Airsoft Waffen lagerung ?
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(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2020 um 08:57 Uhr)
  • Wenn ich jetzt eine S-AEG nehme und deren Lauf+hopup etc. entferne ist sie ja im Grunde nicht einmal mehr ein Spielzeug da sie unbrauchbar ist, sondern nur eine Dekowaffen

Werden Waffen zerlegt, sind sie nicht unbrauchbar im Sinne des Gesetzes. Sie sind lediglich nicht schussfähig. Sie sind keine Deko.

Damit bleibt die Waffe eine vom Gesetz erfasste Waffe.

  • Baue ich eine S-AEG als 0,5er um ist diese ja dann eine Rechtsgültige 0,5er

Auch durch "Umbau" auf 0,5 J wird sie kein Spielzeug.

Umbau ist es, wenn Du z.B.die Kadenz änderst (von Halb- auf Vollautomatik). Das ist aber erlaubnispflichtig!

  • weil einen Body darf ich ja auch ohne Konsequenzen Lagern

Sollte der Body wesentlich sein, muss er, genauso wie die Waffe, mindestens in ein verschlossenes Behältnis.

  • gibt auch alte 0,5er mit F

Ja, solche, die vor 2008 importiert wurden und mehr als 0,08 J hatten. Oder solche, die vor dem 3. WaffRÄndG "umgebaut" wurden. Das sieht heute schwieriger aus, da fortan der Body möglicherweise als wesentlich gilt.

 

Quellen:

Unbrauchbarmachung: Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.3 WaffG

Dekowaffe: Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 WaffG

Umbau: Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.2.1 WaffG

 

EDIT:

Ja, vieles scheitert an einer Nachweisbarkeit. Formal ist das aber nicht ohne Weiteres erlaubnisfrei.

EDIT:

Ortho, danke für den Hinweis

(307 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2020 um 08:01 Uhr)

Was hat das ganze mit einem "Westlichen" Body zu tun?

Ist ja nicht so als ob das WaffG. für eine AK nicht greift.

Edit: Sollte im Post von Marvbec wohl wesentlich heißen. Danke @Lars. Ist mir noch zu früh am Morgen um solche Tippfehler zu begreifen.

 

Und der Zugang für unberechtigte ist auch recht müßig, zumindest wenn es nur um das Drohpotential geht, da eine 0,5er als Spielzeug genau "gefährlich" aussehen kann wie mit F.

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