Hausdurchsuchung alle waffen mitgenommen

 
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Kann nicht sein Molsen, dem TE seien angeblich  Waffen verboten mit der expliziten Ausnahme von Softairwaffen unter 7,5J.

Sind Jedem ohne WBK.

Habe das ausschließt übersehen.

(5858 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 19:00 Uhr)

Fallen die PTB´s auch unter Waffen? Luftgewehre wären ja bei 7,5 wieder drin und RAM auch.

Bekommt er übehaupt noch einen Kleinen Waffenschein?

 

Lohnt sich der Aufwand mit Psychologischen Gutachten überhaupt, wenn man keine WBK haben will?

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 19:58 Uhr)

Findet erstmal ein Termin bei nem Psychologen.

ABER Ist doch egal warum jemand nix ü 7,5j besitzen darf. Gibt hier genug die auch mal über einen gewissen Zeitraum kein Kraftfahrzeug führen durften oder wissen wie Gitter sich anfühlen. Aber das kann uns egal sein solange er sich hier und auf dem Feld richtig verhält und wir hoffen ALLE das er das ansonsten auch tut, wobei es uns egal IST.

[Post von Maze (25.08.2018 05:48) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Bei so Verwandschaft brauchste aber echt keine anderen feinde mehr. Hossa. 

Würde mich interessieren wie es aus geht. Und auch wenn du von mir aus Privat aber ich denke das interessiert einige andere auch: Was wurde dir verboten? Warum haben die Blauen deine Bude durchsucht, also was steht auf dem durchsuchungsbeschluss? 

Und eine Frage an ich denke Chris ATW oder andere Rechtsgelehrte: Ich kann die Dinge nach denen Gesucht wird freiwillig rausrücken (macht nen guten eindruck habe ich gehört). Stimme ich damit automatisch irgendwas zu?  Und ja den rest durchsuchen sie auch wenn ich die ASGs rausrücke... 

 

P.S. VIEL GLÜCK! Und ne verläumdungsklage könnte deiner seite für die zukunft standfestigkeit verleihen wenn da wieder jemand böse nachrede betreibt. Frag auch die Cobs danach. 

Kein Durchsuchungsbeschluss. Startpost nochmal lesen.

Hallo,

[Bli Bla Blub- Sachen die das Forum nichts angehen entfernt-  Grüße Unicorn]

 ...jedenfalls kam dabei herraus, dass ich seltsamerweise keine Freien Waffen besitzen darf.

Und das seit 2 jahren schon. Warum ist mir schleierhaft.

 

jetz sollte ich zum Ordnungsamt gehen und nachfragen, warum. gegenfalls Antrag auf aufhebung des Verbots stellen, was sagt ihr??? bekomm ich die wieder?? ;((((

 

PS: ich bin nie handgreiflich geworden oder sowas alles gut,, nie gedroht zu töten und sonstwas usw...

 

Gelesen mehrfach. gebracht hat es nüx.

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 25.08.2018 um 07:27 Uhr)

Matthias, das ist natürlich bitter. Ich wollte mich nicht an privaten Schicksalen ergötzen und amüsieren.

Ich fand es halt seltsam, dass Dir freie Waffen verboten sind und Du es nicht einmal wußtest. Und dass Airsoftwaffen davon ausgenommen sind macht das Ganze noch mysteriöser.

Nun gut, da wir hier nicht bei RTL am Nachmittag sind, drücke ich Dir die Daumen, dass alles ins Lot gerückt werden kann und bin raus aus der Diskussion.

@Paul

Du kannst sagen, welche Gegenstände du wo hast. Also zB. angeben, welche Knarren du wo genau lagerst. Das kann das ganze immerhin ein wenig beschleunigen.

Wenn du dann aber einer Sicherstellung nicht zustimmst, ist das etwas ganz anderes und sie werden beschlagnahmt.

(2965 Posts)

(nachträglich editiert am 25.08.2018 um 11:27 Uhr)

Morgen,

erneut haben wir Inhalte des TE ausgeblendet, da solch sensiblen Infos nicht in ein öffentliches Forum gehören sollten. Dies machen wir zum Schutze der User, nicht als Reaktion auf einen Regelverstoß.

Dafür gibt es zu viele Menschen mit zu vielen Ansichten, Gedanken, Lösungen etc. die nicht immer passend sind.

Wenn der TE möchte kann er einzelnes in privaten Nachrichten mitteilen aber bitte nicht öffentlich für jedermann.

 

Danke und schönes Wochenende 

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 25.08.2018 um 12:11 Uhr)

Wenn nach einem Gegenstand gesucht wird (also nicht Zufallsfunde aufgrung Hausdurchsuchung), dann kann dieser Sichergestellt oder Beschlagnahmt werden, in jedem Fall ist dies zu dokumentieren und der Gewahrsamsinhaber des Objektes kann der Sicherstellung zustimmen oder widersprechen. In beiden Fällen kann der Gegenstand zurückerlangt werden, sofern er nicht der Einziehung unterliegt (Drogen, unerlaubte Waffen, et.) Sollte man das Eigentum aufgeben (anders Kästchen) dann ist der Gegenstand wech.

Widerspricht man der Beschlagnahme bei einem gesuchten Objekt, bringt das genau nix, da es ja schon einen entsprechenden Beschluss gibt (sonst ja keine Hausdurchsuchung) bei Zufallsfunden bewirkt es, dass sich ein Richter bemühen muss dafür einen Beschluss zu erwirken (dauert in der Regel 10 Minuten. Jedenfalls wird dadurch die Sicherstellung/ Beschlagnahme erneut von Amtlicher Seite überprüft.

Ernüchterne Neuigkeiten.

DIe Prüfung verlief nicht sehr gut, da einige der Softairs kein Prüfzeichen haben (F im Fünfeck).

Aufgrund der Tatsache, das sie 0,5er sind. 

Daher kann der Prüfer auf dem Revier nicht festellen ob sie legal sind.

Also gehen jetz alle ins LKA zur Prüfung, dies kann dann bis zu einem halben Jahr dauern.

 

Also noch länger abwarten.

So lange du weißt das alles legal ist, ist es nur die Zeit.

Glaube auch nicht das man dafür Schadensersatz o.ä. bekommt, weil hast du ja "Freiwillig abgegeben".

Mal so als Frage: Hast du eine Liste von den eingezogenen Objekten? Was ich bisher gehört habe ist, dass geprüfte ASGs stets beschädigt zurück kamen oder garnicht.

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