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Aber was wenn das kein Feldbetreiber will ? Weil so ein biscchen grauzonig angehaucht ist das ja schon iwie !

es gibt garantiert paar grössere felder wos erlaubt ist, kannst ja mal rumschreiben ob welche es erlauben.

Dann warte halt biste 18 bist!

 

also meine Empfehlung ist lass das Ding kaufen!

lass ein 0,5 nozzel herstellen!

 

also zuerst eine Zukleine Bohrung gucken wieviel Joule das bringt und dann Langsam Größer werden!

 

und dann hat niemand was zumotzen!

 

Ich denke es gibt eher Probleme durch die Antriebsart des Systems. 

Flea ich seh immer noch kein Problem abgesehen vom Alter das die nich legal zu erwerben ist.

Wichtig is nur das er das ding in einzelteilen bekommt, da sind es immer noch einbau fertige ersatzteile für spielzeug. Wird nicht vom waffg erfasst, freie bahn.

Wenn de wieder kommst mit "die is für mehr leistung ausgelegt" tu ich dir was, weil jede dafür ausgelegt ist (theoretisch).

Es zählt nur was eingebaut ist hat ein schlauer mensch mal gesagt. ;)

Warum sollte es Probleme durch die Antriebsart geben?

du kannst sie nicht wie bei normalen HPA Systemen einfach nach oben drehen!

 

also seh ich da auf keinem Spielfeld ein Problem!

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 16.08.2013 um 16:05 Uhr)

wer ne GBB/NBB hat, kann auch schnell die gechronte Leistung ändern, statt Greengas einfach Jelowgas oder Redgas nutzen. oder wer richtig beschitten will, hat nen mag mit 30er BB zum Chronen aber gibt 0,25g an

also wenn sich nen Betreiber affig haben sollte weil man könnte, kann man ihm das auch ma unter die Nase reiben. das es genug Mittel zum bescheissen gibt die genauso schnell gehen wie an irgend einem Rädchen drehen, welches man versiegeln kann (Wachs einfüllen, kann raus gekratzt werden bei bedarf).

Klar kann man sie wie beim HPA System nach oben drehn, nicht viel aber 0,5J holt man raus, habs grade getestet mit dem Blauen Nozzle. Wenn du willst teste ich noch den Roten.

mann kann immer, da haste ja recht, aber wenn man den Bereich mit Wachs (o.ä.) versiegelt und eintaipt ist es fixiert, oder?

Sag ich nix gegen. Wobei ich auch Ü18 bin^^ Ich persönlich würde mir U18 keine Kaufen.

Dazu kommen noch die HPA Vorurteile.

(37 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 14:07 Uhr)

Das hat der Phoenix Airsoft store auf meine Frage zum Import und Drosselung einer fertig zusammengebauten Polarstar gesagt! 

Hallo Luca,

 

technisch gesehen ist es möglich, jedoch muss diese Waffe auch mit nur 0,5 Joule von einem Beschussamt abgenommen und gestempelt werden.

Sie würde aufgrund der Antriebsart weiterhin als Waffe im Sinne des Waffengesetz behandelt, und somit erst ab 18 Jahren freigegeben.

 

 

den untersten teil müsste man nochma prüfen lassen, da selbst Chris sagte "bei der Energie ist egal" (inhaltlich)

(34 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 13:27 Uhr)

Hallo Luca,

 

technisch gesehen ist es möglich, jedoch muss diese Waffe auch mit nur 0,5 Joule von einem Beschussamt abgenommen und gestempelt werden.

Sie würde aufgrund der Antriebsart weiterhin als Waffe im Sinne des Waffengesetz behandelt, und somit erst ab 18 Jahren freigegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

 

Fabian Janßen

Was für ein Unfug...

ASG's -gleich welcher Antriebsart- unter 0,5J sind vom WaffG ausgenommen, bis auf den §42a. Und zum Beschussamt müssen die Dinger schon gar nicht. F-Waffen zwischen 0,5J und 7,5J werden über die  PTB (Bauart-)zugelassen.

Alles unter 0,5J ist Spielzeug. (Ggf. mit Anscheinswaffen-Eigenschaft)

Quellen:

F-Kennzeichen:

Anlage 2 (zu §2 Abs. 2-4)

1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

 

Ausnahme von 0,5ern vom WaffG:

Anlage 2 (zu §2 Abs. 2-4)

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

natürlich hast du recht!! 

 

aber es ist eben irgendwo immer raum für andere interpretationen, gerade beim AS. ich kann phoenix da schon verstehen, ich hätte auch bedenken, dass da etwas auf mich zurückfällt.

 

mfg

(5979 Posts)

(nachträglich editiert am 19.08.2013 um 13:38 Uhr)

@Fabian, ich würde sagen die wollen nur auf Nummer sicher gehen, weil wenn damit was passiert kann das echt unangenehm werden ^^

Ansonsten is ja die Kennzeichnungspflicht erst ab 0,5, nich vergessen ;) (also kann aber nicht muss 0,5er mit "F" )

Edit: War zu langsam :/

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