Airsoft Waffen lagerung ?
Seite: ...9 10 11 12 13 14 15

@Ja Go,

da biste wieder voll im Einzelfall. Manche kündigen das an, manche kommen unangemeldet. Hängt auch immer wieder von der jeweiligen Haltung der Landesregierung zu Waffen im Privatbesitz ab. Deswegen bin ich persönlich ein Freund aktiver Kommunikation... besser vorher geklärt als hoffen das nix passiert...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 29.06.2020 um 00:52 Uhr)

@ Sven

In allen Ehren, aber "maximal rechtssicher" kann Dir nur ein höheres Gericht sagen... Egal, geschenkt...

Die WaffVwV ist gut, aber nicht zwangsläufig immer richtig oder gar vollständig. Es ist eine Vorschrift für Behörden, kein Gesetz und keine Verordnung.

Der von Deiner Behörde zitierte Punkt bestand übrigens schon lange vor 2017, als für uns das verschlossene Behältnis noch nicht explizit vorausgesetzt wurde - und wurde auch nach 2017 nie angepasst oder überarbeitet. Durchaus möglich, dass die Beschreibung unvollständig ist. Kann natürlich sein, dass man eine Überarbeitung nicht für notwendig erachtet hat - oder man bestimmte Fallbeispiele einfach nicht im Blick hatte.

Für letzteres stell ich beispielhaft die Frage an Dich: sind die Waffen an der Wand vor unbefugter Zerlegung geschützt? Oder kann ich die mit (oder vielleicht sogar ohne) Werkzeug zerlegen und Lauf + Gearbox ohne nennenswerten Aufwand entnehmen?

Letzteres sind ja bekanntermaßen wesentliche Teile und ihren Schusswaffen gleichgestellt. Entsprechend müssen diese auch von unbefugten Zugriff gesichert sein. Ob das an einer Wand immer möglich ist, wage ich allgemein zu bezweifeln.

Das sollte man natürlich auch für Waffen hinterfragen, die Du vielleicht in Zukunft mal besitzen könntest. Konnte und kann Dein Sachbearbeiter auch diese Möglichkeit technisch immer abschätzen? Oder erteilt die Behörde bei jeder neuen Waffe eine neue Erlaubnis? Aber gut, lassen wir die Kirche im Dorf...

Nicht falsch verstehen, ich finde es gut, dass Deine Behörde ihr Okay gegeben hat, das ist Dein Vorteil. Aber man sollte sich nicht in trügerischer Rechtssicherheit wägen, Sachbearbeiter sind auch nur Menschen, die Fehlentscheidungen treffen können. Die Verantwortung liegt letztlich wie gesagt immer bei Dir.

Ob ein Schreiben der Behörde im Übrigen rechtlich relevant ist, kann man allgemein (nicht zwangsläufig in Deinem Fall) auch hinterfragen (Ist die Behörde überhaupt dazu befugt, abweichende Vorgaben zu erlassen? Stichwort: "Waffensammlung" oder "besondere Härte").

Grüße

EDIT: Ortho

(1147 Posts)

(nachträglich editiert am 29.06.2020 um 09:08 Uhr)

Deine Ausführungen, so ausführlich sie auch waren haben mich nicht überzeugt . Die Diskussion dreht sich  im Kreis . 

Ich bleibe daher bei meinem Standpunkt. 

Da jetzt jeder Mitlesende ausreichend Gelegenheit hatte selbst zu entscheiden, welcher Meinung er folgen möchte und ein weiterer Erkenntnisgewinn aus meiner Sicht  nicht mehr zu erwarten ist wünsch ich 
Dir ne schöne „Restwoche“

Gruss

 

(4146 Posts)

(nachträglich editiert am 16.10.2020 um 15:06 Uhr)

Ich würde doch gerne die Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und meine Staubfänger so verpacken, dass sie als "verschlossen" bzw. "gesichert" gelten, unabhängig ob es jetzt rechtlich sein muss oder nicht.

Nun hängen die so schön, ich will se nicht abhängen. Hat jemand ne Idee, so rein Handwerklich, wie man die mit einem Drahtseil und Öse oder ähnlich halbwegs ordentlich verschließen kann? Die Pistölchen werd ich in die Vitrine schließen.

Ich bedanke mich für Anregungen.

Meine Idee
Drahtseil, Ösen, Verschluss, Schloss



(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 16.10.2020 um 15:17 Uhr)

Bei den AK Modellen einfach durch den Kornträger ein Stahlseil. Gleiches bei den M4 Modellen, sofern möglich.

Bei den Pistolen einfach durch den Abzugsbügel.

ps 1 langes Stahlseil durch alles führen und mit einem Vorhängeschloss sichern...

nimm solche fertigen Seile. Da sind die Enden schon verpresst.

https://www.drahtseile24.de/drahtseil-ummantelt-mit-kauschen

Dann beide Enden, wie Sirke schtieb, mit Schlössern fixieren. Die Gegen-Ösen/Laschen  für die Schlösser sollten aber verdeckt befestigt sein. Am besten von hinten an den Brettern verschraubt.

Plexiglaskasten außen rum bauen. Dann staubt auch nichts mehr ein

Ein großes Wandbild zum wegklappen und abschließen davor.

Vote for Plexiglas, denn da steht - soweit ich weiß - immernoch verschlossenes Behältnis im Gesetz.

Mal ganz grob: Einfach zur Behörde gehen und einen Raum anmelden. Da es keine Sicherungsnormen für unser Zeug gibt, ist der Raum recht einfach anzumelden.
Sollte nur eben nicht das Schlafzimmer sein ^^

Es hilft einen nicht dauerhaft bewohnten Raum als Waffenkammer zu wählen.

Eine Abstellkammer, je nach Fall der Flur...

Wenn die Damen und Herren sich nicht zu albern haben, kann man ratz fatz eine eigenen "Waffenkammer" besitzen.



alles Recht aufwendig, dass bau ich mir, wenn ich den Raum, den meine Kniften Bewohnen, mein Eigentum nennen darf (hoffentlich bald *grins). Dann wird was wirklich hübsches gebastelt.

Ich denke solange bleibe ich beim Drahtseil

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 16.10.2020 um 23:29 Uhr)

Eigentlich ist es recht einfach. Die rechtsbegriffliche Bestimmung ist im Gesetzestext eindeutig und im Kontext sogar die Erläuterung exakt.

... müßen gegen Wegnahmen durch Ungefugte gesichert werden ...

Wegnahme ist ein Merkmal der Tatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), des Raubes (§ 249 StGB) und der Pfandkehr (§ 289 StGB). Die Wegnahme besteht aus drei Elementen, und zwar der Gewahrsamsaufhebung, Gewahrsamsneubegründung sowie dem Bruch.

Punkt.

Kontext

... Es reicht aus sie in einem geschlossenem Behältnis aufzubewahren ...

Erlaubnisfreie Waffen unterliegen keinerlei Beschränkung der Schutzklasse des Behältnis.

Achtung; Führen von Airsoftwaffen ist explizit verboten und der Kofferraum, und/oder das Handschuhfach des PKW sind kein verschlossenes Behältnis sondern Teil des im Straßenverkehr bewegten Fahrzeug und reichen somit als Behältnis im Sinne des Gesetzes nicht aus um unter "Führen" und "Transportieren" einer Schusswaffe zu trennen.

Ein PKW ist ein Fahrzeug, kein Behältnis. Wohnwagen also ebenso.

 
(7965 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2020 um 00:01 Uhr)

Ich hätte noch einmal Eine quer Idee.

Es ist keine Beratung oder sonstiges.

Es ist lediglich eine Frage mit mehr Umfang.

Ja Airsoft Waffen Lagerung ist immer so ein Thema.

Aber generell darf ich 0,5er ja Offen lagern, weil diese ja als Spielzeug Kategoriesiert werden und nur der Transport muss verschlossen erfolgen

(Anscheinswaffen gesetz)

Oder irre ich mich da?

der nächste punkt

Baue ich eine S-AEG als 0,5er um ist diese ja dann eine Rechtsgültige 0,5er, Beispielsweise durch Shortstroking (das F wird irrelevant) Üerkleben oder entfernen wäre ratsam ist aber nicht notwendig.

(gibt auch alte 0,5er mit F)

und dann würde das Oben genannte ja wieder greifen.

Nun aber zum Eigendlichen Idee Entwurf,

Wenn ich jetzt eine S-AEG nehme und deren Lauf+hopup etc. entferne ist sie ja im Grunde nicht einmal mehr ein Spielzeug da sie unbrauchbar ist, sondern nur eine Dekowaffen

Klar könnte man sie Zwar wieder mit einfachen Mitteln Her richten das sie schießt.

Schließe ich jetzt jedoch sämtliche Läufe der Waffen weg, inclusive Hopup etc. hab ich doch theoretisch die gleiche Wikung erreicht als würde ich die Airsoft Waffen selber weg schließen. und zwar das ich die benötigten Teile zum umbau nicht erreichbar für 3. verschlossen halte.

Oder liege ich da falsch?

weil einen Body darf ich ja auch ohne Konsequenzen Lagern.

 

 

Bau doch lieber alte kaputte HUs mit zerdrückten Läufen ein, das ist unbrauchbar und man muss was austauschen, nicht nur was einbauen. Ist wie Selectorplatten bei AKs, braucht man nicht fürs F aber sind da immer bei und bearbeitet, auch wenns weglassen billiger wäre.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2020 um 00:50 Uhr)

Ich meine mich zu erinnern, gelesen zu haben das bei der Begründung für die alberne Regelung drin stand das man verhindern will das Unberechtigte (als Beispiel Fachkräfte für Eigentumsübertragung oder Kinder) einen Gegenstand mit erheblichem Drohpotenzial einfach so beschaffen können.

Ist ja auch so schwer sich ne Spielzeugpistole zu besorgen...

Seite: ...9 10 11 12 13 14 15



Anzeige