Hausdurchsuchung alle waffen mitgenommen

 
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(280 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2018 um 20:08 Uhr)

Hallo,

[Bli Bla Blub- Sachen die das Forum nichts angehen entfernt-  Grüße Unicorn]

 ...jedenfalls kam dabei herraus, dass ich seltsamerweise keine Freien Waffen besitzen darf.

Und das seit 2 jahren schon. Warum ist mir schleierhaft.

 

jetz sollte ich zum Ordnungsamt gehen und nachfragen, warum. gegenfalls Antrag auf aufhebung des Verbots stellen, was sagt ihr??? bekomm ich die wieder?? ;((((

 

PS: ich bin nie handgreiflich geworden oder sowas alles gut,, nie gedroht zu töten und sonstwas usw...

Du hast geschrieben, dass du keine freien Waffen mehr führen darfst. Meinst du damit besitzen, oder das führen derer in der Öffentlichkeit (was man normal sowieso nicht darf)?

1. Dir kann hier niemand verlässliche Auskunft über Rechtsthemen geben.

2. Selbst wenn du dich in der Materie gut auskennen würdest, und alles korrekt schildern würdest, weiß niemand genau, wie dein Einzelfall aussieht.

3. Idealerweise Anwalt suchen, dem alles erklären und ihn machen lassen. Wenn das nicht geht, musst du eben selbst herumtelefonieren, was denn jetzt genau der Fall ist. Dazu natürlich immer alle Dokumente zur Hand haben, am besten noch Sachbearbeiter und Aktentzeichen von der Polizei etc. etc.

 

Ist mir ein wenig schleierhaft, wieso das ASVZ-Forum nun deine erste Anlaufstelle war Lachend

Waren sie wenigstens richtig gelagert? Sprich abgeschlossen, nicht sichtbar etc.pp. ?

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 10:46 Uhr)

Klingt sehr nach einem Waffenverbot nach §41 (1) WaffG. Dir erlaubnispflichtige Waffen zu versagen, wäre sinnlos, da man dir schlicht die Erlaubnis zum Umgang nicht geben würde. Mit dem Waffenverbot sind erlaubsnisfreie Waffen erfasst.

Ich weiß, du bist du natürlich unschuldig bist und das damals alles nicht so gemeint hast. Musste aber trotzdem durch...

also cih hab allg. verbot sie zu besitzen oO

und naja vlt gab es hier schon fälle, denen sowas passiert ist und sie können dann ihre erfahrungen mit mir teilen..

Bekommt man da nichts schrifliches? mündliche zu oder absagen sind ja . . . nicht beweisbar.

"Sie dürfen keine Freien Waffen mehr besitzen bis . . . psychologische eignung bla bla."

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 10:46 Uhr)

Bitte doch mal in der Waffenbehörde freundlich um eine Kopie der damaligen Verfügung.

Um die Antwort vorweg zu nehmen: da du jetzt gegen die Verfügung vertoßen hast, egal ob du sie kanntest oder nicht, gehe nicht davon aus, dass sie demnächst aufgehoben wird.

Ja meine Freunde, tut gut und beruhigt wenn man hier ein bissel schreibt und eure meinungen liest

 

Ich fahre da morgen früh um halb 9 gleich hin und erkundige mich.

Ich hoffe es handelt sich um einen irrtum, ich hab nix verbrochen und der Kram is mein leben,,, (neben meiner Freundin).... drückt mir die daumen,, ich melde mich dann hier gleich wieder .

Also für ein §41 Verbot muss schon ein Konkreter Vorfall vorliegen, von den 41'ern, die ich bisher angeregt habe ist nur ein Bruchteil durchgesetzt worden. Also folgendes Vorgehen:

 

Termin bei der zuständigen Waffenbehörde verabreden.

Alle Unterlagen vom vergangenen Vorfall mitbringen

Prüfen ob der Verwaltungsakt des Verbotes nach §41 rechtskräftig ist (schriftlich und verständlich erfolgreich zugestellt)

Einzelfallprüfung welche der Sichergestellten Waffen unter die Verbotsnorm fallen (falls das verbot Bestand hat)

Sicherstellung / Einziehung vor Ort schriftlich widersprechen.

Außer Du hast bei der Sicherstellung durch die Polizei bei der Hausdurchsuchung zugestimmt, dann ist alles wech.

(280 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2018 um 19:01 Uhr)

Jaaa ich habe leider zugestimmt.....

war total durcheinander :(

 

sie sagten, die werden erstmal gelagert dort bei der Polizei.. dann Prüfen sie die sachlage.. während dessen fahr ich dort ja morgen hin und beantrage das das verbot aufgehoben wird.

 

wenn das klappt,, meinten sie, bekomme ich die waffen zurück.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 23.08.2018 um 19:07 Uhr)

Wenn das Verbot bestand hatte zum Zeitpunkt der Durchsuchung, können sie trotzdem alle Waffen (weil ordnungswiedrig) nach §54 WaffG einziehen und vernichten.

okay. aber sie müssen es nicht,??

Wenn eingezogene Waffen nicht in irgendwelche Lehrmittelsammlungen o.ä. gehen, werden sie vernichtet. Waffen werden idR nicht veräußert.

(280 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2018 um 19:17 Uhr)

na auf dem Zettel steht  beschlagnahmt, sichergestellt.. also noch kein eingezogen

 

Angekreuzt wurde: sichergestellt

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