Hausdurchsuchung alle waffen mitgenommen

 
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(nachträglich editiert am 23.08.2018 um 19:35 Uhr)

Da hast du was neues gelernt, niemals Polizei eine Unterschrift geben ;-) musste ich auch bitter lernen !!!!!

Immer Anwalt einschalten und immer den Zutritt zu der Wohnung verweigern oder die Durchsuchung der Räumlichkeiten. 

Erst Anwalt einschalten und vorher du nix wissen andere Baustelle nix Deutsch ^^ .... Nein Nein Nein. 

Kenne einige die durch Unwissenheit noch tiefer in die Scheiße gerutscht sind oder sich selbst hinein geritten haben weil mal bei einer Auto Kontrolle der Koffer geöffnet wurde what auch immer.

Selbst Polizisten die ich kenne sagen, halt am besten bei so was das Maul und Anwalt direkt einschalten, vorher alles verneinen!!!!

Bzw immer alles verneinen, wenn die Polizisten gehen ist es gut, blieben die da un wollen dich fi... warten sie mal auf meinen Anwalt was der dazu sagt.

Darf ich in das Zimmer schauen Nein

Darf ich in die Wohnung Nein

Darf ich in den Kofferraum schauen  Nein 

Darf ich im den Koffer in ihrem Kofferraum schauen Nein

Wenn die fragen "dürfen wir" immer Nein sagen. 

Wenn sie es doch machen hast du halt Pech gehabt aber der Anwalt macht das schon. 

 

ja okay,, dieser Rat kommt spät... :(

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 10:47 Uhr)

Matthias Jacobi

"

na auf dem Zettel steht  beschlagnahmt, sichergestellt.. also noch kein eingezogen

 

Angekreuzt wurde: sichergestellt"

Die Sicherstellung ist das in amtliche Verwahrung nehmen mit deiner Zustimmung.

Das Beschlagnahme das in amtliche Verwahrung nehmen gegen deinen Willen.

Die Einziehung, also der dauerhafte Verlust einer Sache, ist eine Rechtsfolge, die aus den Vorgenannten folgen kann.

 

Du hast der "Mitnahme" deiner Sachen schlicht nicht widersprochen (mit der Unterschrift hat das nichts zu tun). Die Folge einer Beschlagnahme wäre gewesen, dass die Sachen mitgenommen werden, sich aber in den nächsten Tageb ein Richter damit hätte befassen müssen. Bei einem bestehenden Waffenverbot hättest du dein Zeugs auch nicht wiederbekommen.

Blöd für dich wäre, wenn du gleich der außergerichtlichen Einziehung und Vernichtung zugestimmt hättest.


Murdock -ZACK

"Immer Anwalt einschalten und immer den Zutritt zu der Wohnung verweigern oder die Durchsuchung der Räumlichkeiten. "

Bei einem vorliegenden Beschluss bringt das nichts. Im Gegenteil, dass kann es uU noch schlimmer machen.

Wenn, wie im vorliegenden Fall, eine Art Wohngemeinschaft besteht, bei der eine Partei in die Durchsuchung eingewilligt hat, würde sich die Weigerung der anderen Partei auch nur auf die allein genutzten Räumlichkeit desjenigen beziehen.

Und selbst wenn man annimmt, dass die Durchsuchung unzulässig wäre (wofür es zu wenig Informationen gibt), folgt daraus nicht, dass die Sachen wieder rausgegeben werden müssen, wenn der Betroffene sie bspw. nicht haben darf, wie bspw. Kokain oder Waffen. Wir sind ja nicht im Strafrecht, wo es bspw. um Beweisverwertungsverbote gehen würde.

 

"Erst Anwalt einschalten und vorher du nix wissen andere Baustelle nix Deutsch ^^ .... Nein Nein Nein."

"Wenn sie es doch machen hast du halt Pech gehabt aber der Anwalt macht das schon. "


Ändert nüscht, wenn im allein genutzten Zimmer einer Person mit Waffenverbot, Waffen gefunden werden. Die Beamten werden nicht auf den Anwalt warten. Müssen sie auch nicht.

 

Der Besitz der Waffen war ja scheinbar nicht der Anlass des Zutritts der Beamten, sondern ein Zufallsfund.

Kann natürlich auch sein, dass ihnen bewusst war, dass der Kollege schonmal auffällig war.

(280 Posts)

(nachträglich editiert am 23.08.2018 um 22:20 Uhr)

okay. also besteht noch Hoffnung?

ich bin sehr durcheinander. es waren keine Drogen oder sonstige einflüsse im Spiel. da ich zuvor von dem Verbot nix wusste und dies erst bei der durchsuchung herraus kam, habe ich mir keine sorgen gemacht.

"Hier schaut. nur Softair. und die sind ja Legal" also keine Panik.

 

wie ich schon sagte, fahre ich morgen dahin. dann erfahre ich was los ist-. danach gleich zum Anwalt.

 

PS: ich wohne dort mit meiner Freundin alleine :D

 

ACH VERDAMMT.... ich hab vergessen das ich einige der Waffen an meine FReundin verschenkt hatte :( und sie sogar selber welche gekauft hatte..... ich hoffe ich kann das morgen dort klarstellen und  Sie bekommt wenigstens ein paar wieder :(

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 11:22 Uhr)

Hier stand veraltete Information

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 09:03 Uhr)

"ACH VERDAMMT.... ich hab vergessen das ich einige der Waffen an meine FReundin verschenkt hatte :( "
Es geht um Besitz, nicht um Eigentum.

 

Und du solltest mit solchen Schutzbehauptungen vorsichtig sein, gerade wenn du dein Waffenverbot loswerden möchtest. Du hast gegen das Verbot verstoßen, dafür braucht es nicht 20 Waffen, sondern nur eine. Wenn du jetzt, nach dem Vertsoß gegen das Verbot, mit einer unglaubwürdigen, vorhersehbaren Schenkungsnummer um die Ecke kommst, sieht das bei einer eventuellen Prognoseentscheidung für eine Verbotsaufhebung echt mies aus.

 

"okay. also besteht noch Hoffnung?"

Nach Chris (ATW) nur, wenn das Waffenverbot keinen bestand hat. Aus meiner Sicht nicht, da ich davon ausgehe, dass das Waffenverbot bestand hat.

 

Wobei hier ja immer noch nicht klar ist, was hier eigentlich vorliegt. Das Waffenverbot nach §41 (1) WaffG kommt ja auch nur von mir als Mutmaßung, weil es sich eben danach anhörte. Was genau da vor acht Jahren entschieden wurde, musst du am besten Wissen bzw. es steht auf dem Stück Papier, welches man dir seinerzeit ausgehändigt hat.

Wie gesagt: Frag freundlich bei der Waffenbehörde, was da genau verfügt wurde.

wenn gefahr im vollzug ist dann darf die polizei auch ohne beschluss in die wohnung ... und die nutzen einen streit mal gerne dafür aus

Hey. ich war heut bei der Behörde für Waffenrecht. ich hab mich dort erkundigt, warum dieses Verbot für Freie Waffen besteht.

 

Es kam herraus das dies in erster Linie stimmt. die ersten beiden absätze geiseln das.

Nur dummerweise haben die Polizisten übersehen das darunter ausdrücklich steht. das Softairwaffen mit einer Energie von unter 7,5 Joule davon ausgeschlossen sind und ich diese besitzen darf.

 

Danach gleich zur Polizei,diese haben sich das schreiben angesehen, daraufhin wurden wir hinein gebeten.

Herraus kam das ich die Softairwaffe alle wiederbekomme. da diese unrechtmäßig entwendet wurde. das wird jedoch noch bis nächste woche dauern und ich möchte doch mit möglichst viel Frachraum erscheinen. 35 Waffen sind nicht wenig oO

 

aber erstmal abwarten. sie Prüfen noch den vorfall von gestern. dann muss das noch vom Staatsanwalt bewilligt werden. oje oje .. hoffe mal das beste

Stand da wirklich was von "unrechtmäßig entwendet", denn das würde doch Diebstahl bedeuten?

Anwalt. Alleine würde ich da nicht zu Silber-Blau gehen.

Ne sagte der Beamte zu mir, da hätten die Polizisten sich besser informieren müssen.

naja hauptsache ich bekomm sie wieder. falls es zu komplikationen kommt, suche ich auch sofort einen Anwalt auf.

 

Nächste woche weiß ich bescheid. hoffe ich. ich werde dann Telefonisch kontaktiert.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 24.08.2018 um 16:07 Uhr)

Wenn Waffen Deiner Freundin gehört haben, Du aber ein Waffenverbot hattest, hätte sie die Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter, in diesem fall Dir, sichern müssen. Da sie das nicht getan hat, liegt ein illegales Überlassen von Schusswaffen an nichtberechtigte Personen vor. Auch wieder erine Owi gem. Waffengesetz.

 

An Sonsten kann man nur sagen: Schwein gehabt. Und mit 35 Waffen würde ich mir überlegen, ob vielleicht mal ein unverbindlicher Besuch bei einem Psychologen angebracht wäre. Sowas kann zur Manie werden.

Mich interessiert in dem Zusammenhang, was für Umstände zu einem Verbot führen, das Airsoftwaffen ausschließt.

@Christian the Serene

Mit Selbigen Passanten beschießen, z.B.

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