Hab ich an einen bereits vorhandenen Schiebeschrank installiert, und gab noch 20% Rabatt.
War für mich die beste Lösung
Sterling Locks Riegel-Zahlenschloss, 110 mm https://www.amazon.de/dp/B005XYSUBO/ref=cm_sw_r_cp_apap_cXTAhKZhOKAao
jetzt muss ich mir nurnoch überlegen wie ich unauffällig die Schnapsvitrine aus dem nächsten Rewe mitgehen lasse. ohne Inhalt versteht sich...^^
Mit Inhalt wenn ich bitten darf..der verschwindet eh nach und nach^^
bei mir nich :D aber könnt ich ja günstig verkaufen/gegen BBs tauschen :D
Hab einfach An Tür und Schrank von innen 2 Bleche befestigt, nach aussen gebogen, loch durch, Schloss dran. Fühl mich jetzt viel sicherer und hat nichts extra gekostet ausser Arbeit.
Das wäre meine Vorstellung der Lagerung. Eben auf FB gesehen.
Finds geil. Vor allem der Inhalt.
Aaaalso ohne gross Werbung machen zu wollen: https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=9&videonummer=11359
Aber das is meine Lösung passt grade ganz gut datt Video is zwei Tage alt.
Ja ist sehr gut gemacht. Dafür 5 Sterne...
Danköö !!
Ich hab hier noch 1-2 Tabakwarenschränke (Metallrahmen mit Glasfront) der nur auf Knopfdruck via Kabelsteuerung zu öffnen ist. Braucht den wer? xD @Sixfeet *hust*
*edit* damit sich nicht jemand aufregt
Immer wieder spannend, wie viele Menschen im Internet bereitwillig ihre Straftaten eingestehen. Evtl. sollten unsere Strafverfolgungsbehörden auf Onlinebefragung umstellen. ^^
Stefan, ein Bastelkeller ist - egal wie verschlossen - kein abschließbares Behältnis.
Wo kein Kläger und so, muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber dann geh damit nicht hausieren.
Mein Bastel Keller ist der alte Ölkeller mit Stahltür, hinterm Heizungskeller mit Stahltür... Man bräuchte also 4 Schlüssel um auch nur in die Nähe zu kommen..
Aber BTT:
Hier ein Bild, wie so ein abgeschlossener Tabakschrank aussieht. Nicht im Bild die elektronische Entriegelungseinheit an der Werkbank :D
Das is ja auch mal geil !!!
1. kein Verbrechen und auch kein Vergeben nach StGB, sondern Ordnungswidrigkeit, ergo macht sich hier Niemand strafbar.
2. Unerheblich wie dick die Stahltür ist, da Wortlautgrenze bzgl Behältnis bei §13 II 1 AWaffV:
MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32.
Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.