Werden Waffen zerlegt, sind sie nicht unbrauchbar im Sinne des Gesetzes. Sie sind lediglich nicht schussfähig. Sie sind keine Deko.
Damit bleibt die Waffe eine vom Gesetz erfasste Waffe.
Auch durch "Umbau" auf 0,5 J wird sie kein Spielzeug.
Umbau ist es, wenn Du z.B.die Kadenz änderst (von Halb- auf Vollautomatik). Das ist aber erlaubnispflichtig!
Sollte der Body wesentlich sein, muss er, genauso wie die Waffe, mindestens in ein verschlossenes Behältnis.
Ja, solche, die vor 2008 importiert wurden und mehr als 0,08 J hatten. Oder solche, die vor dem 3. WaffRÄndG "umgebaut" wurden. Das sieht heute schwieriger aus, da fortan der Body möglicherweise als wesentlich gilt.
Quellen:
Unbrauchbarmachung: Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.3 WaffG
Dekowaffe: Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 WaffG
Umbau: Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.2.1 WaffG
EDIT:
Ja, vieles scheitert an einer Nachweisbarkeit. Formal ist das aber nicht ohne Weiteres erlaubnisfrei.
EDIT:
Ortho, danke für den Hinweis
Was hat das ganze mit einem "Westlichen" Body zu tun?
Ist ja nicht so als ob das WaffG. für eine AK nicht greift.
Edit: Sollte im Post von Marvbec wohl wesentlich heißen. Danke @Lars. Ist mir noch zu früh am Morgen um solche Tippfehler zu begreifen.
Und der Zugang für unberechtigte ist auch recht müßig, zumindest wenn es nur um das Drohpotential geht, da eine 0,5er als Spielzeug genau "gefährlich" aussehen kann wie mit F.
Wesentlich, nicht westlich