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Es ist eine Zusammenspiel zweier BAuteile ganz einfach, das eine geht nicht ohne das andere!

 

Ein Teil alleine hat keine Funktion, stell dir vor du musst ne Selektorpaltte einbauen die funktioniert aber nur wenn du sie streichelst^^

Ja,die Sache ist aber,du kannst bei dne meisten S-aeg einfach das Teil hochmachen was du hoch machst wenn sie einen Jam hat,damit sie Automtik schiest,oder wenn du nur gans langsam abdrückst,da scheissen manche S-aeg´s auch aeg

Das ist aber durch technische Abnutzung der Fall,... quasi ein technischer Fehler und keine gewollte Funktion.

 

Ich habe den Thread grade durchgelesen und ich frage mich, da ich net wirklich fit auf dem Gebiet bin, was ist ne Selectorplatte und was hat die damit zu tun S-AEGs Vollauto schießen zu lassen?

ALLES.

Die Selectorplate ist für den Feuermodus deiner SAEG zuständig<.<

Daher, SELECTOR. Sie wählt den Feuermodus.

Bei Deutschen Selectorplates ist eine Kante rausgefräst, die den Cut-off lever herrunter drücken würde, was für Vollauto sorgen würde...da diese Kante fehlt, kann sie nicht Vollautomatisch schießen (zumindest nicht normalerweise.).

 

Und ganz nebenbei, Halbautomatische Schrotflinten sind erlaubt, sonnst könnte man keine M3 und M4 Benellis oder SPAS-12 (welche besagten Schalter besitzt)kaufen...

also klartext:

wenn die polizei bei ner kotrolle rauskriegt, dass man mit einem einfachem handgriff auf follauto umstellen kann, bist du im arsch.

 

"Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können."
(WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 2.2)

Demnach wären genau genommen fast alle S-AEG's illigal, denn man kann so ziemlich jede mit " allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" in automatische Schusswaffen ändern (?) Alles ein wenig "fadenscheinig"... das Gesetz meine ich.

Zu Dr's Angelegenheit: Ich kann mir denken was du vor hast (die Idee hatte ich auch schon) aber legal is es definitiv nicht ! Denn: du modifizierst deine Waffe dahingehend, daß du den FA-Modus von Außen de-/aktivieren kannst. Das is im Prinzip das Gleiche wie den Lauf einer Schreckschusswaffe frei zu bohren. Da is es auch wurscht ob du bei ner Kontrolle ne Schraube in den Lauf gedreht hast!

Und außerdem; wieso is denn hier eigentl. noch nich der Satz gefallen: ...ändern darf nur BüMa... usw?

Weil der es auch nicht darf...

DAS is natürlich ein Argument! Daran hab ich nu wieder nich gedacht.

 

Fürs Ausland würde ich tatsächlich die komplette Selectorplate tauschen, beim wieder mitbringen vor der Grenze wieder die semiautomatik Selektorplate einbauen. Das Umbauen darf man zwar nicht aber da du sie im Außland umbaust juckts wahrscheinlich niemand denn dort ist die Rechtslage anders (nicht nur der BüMa darf ran) davon abgesehen wirds nicht ernsthaft beweisbar das du die Selectorplate geändert hast solange du die exportplate brav nur außerhelb D benutzt.

Falls man mal entjamen muss: In meiner M16 steckt ne AB-Mosfet wodurch der ARL entfällt, also kann nur noch der Trigger klemmen wenn er hinter dem nicht ganz abgesenkten Cutoff hängen bleibt. Der wiederum ist wohl "angesteuert" weil die Gears in ungünstige position drehen (passiert mir Fet sei dank höchstens noch bei sehr schnellem Triggern). Das er ab und an klemmt wüsst ich nicht zu vermeiden aber wenn man die Führungsschiene der Selectorplate oberhalb des Fensters für den Cutoff wegfräßt (ca4mm) kann bei abgenommenem Upperreciver mit nem Schraubenzieher der Cutoff ganz hochgedrückt (nach hinten) werden und wenn man nun abdrückt rattert sie kurz FA und ist wieder jamfrei. Illegal ist es nicht da kein Upper und somit kein Lauf oder HU verbaut sind in dem moment ists also keine Waffe mehr. Für das Abfräsen muss man auch nicht weiter zerlegen als es die Bedienungsanleitung schon zur Wartung vorgibt

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

wie ist das eig. mit kontruktionsfehlern ( siehe V2 GB+ trigger halb durchziehen)?
(ok, ist nicht bei allen V2 GB´s, aber bei den Meisten)

 

ich hab ja nix geändert oder hinzugefügt, ich zieh den abzug einfach nicht bis nach ganz hinten... illegal?

Nö, nich illegal. Fehler vom Importuer... aber du bist dann in der Beweispflicht wenn du damit kontrolliert wirst.

Hast auch glaube ich eine verpflichtung die umzutauschen!

 

jap der staat kackt dich trotzdem an.. denn du musst die waffe demzufolge umtauschen, bzw der importeur / hersteller / büma wo auch immer du die waffe her hast muss dafür sorgen das sie gesetzeskonform ist.

Ich denke der Umbau kann sehr simpel sein und trotzdem ist es legal. Ich habe z.B. die AGM Mp40.                                                                                      Bei der muss ich nur 2 Schlitzschrauben rausdrehen und kann die Vollauto-Selectorplate einfügen.                                                                 

Selbst das ist mir zu aufwendig,bzw. die Mp40 auf Semi ist witzlos, deshalb hab ich mir ein gebogenes Stück Draht gebaut(Werkzeug eine Kombizange), das kann ich von oben hinter den Cutoff schieben und das Teil ist auf Vollauto, ohne irgendwas mechanisch zu verändern! Das ist anscheinend auch vom Beschussamt als ausreichende "Hürde" eingestuft worden...

Wie gesagt an der Waffe an sich wird nichts verändert!

Viele Grüße

Ludwich

 

"Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können."
(WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 2.2)

 

der Draht ist dabei in meinen Augen ein Werkzeug und es ist egal wie sie dazu gebracht wird FA zu schießen, Fakt ist... schießt die Waffe vollautomatisch ist es ein Verstoß gegen das Waffengesetz und da dran gibt es nix zu rütteln

 

 

Wie das ganze bezüglich dem Ausland und dem Umbau/-Wieder-zurückbauen aussieht steht wohl in den Sternen.

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