Airsoft Waffen lagerung ?
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AWaffV §13

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

Da steht nix von Raum oder Triggerschloss. Womit willst du das belegen?

Ich glaube nicht, dass die von Loki erwähnten Ausnahmeregelungen im WaffG. aufgeführt werden. 

Genauso haben Ausnahmeregelungen, wie der Name sagt, keine Allgemeingültigkeit. 

Wenn also jemand von der zuständigen Behörde die Genehmigung bekommt, die Waffen an pinken Drahtschlössern als mobile von der Decke baumeln zu lassen, dann ist das für genau diese Person in genau diesem Fall OK.

Also nimm, wie Loki sagte, Kontakt zu den für dich zuständigen Behörden auf und frag einfach nach. Wenn OK, cool, wenn nicht, dann eben nicht. 

Selber threat

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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) § 36.2.1 und .2

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen

Hmm - typisch deutsches Waffengesetz. Das sagt nämlich für uns alles oder nichts aus.

Das Beispiel Wandhalterungen wird ja explizit für Blankwaffen angeführt.
Es bleibt: verschlossenes Behältnis oder vergleichbare Sicherung.

Wie der Richter das sieht, ...

Schriftliche Aussage der zuständigen Behörde dazu wäre natürlich fein. Wenn man eine bekommt.

(33 Posts)

(nachträglich editiert am 22.05.2020 um 18:28 Uhr)

Die genannte Verwaltugsvorschrift wird durch die Neuerungen im WaffG ausgehebelt. Hier ist auch ganz wichtig, dass immer die höhere Gesetzesnorm gilt. Ein Gesetz steht dabei deutlich über Verwaltungsvorschriften. 

Somit gilt die nur die Lagerung im verschlossenen Behältnis als gesetzeskonform. Jegliche andere Aufbewahrung, für die keine Einzelgenehmigung vorliegt, ist eindeutig illegal. 

Der genannte Post ist übrigens 2 Jahre alt. Da wir eigentlich alle wissen, dass es 2019 eine Änderung des Gesetzes gab, sollte auch daraus hervorgehen das die aktuellere Angabe im WaffG zu finden ist.

Noch ist das neue WaffG nicht in Kraft und die entsprechenden VwV werden mit Sicherheit auch aktualisiert.

Aber grundsätzlich hast du natürlich Recht und ich bin da ganz bei dir und plädiere stets für eine Ausführung die sicher im Rahmen des Gesetzes abgedeckt ist, anstatt zu versuchen, die Grenzen und Grauzonen auszuloten.

Haken an die Wand, für die Spielzeuge. Rundherum einen Holz- ( oder auch Metall-)rahmen und dort Plexiglas-Türen ran. Schrankschloss aus dem Baumarkt rein und gut.

Dazu noch eine coole LED-Beleuchtung installieren und die Schätzchen sind optisch ansprechend, sicher und gesetzeskonform inszeniert.

(33 Posts)

(nachträglich editiert am 23.05.2020 um 22:06 Uhr)

Hier das Merkblatt zur Aufbewahrung

 

Stand ist 2018, also definitiv nicht von der Neuerung 2019 Betroffen. Ansonsten kann auch hier die aktuell geltende Version des WaffG nachgelesen werden.

Im WaffG ist die aufbewahrung vielleicht nicht für alle klar verständlich, auf dem Merkblatt dafür um so deutlicher.

 

(5832 Posts)

(nachträglich editiert am 23.05.2020 um 22:36 Uhr)

Schön das das Merkblatt ja auch super auf Airsoft angewendet wird . . .

Waffenschrank? Munition? Getrennt? Registrieren? Kein Wunder warum jeder gleich durch die Decke geht, der keine Ahnung hat, dass 99% davon uns nicht betreffen.

Airsoft steht was von Behältnis, das wars. Soweit waren wir schon letztes Jahr.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 23.05.2020 um 23:31 Uhr)

Ich zetiere einfach mal den Auszug aus dem Urteil das "flea-6917" auf Seite 2 gepostet hat.

VG München, Beschluss v. 01.07.2016 – M 7 K 15.5924, M 7 S

Zitat:

"Soweit der Antragsteller - insbesondere im Hinblick auf die Aufbewahrung des Morgensterns - vorträgt, dass sich die Gegenstände im verschlossenen Wohnwagen befunden hätten, genügt dies nicht, um den Sicherheitsvorschriften des § 36 Abs. 1 WaffG zu entsprechen. Die offen in den Räumlichkeiten eines dauernd bewohnten Gebäudes oder - wie hier - eines Wohnwagens liegenden Waffen sind auch bei abgeschlossenem Haus bzw. Wohnwagen nicht sorgfältig aufbewahrt (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20). "

 

Das im Fall des Falles keine rechtliche Theorie genügt um sich erfolgreich zu verteidigen sollte damit klar sein, das der Täter ggf. bereits vorbestraft ist und / oder in mehreren Punkten angeklagt ist, z.B. Köperverletzung u.s.w. spielt bei der Rechtssprechung sicherlich eine Rolle, angreifbar ist die Sachlage wegen der mangelhaften Lagerung trotzdem in der Sicht des Richters b.z.w. dem Gericht.

 

Ich hab meine Airsoftwaffen und Gear damals auch offen im Raum gelagert, nach der Verschärfung hab ich sie in nachträglich mit Beleuchtung versehene Rolladenschränke verbracht. Das hat den Vorteil das sie rechtskräftig gelager und vor dem Diebstahl sowie dem verstauben geschützt sind, ich sie aber für mich selbst dekorativ "ausstellen" kann solange ich im Raum bin.

s1xykrf.jpg

Egal wie man es angeht, Kasten drum, Tasche oder Glaskasten ...

An die Wand hängen und Tür verschließen reicht im Fall des Falles einfach nicht.

 

Grüße

Worm²

 

Büroschrank im Bastelkellerraum umgebaut zur Waffendeponie.

Natürlich abschließbar.

Das sollte reichen. Habe jetzt endlich mal Zeit gehabt.



Ich möchte die Thematik Waffenraum einfach nochmal kurz aufgreifen :)

https://www.waffenschrank.com/waffenraum-bauen?gclid=EAIaIQobChMIwZiB1MnM6QIVRofVCh35NgevEAAYAiAAEgKKLvD_BwE

In diesem Link steht eigentlich alles wichtige drin.
Und ja das ist für Scharfe Waffen ausgelegt! Da es aber bei Waffenräumen meines Wissens nach keine Unterscheidung in "freie Waffen" und scharfe Waffen gibt, würde ich mich hier einfach an die Richtlinien der scharfen Waffen halten.

Ein normal gebauter Raum reicht in 99,9% der Fälle NICHT aus um als Waffenraum deklariert zu werden!

Unter anderem müssen Waffenräume folgende Dinge haben:
- Wandstärke (Mauerwerk) 240-360mm
- Wandstärke (Stahlbeton) 140-170mm
- KEINE Fenster
- Zertifizierte Waffenraumtür

und noch einiges weiteres ....

Wer also seine Airsoft schick an die Wand hängen möchte sollte ein Behältniss drum herum bauen oder viel Geld in einen Waffenraum stecken!
Ich bin da eher der Meinung das man sich ein guten Koffer kauft und die Waffen darin lagert :)

PS: Rechtauskunft kann immer nur ein Anwalt geben oder eine Zuständige Behörde!

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 25.05.2020 um 19:21 Uhr)

Und nicht vergessen den Schlüssel für das Behältnis sicher aufzubewahren.

Wenn dieser nicht am Körper geführt b.z.w. die tatsächliche Gewalt darüber ausgeübt wird ist die Sicherung des Schlüssel mit der Sicherung der Waffen gleichzusetzen.

Also wenn ihr kein Zahlenschloss, Biometrisches Schloss oder Datenentschlüsselung zur Sicherung eures Waffenraums, Schrank oder Koffer nutzt sondern einen Schlüssel, eine Kombination oder Datenträger welcher auf der Fensterbank oder dem Tisch liegen bleibt, ist die Sicherung durch das Schloss mit der Sicherung des Schlüssels gleichgestellt.

Bei scharfen Waffen ist das mit dem Schlüssel dann natürlich eine Matrjoschkapuppe der Unendlichkeit wenn sich der Schlüssel nicht dematerialisiert oder durch verantwortliche Dritte kontrolliert wird.

Und imer noch: das ist ganz dünnes Eis. Zeigt dich jemand an, ist die Billigung durch die Behörde keinen falschen Pfifferling wert. Ein Richter würde dir vermutlich erklären, dass du ein verschlossenes Behältnis brauchst.

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