Neues Abzugsprinzip aus dem RS Bereich auch im Airsoft anwendbar?
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Es ist bei allem so, was nirgens verboten ist ist immer erlaubt und was vom verbot ausgenommen wurde ist auch immer erlaubt, ausser es ist unter bestimmten Umständen teil eines anderen verbotes, dann ist es genau dort wieder verboten aber sonst erlaubt.

Es ist verboten im öffentlichen Verkehr ohne führerschein oder ohne TÜV oder Nummernschild Auto zu fahren, aber sobald es ne Rennstrecke ist oder sonst ein Bereich wo kein öffentlicher Verkehr, ist das scheiss egal und erlaubt.

@AK_85

Es sind deutlich weniger und vor allem andere Grauzonen, wie viele meinen. Das Problem ist, das sich die Leute/ das ASVZ/ die Softairgemeinde gern alles so dreht wie Ihnen die Sache in den Kram passt. Es wird so lange diskutiert und gedreht und gewendet biss es passt. Dadurch entstehen scheinbare Lücken, die so nicht existieren und einer Überprüfung (Gericht) nicht standhalten.

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 26.03.2016 um 06:18 Uhr)

Also wenn das ziehen und loslassen eines Abzuges nicht das "einmalige Betätigen" ist, wüsste ich gerne was es dann ist.
Das Loslassen ist zwingend notwendig, wenn ich nicht mit gezogenen Abzug Schlafen gehen will.
Ich kann doch nicht eine Waffe ewig festhalten nur damit der zweite, illegale Schuss nicht kommt. Dieses Argument daß das Loslassen des Abzuges kein Teil der Betätigung ist, ist ja wohl das Dämlichste was ich seit Langem gehört habe.

Ich kann einen Abzug nicht Betätigen ohne ihn irgendwann mal loszulassen und wenn doch, wüsste ich gerne mal wie das geht. 


Die Diskussion ist ein absoluter Quark. Ehrlich. Mittlerweile typisch ASVZ.

@streik: das stimmt, so hab ich dass noch nicht gesehen.

@Sirke: Ja, leider ist dass so. Aber dass muss jeder mit sich selber ausmachen und schlimmstenfalls auch vor Gericht.

@Corpus: Grundsätzlich stimme ich dir da zu. Aber warum so viel Gedanken um Ungelegte Eier machen? Technisch gesehen sicher eine nette Spielerei aber ich sehe da kein Vorteil im Airsoft.

Zumindest bei dem RS Abzug ist es so, dass bei gezogenen Abzug der Feuerwahlhebel auf Semi gestellt werden kann. Somit löst sich beim loslassen kein Schuss. 

Also ist der automatisierte doppelte Schuss nur auf der "Auto" Stellung möglich ...

So so! Da hat wohl jemand den Nagel zwischen die Augen getroffen! ;)

 



IU, es ist in der FA Stellung, da muss es also FA sein...

Angenommen man will nicht akzetieren das der zweite Schuss bereits durch die Abzugmechanik vorgespannt wird und beim loslassen des Triggers automatisiert ausgelößt wird ...

Wer braucht sowas zu welchem Zweck?

Sportschützen? Jäger? Staatsbeamte oder das Militär? Sicherheitspersonal?

Who?

Es wird was vorgespannt? Der Schlagbolzen, der Hammer und was noch? Nichts. was ist bei reinem Einzelfeuer vorgespannt? Der Schlagbolzen, der Hammer und was noch? Nichts.

Unterschied ist nur das ich den Hammer halte damit er nicht auslöst, beim Einzelfeuer wird er Mechanisch gehalten.

 

Der Spassballerer brauchts. Aber lenken wir ruhig weiter ab von der Frage und überlegen uns wie mans herstellt, und wers herstellt, und womit mans herstellt, und wers braucht. Hilft ja ungemein bei der Frage nach Legalität.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 26.03.2016 um 20:39 Uhr)

Macht ein Pirat mit Holzbein bei "einem" Schritt nun klick, klack oder klick-klack?

Der Trigger wird vorgespannt, somit auch ein Auslöser für den zweiten Schuß!

Die Rückholfeder des Trigger sorgt dafür das der Hammer nach dem loslassen erneut auf den FiringPin schlägt und somit "automatisch" ein Schuß abgegen wird wenn man den Abzug betätigt.

Die Frage nach dem Zweck einer Sache so ist wesentliche weil der Gesetzgeber sich diese wahrscheinlich auch stellt. Mit persönlich fällt halt auch kein Grund ein einen PingPong-Trigger in Deutschland zu erlauben, einfach weil die zweckmäßige "zivile" Nutzung von Handfeuerwaffen weder Vollautomatik noch Doppelschußautomatik nötig macht, vollautomatische Dienst- und Militärwaffen mal außer Acht gelassen weil diese unter Kriegswaffenrecht fallen.

Es gibt einfach keine zivile Zweckmäßigkeit und damit auch keinen Grund für diese Abzugmechanik eine waffenrechliche Freibage zu erteilen, da hilft es auch nicht rein rhetorisch zum wiederholten Male nach der Legalität zu fragen, weder beim Schießsport noch bei der Jagd sind Feuerstöße notwendig!

Der Gesetzgeber bezeichnet im Wesetlichen komplette Baugruppen der Abzugmechanik als Abzug, das einmalige betätigen des Abzuges ist nicht beendet solange man ihn betätigt bzw festhält sondern erst abgeschlossen nach dem man ihn freigegenben hat, ergo liegt bei diesem Abzug eine Behandlung nach dem Kriegswaffenrecht und nicht nach dem zivilem Waffenrecht nahe, einfach weil er bei einmaliger Betätigung der Abzugmechanik einen zweiten Schuß, also einen Feuerstoß von zwei Geschossen durch einen Lauf automatisch generiert.

Noch mal zur Verdeutlichung! ... Der Abzug wird durch die Mechanik der Abzuggruppe selbst in die Nullstellung gebracht wodurch ein Schuß ausgelößt wird nachdem bereits ein Schuss "manuell" abgegeben wurde, der zweite Schuß ist also auf Grund eines "automatischen" Ablauf in der Abzuggruppe entstanden.

Ich verweise hier einfach mal auf die Erleuterung zur Kriegswaffenliste. (Siehe Nr. 29 d)

http://www.waffenexporte.org/wp-content/uploads/2011/06/Erlaeuterungen_zur_Kriegswaffenliste.pdf

Zivilrechtlich interessanter wäre allerdings ...

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 2.2



In der Erleuterung zur Kriegswaffenliste lese ich raus dass AS und Paintballwaffen ausgenommen sind.

Warum dann diese Liste/Gestez ins Spiel bringen?

(Soll jetzt nicht heißen dass FA nicht verboten ist)

Wir können hier eh alle lesen und denken wie wir wollen, solange keiner von OBEN sagt, es ist nicht illegal oder illegal, solange drehen wir uns hier im Kreis.

Haben sie doch. Sogar aufgeschrieben haben sie das. Lesen und verstehen ist hier nur nötig.

Einmal Finger krum. Wenn es dann, egal wie auch immer, mehr als einmal Peng macht Vollautomat und verboten.

Mit dieser Vorrichtung, kannst du den Finger kein 2tes mal krümmen ohne das es im Vorfeld ein 2tes mal Peng macht.

Von abkrümmen steht da nichts, nur betätigen, und da ist das Prob.

Ich bin auch der Meinung das mans lieber blöder versteht als es gemeint ist, aber solange es keiner weiss wies gemeint ist, behandle ich es wie könnt illegal sein, weiss es aber nicht.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 27.03.2016 um 15:40 Uhr)

Die Abzugmechanik fällt in gehaltenem Zustand nach dem erstem Schuß nicht von selbst in einen passiven Zustand, ist also noch aktiv, somit ist die Beträtigung des Abzugs nicht beendet und der durch den zweiten Schuß verkörperte Feuerstoß bzw die Schussserie wurde automatisch ausgelößt. De Fakto ist die Abzugmechanik vollautomatisch bzw nicht nur halbautomatisch!

Beweise einer das Gegenteil.

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