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oder wie bei einigen Shops Tuninglauf usw auch erst ab 18 (obwohl das Zeuch zu 90% nichtmal Waffenteilrelevanz hat)

@Fabian Grütze

zum Thema Unfug...

Der folgende Satz ist ausschlaggebend:

...es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.


Siehe angefügter Email mit Herrn Schönekeß von der o.g. Fachabteilung:

 

"Sehr geehrter Herr Janßen,

gemäß Ihrer Anfrage vom 14.05.2013 kann ich Ihnen mitteilen, das es nicht möglich ist Softairwaffen, welche extern mit Druckluft oder Gasen versorgt werden, aus den Bestimmungen des Waffengesetz - Anlage 2 (zu §2 Abs. 2-4) auszuschließen, und somit als Spielzeug einzustufen. 

Aufgrund dessen, das solche Softairwaffen den Luftdruck nicht eigenständig generieren, kann bei einer externen Druckversorgung nicht verlässlich sichergestellt werden, das der Energiefluss insofern gleichbleibend ist, das die kritische Marke von 0.5xx Joule (gemäß PTB Messanforderungen) nicht überschritten werden kann."

 

(34 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 14:30 Uhr)

@Fabian Grütze

zum Thema Unfug...

Der folgende Satz ist ausschlaggebend:

...es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.


Richtig. Aber das sicherzustellen ist Sache des Herstellers/Importeurs. Das ändert einfach nichts an der Sachlage. Gut, ich hätte explizit darauf hinweisen können, daß ich von 0,5ern schreibe die nicht mit handelsüblichen Werkzeugen blablabla....

Ich bin davon ausgegangen daß diese Prämisse bei dem Begriff "0,5er" vorausgesetzt ist.

 

Siehe angefügter Email mit Herrn Schönekeß von der o.g. Fachabteilung:

 

"Sehr geehrter Herr Janßen,

gemäß Ihrer Anfrage vom 14.05.2013 kann ich Ihnen mitteilen, das es nicht möglich ist Softairwaffen, welche extern mit Druckluft oder Gasen versorgt werden, aus den Bestimmungen des Waffengesetz - Anlage 2 (zu §2 Abs. 2-4) auszuschließen, und somit als Spielzeug einzustufen.

Da kann ein Beamter Schönekeß lustige eMails schreiben wie er möchte - es ändert nichts am Gesetzestext. (oder gibt es inzwischen einen Schönekeß-Paragraphen? Nein? Gut.)

Der Beamte Schönekeß setzt hier einfach voraus, daß man in jede Gaswaffe beliebig viel Druck hineinpumpen und die tollsten Ergebnisse erreichen kann.

Editiert (der Vollständigkeit halber): Es ist vielmehr davon auszugehen, welche Energie die Waffe/das Spielzeug produziert, wenn der maximal mögliche Druck angelegt wird (das ist der Druck, bei dem der Gastank gerade so NICHT platzt bzw. sämliche Dichtungen ihren metaphorischen Hut nehmen) [Edit Ende]

Realistisch betrachtet kann eine Gaswaffe einfach dahingehend gedrosselt werden, daß ein Überdruckventil jedweder Art beim Überschreiten eines gewissen Drucks öffnet und somit einen Betrieb unmöglich macht. Natürlich ist damit ein gewisser Aufwand verbunden, aber der Aufwand ist gerade nicht das Thema.

Führt man die Gedankengänge des Beamten Schöekeß weiter, so müssten -nach seiner Logik- auch andere Gaswaffen zwischen 0,5 und 7,5 Joule nicht zulassungsfähig sein, da durch eine Erhöhung des Gasdrucks auch eine Energie >7,5J zu erreichen wäre, und die Waffe damit erlaubnispflichtig wird.

tl,dr: Solange eine Gaswaffe technisch nicht in der Lage ist, über 0,5J u produzieren, ist es Spielzeug. Dazu nochmal die Quelle:

Anlage 2 (zu §2 Abs. 2-4)

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 14:33 Uhr)

und nun frag ich mal ganz einfach:

AEG mit Federschnellwechsel, da kann auch keiner garantieren das der Nutzer bescheisst und aus der m70 ne m110 macht...

 

ein hoch auf den Papierstaat Deutschland... wenn man xyz könnte würde man es auch, aber bevor man es nicht getan hat bekommt man auch nichts...

Wenn die AEG mit FSWS als 0,5er ausgewiesen ist, also keinen F-Stempel hat und Vollauto kann, dann ist das problematisch bzw. dürfte so nicht in D verkäuflich sein.

Hast du da gerade ein Beispiel parat?

Greift bei FSWS nicht wieder der Punkt, dass die Änderung mittels allgemein üblichem Werkzeug machbar sein muss? Eine andere Feder würde ich als solches nicht einstufen. Nur mein Gedanke dazu. Ist ja ein Unterschied, ob ich per Hand an nem Regler drehe, oder extra ein spezielles Teil kaufen muss, um an der Energie was zu ändern.

Da sich Importeure bzw. Händler aber lieber darauf verlassen, was einem von staatlicher Seite gesagt/geschrieben wurde, wird es keinen Händler geben, der die PolarStar als gedrosselte 0,5 Joule Version verkauft. Eben um auf Nummer sicher zu gehen. ;o)

Ein Privatimport fällt in diesem Sinne auch flach, da es sich bei der Gearbox im Auslieferungszustand um ein relevantes Waffenteil handelt, und das Alter des Threaderstellers kommt auch noch erschwerend hinzu. Somit ist die Ursprungsfrage dieses Threads geklärt, denke ich.

Das würde ich so nicht sagen... Die PolarStar als o,5er würde ich schon ins Programm nehmen, aber dann kommen wir zur narrensicheren Drosselung. Und die wird so aufwendig, daß die Kanone hinterher niemand mehr bezahlen möchte.

Auch ein Grund, warum es so wenig Gas-0,5er in D gibt.

g36 von Ares, A&K m249 (liegt bei mir im Keller und hat keine Sicherung gegen wechseln gehabt) und noch paar andere.

 

Ja Feder ist nicht Handelsüblich. darum sagte ich auch immer, Regler einbauen, alles einstellen und dann verplomben/fixieren oder weiss der Kuckuck, haubtsache permanent fix. dann müsste man nen anderen Regler einbauen und der wäre so üblich wie ne Feder.

Eine feder ist schon handelsüblich - du kannst sie in jedem AS-Handel erwerben.

Verplomben bzw. das FSWS anderweitig untauglich machen ist da die einzige Variante.

So wird es ja auch bei Paintballmarkierern gemacht: Die Regulatoren werden verplombt, so daß der Druck nicht hochgedreht werden kann.

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 15:04 Uhr)

ne Feder ist nicht Handelsüblich, sagen zumindest die Herren die beschiessen, sonnst wäre FSWS illegal ;)

ich kann aber problemlos ne Gedrosselte AEG auf ü0,7j bringen, nur durch Handelsübliches Material (abdichten) aber das will ma wieder keiner wissen von den Deppen da oben auf ihren § Stühlen...

 

und die Variante Predige ich die Ganze zeit, Plombe drauf und Ruhe.

(34 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 15:08 Uhr)

0,5er werden nicht zugelassen, da Spielzeug. Wenn da jemand dem Händler ans Bein Pi***n will, hat er da ne gute Möglichkeit.

Bei >0,5ern ist das nicht so wild: Du bräuchtest eine M275, um signifikant über die 7,5Joule zu kommen - vorher platzt die GB und der Motor raucht ab.

Edit:Ich glaube, das ist aber ein Thema für einen separaten Thread.

was du damit sagen willst raff ich grad nicht, wie will man mit 0,5ern den Händler ans Bein pissen?

Wenn die 0,5er mit zwei, drei Handgriffen geändert werden kann... dann geht das.

Kla geht das!

 

aber da du die Leistung Laut gesetzt nicht verändern darfst! Also von unter 0,5 Joule auf über 0,5 Joule!

 

ist jeder shop sicher! 

und lacht dich aus wenn du damit kommst!

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