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Ich wünsche mir über alles eine Polarstar!! Und zwar als 0,5er was haltet ihr davon also rechtstechnisch? 

Und los!! :-)

(824 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:45 Uhr)

Kein Problem den unter 0,5 ist es nen Spielzeug!

 

hab aber bis jetzt keine Drossel gesehen für unter 0,5 (diese nozzel)

 

Airsoftguns mit einer Energie von unter 0,5 Joule werden nicht vom WaffG erfasst (Ausnahme §42a).
Demnach kann man auch keine Verbote auf Dinge erteilen, die nicht unter das Gesetz fallen.

Das ist ja nicht das Problem z.B Laufdrosselung oder ein schwacher Tank vielleicht also ich krieg das iwie hin!

(824 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:45 Uhr)

Wie ich sehe hast du die  Ahnung!

 

Dann mach doch!! 

 

Airsoftguns mit einer Energie von unter 0,5 Joule werden nicht vom WaffG erfasst (Ausnahme §42a).
Demnach kann man auch keine Verbote auf Dinge erteilen, die nicht unter das Gesetz fallen.

Meine Frage ist ob das vom Recht in Ordnung ist ! Weil ist ja kinderleicht die über 0,5 zu kriegen !! Und ich möchte keine 1000€ raushauen und nachher nicht damit spielen zu können! :-)

(1619 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:14 Uhr)

Und jetzt zeig mir bitte den Paragraphen, in dem steht, dass mit Gas betriebene Waffen als Spielzeug gelten. Selbst wenn sie unter 0,5J haben.

Ich kann Dir weder den Link geben, in dem steht, dass es verboten ist, noch den das es erlaubt ist, deswegen geb ich hier keine Beratung. Aber mit welcher Sicherheit Du hier ohne Beweise jemanden dazu rätst sich so etwas zu bauen und keinen Link (o.ä.) bringst ist schon etwas befremdlich.

Zumal Flea erst vor kurzem einen entsprechenden Threat eröffnet/gepushed hat.

(824 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:43 Uhr)

90 % der Kniften kannst du kinderleich über 0,5 Joule bringen!

 

aber so lang du es nicht tust!

bekommst du keine Probleme!

 

suchs dir selber!

 

http://www.gesetze-im-internet.de/

 

Airsoftguns mit einer Energie von unter 0,5 Joule werden nicht vom WaffG erfasst (Ausnahme §42a).
Demnach kann man auch keine Verbote auf Dinge erteilen, die nicht unter das Gesetz fallen.

Ist wohl ne ziemliche Grauzone :/ Wenigstens ist HPA nicht Temperaturabhängig !

nochmal kurz zum mit meißeln.

es gibt nur Gesetze die etwas verbieten oder dazu Ausnahmen aufzeigen. da es kein Gesetz gegen 0,5j GBB gibt ist es auch nicht verboten.

 

und Chris hat auch mal bei ner Debatte wegen 0,5j fa gesagt ist legal (ich such ma de link)

(824 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:45 Uhr)

Ist es nicht!

 

unter 0,5  ist es nen Spielzeug!

Airsoftguns mit einer Energie von unter 0,5 Joule werden nicht vom WaffG erfasst (Ausnahme §42a).
Demnach kann man auch keine Verbote auf Dinge erteilen, die nicht unter das Gesetz fallen.

(1619 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:23 Uhr)

@Thor: http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000127323

Lies bitte Fleas Post und Du wirst feststellen, dass Du zu Deiner Aussage, dass es legal ist (wenn er das Ding unter 0,5J bringt) die entsprechende Quelle bringen solltest.

Und eben weil ich das nicht kann (und ja ich kann auch Deine Aussage nicht mit einer dazu gehörigen Quelle widerlegen), berate ich Silence auch nicht mit seinem Problem.

 

EDIT: Streiks Post erst nach dem abschicken gelesen und ich warte auf den Link.

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 14.08.2013 um 22:52 Uhr)

hier der Link (4ter Post von unten)

@Thor wenn du Rechtsauskunft gibst nur mit §, dein "suchs dir selbst" kannste stecken lassen, weil sonnst bräuchte man nicht fragen wenn mans gefunden hätte... (musst du erst gemeldet werden damit du das änderst?)

 

@Silence: gab von Madbull ma sonen angebohrten Lauf, wenn man den in verbindung mit der Schwächsten Plolarstar bringt könnte es gehen, wobei dabei wohl sehr die Präzision leiden wird (nagut, wer brauch das bei FA^^).

(824 Posts)

(nachträglich editiert am 29.08.2013 um 09:41 Uhr)

Hastdu dir den durchgelesen?

 

Aufgehobe.

 

Ausserdem würde das hier schon mal besprochen.

 

es ist legal solang es unter 0,5 Joule ist.

 

Airsoftguns mit einer Energie von unter 0,5 Joule werden nicht vom WaffG erfasst (Ausnahme §42a).
Demnach kann man auch keine Verbote auf Dinge erteilen, die nicht unter das Gesetz fallen.


Man kann auch ohne Ausrufezeichen seine Botschaften deutlich genug rüberbringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jaxx

"Diese Regelung ist mit dem Bereichsleiter für die Rechtslage (Chris ATW) abgesprochen und ab jetzt gültig." und "gekicked" bedeutet nochma hochgepuscht damits gelesen wird...

Also dem Thread den du verlinkt hast entnehme ich, dass das legal ist!

Oder liege ich falsch und bin zu inkompetent ??

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