Neues Abzugsprinzip aus dem RS Bereich auch im Airsoft anwendbar?
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Wo steht diese Definition?

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2016 um 15:33 Uhr)

Ich hatte gaaaanz fest mit einer rein rhetorischen Gegenfrage von dir gerechnet streik!

Du hast wohl einfach kein Gegenargument das du sachlich anführen könntest um dem Beitrag mehr Gehalt zu geben.

BTW ...

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 2.2

Das steht doch da!

Der Abzug wird mit einer Auslösevorrichtung gleichgestellt, beinhaltet also alles vom Trigger bis zum Hammer und damit eine "Automatik" die eine Schusserie erzeugt.

Definition: Atomatik: (Quelle/Duden) Vorrichtung, die einen eingeleiteten technischen Vorgang ohne weiteres menschliches Zutun steuert und regelt.

Die Schussfolge wird zwar durch halten des Abzuges unterbrochen, dies beendet aber nicht den Prozess in der Abzugmechanik, dies passiert erst nach dem loslassen des Abzuges.

Bei einer Vollautomatik ist das Halten als Teil der einmaligen Betätigung per Gesetz definiert. Es liegt ferner in der Definition einer einmaligen (siehe Duden/ "einmalig": nur ein [einziges] Mal vorkommend, erforderlich) Betätigung das es einen Anfang und eine Ende gibt. Punkt!



Ich kann einen Auslöser der automatisch in seine Ausgangsstellung zurück fährt nicht betätigen ohne ihn irgendwann loszulassen, und dann den zweiten Schuss auszulösen. Das liegt an der Natur der Feder oder der Speicherung der Energie zum in den Ausgangszustand wenn man diesen Auslöser betätigt. Jeder der was anderes sagt, als  das diese Energie zugeführt werden muss ist geistig nicht gesund.

Folgendes wäre Denkbar:

-Ein Trigger der 2 mal triggert, aber keine "Abzugrückholfeder" hat. Da ist fraglich ob das Betätigen teil des Gesamtvorgang ist. Ich denke ja.

-Ein zweiter Trigger der in die entgegengesetzte Richtung ausgelöst wird und vorne im Abzug Käfig in die Entgegengesetzte Richtung sitzt und dann wie ein normaler, gespiegelter arbeitet. Ziemlich sicher legal.

Christian, wo steht die Definition von dem was du um 13:28 schriebst, darauf warte ich noch immer.

Corpus, du hast recht, nur ist die Frage immernoch was wird mit Betätigen gemeint.

 

Aber gut das hier alle Experten sind und das Gesetz deuten und geben können wie es ist, es wird solange keiner wissen wies ist bie es einer sagt ders Sagen darf oder wissen muss.

  streik
schrieb am 27.03.2016 um 10:45 Uhr
 
 

Wir können hier eh alle lesen und denken wie wir wollen, solange keiner von OBEN sagt, es ist nicht illegal oder illegal, solange drehen wir uns hier im Kreis.

Aus meiner Sicht ist ein Vollautomat erfüllt.

Es ist nicht möglich nur einen Schuss abzugeben da ein Mechanischer Kreislauf immer aus abziehen und Zurücklassen besteht und in diesem Kreislauf durch dieses System immer 2 Schüsse abgegeben werden. Somit ist dies mit einem voreingestellten 2 Schuss Burst gleichzustellen.

Somit nach dt. recht illegal.

Es ist möglich, man muss nur während man den Abzug hält auf Safe stellen, dann wird beim loslassen der 2te Schuss nicht gezündet.

Wenn du diesen Modus aber in deiner Waffe hast, hast du (im Umkehrschluss aus Chris Beitrag) eine Full Auto Waffe in Dtl. -> illegal.

Wenn du jedes mal den Abzug gedrückt hältst und auf Semi umschaltest, um den zweiten Schuss nicht auszulösen, kannst du genauso auch mit wesentlich weniger Aufwand auch gleich einfach Semi schießen.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2016 um 14:17 Uhr)

@ streik Zu deinem Zitat:

"Christian, wo steht die Definition von dem was du um 13:28 schriebst, darauf warte ich noch immer."

ich schrieb am 27.03.2016 um 13:28 Uhr folgendes:

"Die Abzugmechanik fällt in gehaltenem Zustand nach dem erstem Schuß nicht von selbst in einen passiven Zustand, ist also noch aktiv, somit ist die Beträtigung des Abzugs nicht beendet und der durch den zweiten Schuß verkörperte Feuerstoß bzw die Schussserie wurde automatisch ausgelößt. De Fakto ist die Abzugmechanik vollautomatisch bzw nicht nur halbautomatisch!"

Da es sich hierbei nich um einen Begriff handelt welcher sich durch eine Definition erleutern läßt sondern um eine Definition einer vollautomatischen Schußauslösemechanik fällt die Definition dieser Definition nicht leicht bzw ist per Definition einer Definition garnicht möglich, die von dir gewünschte Definition steht also bereits schon da.

Da es anscheinend nicht besonders einfach zu verstehen, oder respektive nicht leicht zu begreifen scheint was dort steht habe ich eine näher an den Gesetztestext angelegte Definition zum Thema Vollautomatik verfast, ich wiederhole das Wesentlich bzw die Quintessenz daraus nochmal zur besseren Verständnis.

Zitat:

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 2.2

Das steht doch da!

Der Abzug wird mit einer Auslösevorrichtung gleichgestellt, (siehe Gesetztestext [... durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben ...]) beinhaltet also alles vom Trigger bis zum Hammer und damit eine "Automatik" die eine Schusserie erzeugt.

Definition: Atomatik: (Quelle/Duden) Vorrichtung, die einen eingeleiteten technischen Vorgang ohne weiteres menschliches Zutun steuert und regelt.

Die Schussfolge wird zwar durch halten des Abzuges unterbrochen, dies beendet aber nicht den Prozess in der Abzugmechanik, dies passiert erst nach dem loslassen des Abzuges.

Bei einer Vollautomatik ist das Halten als Teil der einmaligen Betätigung per Gesetz definiert. (siehe Gesetztestext [... durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben ...] Es liegt ferner in der Definition einer einmaligen (siehe Duden/ "einmalig": nur ein [einziges] Mal vorkommend, erforderlich) Betätigung das es einen Anfang und eine Ende gibt. Punkt!

Ich sag mal sowas wie ... "Hit!" Du auch ...? streik?

 

 

Ich sagte schon 3 mal das ich den Abzug wie illegal behandle und du wiederholst dich immer wieder mit den selben Texten die ich verstanden habe. Inständig wünscht ich das er legal wäre aber gehe davon nicht aus, nur wissen wir beide das der Gesetzgeber manche Sachen anders meinte als ihn der Ottobürger versteht.

Bei dem "Wo steht die Def..." ging ich aus das deine Aussage eine Definition von Betätigen ist und iwo stehen muss.

Und wie Chris ATW schon sagte "Aus meiner Sicht..." : 2 Anwälte 1 Richter 3 Meinungen.

 

Hoffe alle sind sich einig das hier dicht machen und vermerk auf ILLEGAL für AS+RS erstmal die beste Methode ist, bis iwo ein Gerichtsentscheid was anderes beraubtet.

Wozu wird hier noch Diskutiert? 

 

 

Chris sagt ist nicht drin fertig!

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