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Mal eine Frage zur Rechtslage, ich will hier keinen anregen das zu tun aber es interessiert mich um den Sachverhalt.

 

Ich habe eine Softair mit >0,5 mit Semiautomatik. In diversen Shops kann ich Platten kaufen damit ich die Waffe wieder auf Automatik umrüsten kann, zur Benutzung im Ausland( was natürlich auch nur im Ausland dann geschieht).  Soweit ist ja erstmal alles okay. Ich baue also ein Teil ein das den Automatikmodus wieder herstellt. 

Was wäre wenn ich die Waffe in einen Zusatnd versetze der es mir ebenso ermöglicht mittels eines einfachen Teils diese Autofeueroption zu nutzen, den ich allerdings Situationsbedingt ohne Werkzeug hinzufügen kann. Ohne dieses Teil jedoch wäre die Waffe wieder nur im Semimodus!

Theoretisch würde in beiden Fällen also ein Teil hinzugefügt. Ich will nicht näher auf das wie eingehen da ich keine Anleitung hier liefern will.

 

Gruss der Dr.

Ich nehme an, dass sich das in einer Grauzone befindet. Generell ist aber wohl zu sagen: Solange sich der Marker in Deutschland befindet darf er nur Semi schießen KÖNNEN! Das heißt, das Teil dürfte in Deutschland einfach nicht eingebaut werden. Aber allein das Ermöglichen, dass mit wenigen Handgriffen eine >0,5 SAEG zu ner Automatikwaffe wird ist ne echt riskante Sache.

Ich würde stark davon abraten.


Liebe Grüße,

Chuck

(388 Posts)

(nachträglich editiert am 14.03.2015 um 22:14 Uhr)

Praktisch Illegal , da dein "F" verfällt.

 

Falsch F kann gem Gesetz nicht verfallen, es hat nur keinen Bedeutung mehr, da eine Sonderverbotsnorm greift!


Chris (ATW)

Das problem würde ich bei der Selector Plate sehn, besitzten darf man die ja aber einbauen nicht. Ich nehm mal an die sei eingebaut und "modifiziert" das es mit einem kurzen handgriff wieder auf Semi only stellen kann.

Aber die Selector Plate wäre ja dann trotzdem immer noch eingebaut, egal ob sie nun FA schießt oder nicht oder? :/

Wär mir persönlich zu tief in der Grauzone

Gute Frage, allerdings ist im Original Zustand das Teil (Selectorplate) nicht entfernt sondern meist Dauerhaft für Vollauto Unbrauchbar gemacht worden.

Auf der anderen Seite ist bei meioner FNC auch nur ein Hebel entfernt worden, der lässt sich aber nicht ohne Werkzeug wieder anbringen...wenn ich ihn bekommen würde-was nicht der Fall ist...

Würde mich nicht wundern wenn "Dauerhaft" das zauberwort hier ist :D

Ich würde auch stark davon abraten; aber eigentlich müsste es legal sein solange das Teil nicht auto schießt, es ist erst dann illegal wenn du den Handgriff machst der das Ding auf FA umstellt.

 

Es gab da mal einen Fall mit scharfen Waffen da hatte jemand (vorrausgesetzt ich errinnere mich richtig) eine Pumpflinte (auch Pumgun genannt) die einen Schalter besaß mit dem man einstellen konnte ob die Waffe halbautomatisch oder manuel repetiert werden soll. Bei einer Kontrolle durch die Polizei war die Waffe auf manuel gestellt und der Besitzer konnte nicht belangt werden, da dies legal ist. Die Benutzung des besagten Schalters und der Semi-Funktion sind illegal, der Besitz aber nicht.

So ähnlich könnte es sich mit der Konstruktion von Dr. verhalten (vorrausgestzt ich habe richtig verstanden was er meint)

EDIT: Mein Beispiel lässt das F unberücksichtigt, ist aber vielleicht trotzdem interessant zu wissen

Ich wiederhole mich so schnell ungern >.>

 

"Praktisch Illegal , da dein "F" verfällt."

F!nch, jetzt musst du mir aber mal erklären warum damit das "F" verfallen sollte... es wird ja weder etwas an Leistungsrelewandten Teilen verändert noch die Energie an sich...

okay ich weiss es nicht besser. Warum vefällt das "F"? 

 

Okay lassen wir die Selektorplatte mal weg. Ich bringe ein Zusätzliches Teil an und erst dann  ist das Autofeuer aktiv ohne besagtes Teil nicht.

(388 Posts)

(nachträglich editiert am 14.03.2015 um 22:15 Uhr)

Das "F" heißt ja Freie Waffe (soweit ich weiss)
dadurch darf sie nur Semi geschossen werden.

Wenn jetzt aber die Waffo so manipuliert wird, dass sie Autofeuer hat verfällt doch logischer Weise das "F".

Sollte ich wirklich falsch liegen, könnt ihr mich gerne berichtigen ;)

 

Ja Du liegst völlig falsch, näheres in der Infobroschüre, die ich hie online gestellt habe.

Chris ATW

Die Sache mit dem "einfachen Umbau" bzw. dann wieder Rückbau auf Vollauto steht klipp und klar im Waffengesetz definiert:

"Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können."
(WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 2.2)

also eindeutig illegal was du da vor hast.

Nein F!nch, das "F" heistt nicht "Freie Waffe" sondern ist lediglich ein Prüfsiegel für Waffen welche ohne Erwerbschein gekauft werden dürfen. Deshalb gibt es auch-zwar sehr selten- 0,5er mit "F" . Diese schiessen auch Vollauto und es ist legal. Erst ab 0,5 Joule fallen sie unter das Waffengesetz mit dem Vollauto-Verbot.

Ausserdem will Dr ja nur im Ausland Vollautomodus haben-würde das Teil also vor der Grenze wieder entfernen! Somit wäre das "F" nur im Ausland verfallen und da ist es egal! Ist das Gleiche als wenn du nach Holland fährst zu einem Autotreffen und vor Ort eine Auspuffanlage anbaust die in Deutschland nicht zugelassen ist. Damit verfällt in Holland dein TÜV-Siegel-da Holland aber keinen TÜV wie hier hat ist das Wurst! baust du die Anlage wieder ab hast du deinen TÜV zurück!

@Thomas: das klingt einleuchtend...

Wenn du ohne Werkzeug den Feuermodus ändern kannst, ist es doch egal ob du das über den Feuerselector oder über einen "Spezial eigens von dir entwickelten Hebel" machst.

Fakt ist: Illegal!

Nur mal so nebenbei: Bei betreten eines Landes ist dessen Recht für die betretende Person bindend. Heisst wenn es in der Schweiz erlaubt ist Fa zu schiessen dann ist das kein Problem, wenn Du Sie aber wieder zurück baust und wieder einführst ist fraglich ob durch die vorher durchgeführte Veränderung ebenfalls eine neuerliche Prüfung stattfinden muss .

 

Hat da jemand ne Ahnung?

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