Airsoft Waffen lagerung ?
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Zukleben? Sehe schon die ersten Schränke mit Paketklebeband als "verschlossen".

Ist eine allgemeine Definition, welche natürlich bei entsprechender Einzelfallbetrachtung unterscheidlich angewendet wird. So findet sie auch Anwendung bei z. B. § 242 ff., § 249 ff. StGB, hier sind durchaus viele Fallkonstellationen denkbar bei denen ein Zukleben o. ä. ausreicht. Generell und gerade auch bei 13 II 1 AWaffV ist auf das "gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert" abzustellen.

Also wenn ich die Dinger daheim lose herumliegen habe, ist es maximal eine Ordnungswidrigkeit?

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 03.02.2019 um 15:34 Uhr)

Ja und kann einen unter Umständen äußerst koststpieligen Polizei-einsatz auslösen.

Ist man Jäger und hat auch scharfe waffen irgendwo, können die danach auch weg sein.

Und will man irgendwann legal scharfe Waffen besitzen, könnte es sein, dass deshalb die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird.

Moin moin, 

Da ich über die Suche nichts aktuelles gefunden habe und nicht schlau werde, frag ich hier mal:

Meine Airsoftwaffen will ich in einer abschließbaren Vitrine aufbewahren. 

Ist es richtig, dass leere Magazine im selben Schrank (in den Waffen) stecken dürfen oder müssen diese gesondert gelagert werden? Sind ja eigentlich keine Munition, oder?

 

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 21.05.2020 um 15:40 Uhr)

Selbst unsere kugeln sind keine Munition sondern Geschosse.

du darfst alles zusammen lagern transportieren etc.

Vielen Dank, dann bin ich jetzt klüger! 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 21.05.2020 um 20:05 Uhr)

Anmerkung zum Beitrag von Loki.

Lagerung im selben Schrank erlaubt (Waffe, Magazin, BBs), jedoch nicht im geladenen Zustand.
Sprich: es darf sich keine BB in der HopUp-Kammer bzw. im eingesetzten Magazin befinden.
§ 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AWaffV

Transport im selben verschlossenem Behältnis ebenfalls erlaubt (Waffe, Magazin, BBs), jedoch nicht im schussbereiten Zustand.
Sprich: Auch hier keine BB in der HopUp-Kammer bzw. im eingesetzten Magazin.
§ 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 12 WaffG

Ob zusätzlich der Akku draußen ist, Gas/Luft aus dem Magazin oder die Feder entspannt, ist dabei unerheblich - aber es ist anzuraten.

Grüße

Hallo,

Unser "Super gutes deutsches Gesetz" erschließt es sich mir mal wieder nicht völlig.

Zum Thema:

ich habe mir einen Hobby-/Airsoftraum eingerichtet in denen ich meine Sportgeräte und mein Gear lager, warte und reperiere. Nun möchte ich dort meine Markierer an die Wand hängen (Gunwall). Dies ist ja theoretisch verboten... armes Deutschland!

Jetzt meine Frage:

1. Zählt dies nun auch wenn der Komplette Raum permanent Abgesperrt ist.

2. Wenn ich ein Triggerschloss in jede Waffe einbaue, ist diese dann im Sinne des Gesetzes sicher gelagert oder muss diese Ortsfest sein.

 

No offense.

Aber Kommentare wie "armes Deutschland" sind ein bisschen lächerlich.
Es ist Gesetz, halte dich dran. Dich nennt ja auch keiner "armer Johannes Kirsch", nur weil jemand bei dir zuhause aufn Tisch, anstatt in die Schüssel schmettert.

Zeug gehört verschlossen, damit nicht jeder Vollstrecker Angst haben muss, wenn er in ne Bude muss, weil der Geardo seine Rechnung nicht bezahlen kann.

LG. One

Lagerung in verschlossenem Behältnis.

Raum =/= Behältnis.
Triggerschloss =/= Behältnis.

Gunwall + Plexiglass mit Schloss davor = Behältnis.

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 22.05.2020 um 14:56 Uhr)

Ist nach den sachen wie ich es raus gesucht hab beides gesetzeskonform jedoch werden meine Beiträge diesbezüglich immer als Falschaussage/Halbwissen betitelt obwohl sie mit Nachweis waren.

Fahr zum ansässigen Ordnungsamt.

Schilder deine Sachlage.

Wenn die ihr ok geben is alles ok.

Und lass dir das Schriftlich geben und häng das im raum aus.

 

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