Auch bei einem Polizisten der anderer Meinung ist hilft euch somit "Der Sk!pper hat mir aber gesagt, dass ich das darf...!" nicht weiter.  

Es gibt jedoch auch Airsoft Spieler, die sich ihre Schalldämpfer (für Schafschützengewehre z.B.) selbst bauen. Begehen diese somit eine Straftat, da sie waffenrelevante Teile (Schalldämpfer) herstellen? Ja oder nein. Hier geht beides. 

Baut sich der Spieler ein Rohr, das den Schalldämpfer des Originals imitieren soll, sprich einfach das Aussehen haben soll ist alles kein Problem. Dämpft dieser nebenbei den Schall auch kein Ding. 

Baut dieser Spieler den Dämpfer aber in der Absicht den Schall seiner Airsoft zu senken, um nicht entdeckt zu werden und baut sich somit einen "richtigen" Schalldämpfer, dann macht er sich strafbar.

 

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"§26 WaffG

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein."

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Man bedenke, oben stand dass der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt ist für die er bestimmt ist. Der Spieler bestimmt somit seinen Schalldämpfer als für eine Freie Waffe. Besitz ab 18 Jahren frei, seine Herstellung ist jedoch Erlaubnispflichtig. Somit verboten. 

Auch wenn ihr vermutlich nicht wegen eines solchen selbst gebauten Schalldämpfers Probleme bekommen werdet, ist das oben genannte die rechtliche Situation. Diese kommt zum Beispiel beim Import von solchen Schalldämpfern zum tragen. 

 

Gruß,

Sk!pper




Anlagen:

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BKA Feststellungsbescheid bezüglich Nachtsichtgeräten bzw. sogenannten "Dual Use" Objekten (passend zur Lampe mit Mount), die den Besitz derartiger Gegenstände, die zwar für eine Waffe nutzbar wären aber nicht bestimmt sind, gestattet.

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BKA Feststellungsbescheid bezüglich sogenannter "Jagdlampen", sprich Lampen mit Mount Ringen, die an einer Waffe montiert werden können. Dieser Feststellungsbescheid ist jedoch nichtig. Er wurde vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. (BVerwG 6 C 21.08)

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Quellen:

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Finde ich sehr gut, wie ihr euch Mühe gebt und uns so ausführlich informiert.

Weiter so!

Danke für diesen super Beitrag. 

 

Eine 2 Fragen hab ich allerdings noch: 

1. Muss man die lampe komplett ausgießen oder reicht dass wenn man die Kontakte bedeckt. Ich bin am überlegen eine Lampe so weit auszugießen,dass ich dort Ersatzbatterien für mein Holosight unterbringen kann. 

2. Muss man die lampe mit Epoxy ausgießen oder geht zb auch Heißkleber oder Silikon? 

komplett ausgießen.

es muss ausgeschlossen werden können, dass die lampe je wieder zum einsatz gebracht werden kann.

Dann kann ich aber auch ne schicht epoxy rein kippen den bekommste ja nicht mehr raus ohne die elektronik mit zu zerstören 

 

Bzw wie ist das, wenn ich die elektrik der lampe einfach zerstör und danach ne schicht epoxy drauf geb? Dann kann man die lampe ja auch nicht mehr als lampe verwenden 

Elektronik raus und dann das Epoxy rein. Wenn du super duper gründlich bist, machst du sie eben so voll wie möglich.

Statt Epoxy kannst du auch Heißkleber nehmen, erfüllt den gleichen Zweck, ist günstiger, einfacher und schneller.

Aber warum will man ne Funzel als Batterielager nehmen? O.o

Ich hab dafür einen Admin bzw. Utilitypouch.

Hat sich warscheinlich eh erledigt mit den Ersatzbatterien.

Ich überleg grad mein Holo auf Lipo umzubauen :)

 

Aber warum nicht die Batterien dort lagern ?

(790 Posts)

(nachträglich editiert am 09.09.2015 um 19:42 Uhr)

Weil du immer das Teil aufschrauben musst bzw. im Zweifelsfall die ganze Lampe abnehmen musst ( M3x z.B.)

Erste Festellungsbescheide, Quellen und Urteile angehängt.

Wie siehts denn mit dem Nachbau einer Lampe aus, also einer Fake Lampe?

Müsste doch unbedenklich sein solange ich damit nicht leuchte, ob hohl oder voll.

So lange ohne Inhalt, geschweige denn Technik is alles tutti

Technik soll heißen zum leuchten?

Und die Sache mit dem LiPo Warner, Akku für AEP, Stauraum oder sonstwas?

(790 Posts)

(nachträglich editiert am 09.09.2015 um 20:54 Uhr)

Ersetze Technik durch Leuchtmittel.

Eine Lampe ohne Leuchtmittel kann nicht funktionieren.

Wenn das Leuchtmittel bleibt (der Authentizität halber) muss der Rest wie z.B. das Batteriefach ausgegossen sein.

Wichtig: Nur Leerräumen funktioniert nicht, man könnte ja nach Belieben die Lampe wieder zurückbauen.

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