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Es geht hier immer noch um eine ASG oder und nicht um eine Waffe oder?

Weil eine ASG fällt ja nicht unter die Kategorie Kriegswaffe...

(435 Posts)

(nachträglich editiert am 14.03.2015 um 22:18 Uhr)

Eben doch!

Wenn sie ein F hat und VA ist fällt sie unter dass Kriegswaffenkontrollgesetz.

 

Absolut Falsch: Kriegswaffenkontrollgesetz regelt keinen Kaltgaswaffen, woher nehmt Ihr bitte diese Aussagen, die schon vor über einem Jahr hier als Falsch erwiesen wurden.

 

Chris ATW

Nein, eine ASG ist keine Kriegswaffe! Aber ASGs fallen über den Anscheinsparagraphen in das KwKg, da sie" den äusseren Anschein einer vollautomatischen Waffe (Kriegswaffe) erwecken "

Das gilt im Übrigen auch für Deko MGs/MPs und Spielzeuge welche in Grösse und Materialbeschaffenheit den Anschein einer reale Waffe erwecken können...

Ich rede aber von einer geften Waffe also einer freien Waffe und keiner Anscheinswaffe.

Meine Fresse, is denn das so schwer? Sieht das Ding mit nem "F" etwa anders aus?

Nein! Was wird's dann wohl sein? Richtig, ne Anscheinswaffe. Der Vollständigkeit halber kann man sicher auch "ne ge"f"te Anscheinswaffe" oder "ne freie Anscheinswaffe" sagen.

Ge-F-te Waffen sind Schusswaffen...ein Bestandteil von Anscheinswaffen ist eben, das es KEINE Schusswaffen sind, sondern nur so aussehen.

Da eine S-AEG schon als Schusswaffe deklariert ist, kann sie nichts anderes sein.

Selbst wenn das F verfällt, durch illegale modifikation, ist sie ja noch über 0,5 Joule, F oder nicht, damit ist sie eine Schusswaffe nach deutschem Waffengesetz, man braucht sogar, ob ihrs glaubt oder nicht, einen Waffenschein, wenn man sie führen will.

Aber eine Vollautomatische Schusswaffe fällt unter verbotene Gegenstände.

 

Aber es ist doch Jacke wie Hose, eine Schusswaffe, die man leicht auf Vollauto umbauen kann, ist eben verboten. Entweder man lagert seine FA Waffe im Ausland, oder man lässt es bleiben. PUNKT...

 

Nachtrag zum Führen, falls das wieder einer nicht rallt. Man führt eine Waffe, wenn man gewalt darüber ausserhalb von befriedetem Besitztum oder der eigenen vier Wände ausübt, normales Spielen ist aber auf befriedetem Besitztum, damit führt man die Waffe nicht.

 

aus dem Kriegswaffen Kontrollgesetz:

V. Rohrwaffen
29.
a)
Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
b)
Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
c)
vollautomatische Gewehre , ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind

Boah... ist es echt so schwer sich mal die Gesetze anzuschauen?

Chrinik hat mit seinen Ausführungen Recht:

Anscheinswaffen sind nur "Waffen" die keine Waffen sind, also Schußspielzeuge mit dem Aussehen einer echten Waffe.
Eine Schußwaffe, die vom Waffengesetz erfasst ist, kann keine Anscheinswaffe sein, da sie ja bereits eine Waffe ist - entweder oder, beides geht NICHT.

Vollautomatische Waffen sind in Deutschland verbotene Gegenstände und somit illegal.

Bitte hört doch auf irgendwelche Halb- oder Unwahrheiten zu verbreiten.

was war am 2. september 1945?

Kapitulation Japans, ende des zweiten Weltkriegs, vielleicht?

Google?

Seufz... hat hier jemand gesagt, das AEGs keine Schusswaffen sind???

Es sind keine Kriegswaffen weil sie mit kalten Gasen betrieben werden! Jedoch erwecken sie den äusseren Anschen einer Kriegswaffe und stellen somit etwas dar, was sie nicht sind! Ein Kipplauf-Luftgewehr z.B. sieht NICHT aus wie eine Kriegswaffe und fällt somit auch nicht in Das KwKg!! Nur unter das Waffengesetz. Eine ASG M4, z.B. sieht aus wie ein vollautomatisches Sturmgewehr-ist es aber nicht-dieser Punkt ist eindeutig über den Anscheinsparagraphen zu regeln.

Ihr vergesst immer wieder, das ASGs nicht mit Treibsätzen schiessen, sondern im Waffengesetz mit Luftgewehren gleichgestellt sind-aufgrund der Tatsache, das sie wie LGs mit kalten Gasen Projektile verschiessen!!! Wären es Schusswaffen,im Sinne des Gesetztes bräuchte man zum BESITZ eine WBK...

Ja, Luftgewehre sind auch Schusswaffen-aber eben aus einer andern Kathegorie...

lasst mal das arme KwKG in Ruhe, das hat fürs Airsoft kaum eine Bedeutung.

Richtig ist, dass alles über 0,5 Joule eine Waffe ist. Völlig egal ob es nun 1 Joule oder 1000 Joule sind - ist alles laut WaffG eine Waffe. Nun gibt es noch eine Abgrenzung die besagt dass man bis 7,5 Joule eine Waffe erlaubnisfrei erwerben und besitzen darf. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es eine Waffe ist.

Dann gibt es den Anscheinswaffenparagraphen (§42a WaffG)- der gilt nur für unter 0,5 Joule und beinhaltet Gegenstände die keine Waffe sind (also weniger als 0,5 Joule haben) aber aussehen wie eine Schusswaffe (dort steht Schusswaffe, muss also nicht zwingend wie eine Kriegswaffe aussehen). Diese fallen nicht unter das Waffengesetz (können also z.B. Vollauto haben), werden allerdings beim Aspekt "führen" so behandelt wie Waffen.
[nachzulesen: WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 1.6ff]

D.h. dafür brauchen wir schonmal kein Kriegswaffenkontrollgesetz.

Und bei Waffen (also alles über 0,5 Joule) ist schlicht und einfach definiert, dass vollautomatische Waffen verboten sind. Völlig egal ob das Kriegswaffen sind oder nicht - sie sind immer verboten. [WaffG Anlage 1 Satz 1.2.1.1]

Wir können bei der Betrachtung das KwKG also völlig außer Acht lassen, alles für uns wichtige steht direkt im WaffG.

 

@Beau Geste
GENAU DAS meinte ich mit Halbwissen!

"Anscheinswaffen dürfen nach § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG künftig nicht mehr geführt werden. Ihr Besitz ist aber weiter möglich.
Der Begriff einer Anscheinswaffe löst sich von der bisherigen Beschränkung auf Imitate von Kriegswaffen und sog. Pumpguns. Er erfasst nun folgende drei Fallgruppen:

1. Schusswaffen (d. h. Kurz- oder Langwaffen), die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden;
2. Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen;
3. unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung sind oder werden sollen. Das Waffengesetz nennt dazu beispielhafte Kriterien: Sind sie um mindestens 50 % größer oder kleiner als die imitierte Feuerwaffe, bestehen sie aus neonfarbenen Materialien oder weisen sie keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen auf, unterstellt das Waffengesetz, dass sie als Imitate erkennbar sind. Offensichtliche Spielzeugwaffen als Teil einer Faschingskostümierung und Ähnliches sind durch das Gesetz somit nicht betroffen.

Keine Anscheinswaffen im Sinn des Waffengesetzes sind auch Schusswaffen, für deren Führen eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 WaffG erforderlich ist, d. h. echte Schusswaffen, auch wenn sie nach ihrem Gesamterscheinungsbild den Eindruck einer anderen Schusswaffe erwecken (z. B. Einzelladerwaffen, die wie automatische Waffen aussehen), Druckluft- sowie Schreckschuss- und Reizstoffwaffen. Sie werden waffenrechtlich entsprechend ihrer tatsächlichen Funktionalität behandelt. "

Freie Waffen sind im Waffengesetzt geregelt - wie sie definiert werden und wie damit umgegangen werden muss. Eine freie WAFFE ist keine Anscheinswaffe.

Eine AEG wird in dem Augenblick zur Schußwaffe, wo sie mehr als 0,5J Mündungsenergie aufweist. Ab diesem Moment ist der Umgang damit durch das Waffengesetz geregelt - Und für welche Gegenstände ist das WAFFEN gesetz zuständig? /Rhetorische Frage)

Mal ganz im Ernst, die Bezeichnung ANSCHEINSWAFFE ist doch eindeutig. Ein Gegenstand der aussieht wie eine Waffe ohne eine zu zu sein. Ist eine freie Waffe eine Waffe? JA, ist sie - nur das es für den Erwerb und Besitz keiner gesonderten Genehmigung bedarf.

"Eine ASG M4, z.B. sieht aus wie ein vollautomatisches Sturmgewehr-ist es aber nicht-dieser Punkt ist eindeutig über den Anscheinsparagraphen zu regeln."

Nein, ist sie NICHT. Hat sie mehr als 0,5J ist sie eine freie Waffe und gemäß dem Waffengesetz zu behandeln. Hat sie weniger als 0,5J ist sie eine Anscheinswaffe. Die Frage nach dem optischen Erscheinungsbild von Kriegswaffen ist ein Relikt aus dem alten Anscheinswaffenverbot, welches keine Gültigkeit mehr hat. Auch Pistolen, Revolver und co. sind nun als Anscheinswaffen definiert wenn sie weniger als 0,5J haben, da gerade mit diesen "Waffen" viele Probleme aufgetaucht sind.

Hm, das klingt einleuchtend. Gut erklärt, Thomas u Thomas. Hätte mich fast auf eine Diskusion eingelassen aber nu... eines Besseren belehrt.

Dann zieh ich meine Aussage von vorhin zurück.

Freie Waffen heißen Freie Waffen weil es WAFFEN (in diesem Sinne Schusswaffen) sind, die KEINER Erlaubnispflicht für Erwerb und Besitz unterliegen...also keine WBK oder sonnstige Dokumente benötigen!

Darunter Fallen zum Beispiel SCHUSSWAFFEN zwischen 0,5 und 7,5 Joule. Alles darüber (Weitschussluftgewehre) benötigt eine WBK...

Trotzdem sind es Schusswaffen...man braucht zum Führen einen Waffenschein, und wann man führt und wann nicht steht ja eindeutig im Waffengesetz.

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