Schnauze voll von den Spass-Käufer(n)
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Dusty [A.S.A.C.] seine Idee / sein Vorschlag ist sehr gut ! Und es ist auch machbar.

Meine Idee / mein Vorschlag mit der Kopie des Lichtbildausweises war ja auch, so wie ich es am Anfang auch geschrieben habe, NUR eine IDEE. Und ich habe diesen Thread eröffnet um eure Meinung zu erfahren / zu lesen und oder sogar damit hier bessere Verschläge von Euch evtl den Weg zur Umsetzung finden.

Und die Idee von Dusty [A.S.A.C.] ist definitiv machbar und umzusetzen.

Und an die Admins:
Ihr sollt euch auf keinem Fall "angegriffen" fühlen oder sonst was. Meine Absicht war es bestimmt nicht hier das ASVZ und oder die Admins schlecht darzustellen. Ich habe dieses Thema eröffnet, damit es evtl in Zukunft einen angenehmeren Marktplatz im ASVZ gibt.

 

Gruß
Goodfella

Ist uns soweit auch bewusst, aber unsere Möglichkeiten sind eben begrenzt. Außerdem haben wir oftmals ja am meisten mit den Meldungen zu kämpfen, da wir die von allen bearbeiten müssen. Bezüglich der Reservierung müssen wir schauen wie wir das umsetzen können. 

Wie es auch schon ein paar vor mir gesagt haben:

Wenn ich einen potentiellen Käufer habe, schau ich ihn mir an, gibt es viele Interessenten, nehm ich mir den, der am frühesten da war, am meisten Bewertungen hat, und hier im ASVZ event. einen Ruf zu verlieren hat. Problem gelöst. Ich muss ja nich verkaufen, und wenn ich mir mein Gegenüber raussuchen kann, mach ich es auch ;)

Wenn aber der Artikel ziemlich uninteressant ist, verpassen ihn auch nicht viele Leute, wenn ich ihn 5min neu einstelle.

MfG

(2149 Posts)

(nachträglich editiert am 13.09.2015 um 19:34 Uhr)

Kinders, man kann, ohne großen Zusatzaufwand mit den vorhandenen Möglichkeiten alles selber regeln:

Käufer klickt auf Kaufen, anstatt nun das Kaufangebot anzunehmen ruft man den Verkauf auf und klickt da auf Reserviert.

Dann schreib man den Käufer an ( was man sowieso machen muß wegen Bankverbindung ), bestätigt ihm die vorläufige Zusage zum Kaufangebot, gibt ihm die Bankverbindung, fordert die Adresse ( und ggf. den Altersnachweis ) an und teilt ihm mit, das man im ASVZ die Kaufanfrage offiziell erst nach Geldeingang annimmt.

Zahlt der Käufer nicht, fragt man freundlich nach, wann man mit dem Geldeingang rechnen kann - kommt da keine Antwort mehr oder der Käufer schiebt die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, raus, lehnt man die Kaufanfrage ab, entfernt die Reservierung und das Angebot ist wieder für alle sichtbar.

Das wäre der gangbare Weg mit den vorhandenen Möglichkeiten.

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Und Ja, ich hatte erst vor einer Woche selber einen Spaßbieter - wie üblich eine Woche auf Geldeingang gewartet und dann auf Nachfrage ( wenn etwas unvorhergesehen dazwischen kommt, meldet man sich selbständig!!!!! ) erfahren, das er jetzt "auf unbestimmte Zeit auf Übung ist" und keine Möglichkeit hat die Zahlung zu tätigen.

Entweder ist er bei der BW und die BW ist seit meiner mehrjährigen Dienstzeit zum asozialen Arschloch geworden, das seine Soldaten aus heiteren Himmel überfallartig und dann auch noch auf unbestimmte Zeit auf Übung schickt, ohne das man auch nur eine Mail oder PN noch absetzen kann, oder es ist eine Knastübung ala U-Haft - die kann zunächst unbestimmt lang sein. Oder es ist einfach ein Lügner, dem keine gute Ausrede eingefallen ist oder, oder..... eventuell tue ich den Jungen unrecht mit meinen Vermutung aufgrund seiner Begründung des Zahlungsausfalls.

Aber dann meldet man sich selbständig und klärt die Sache schnellstens, auch um ein gutes Verhältnis aufrecht zu erhalten, denn man trifft sehr oft mehrmals.

Inzwischen ist der Artikel noch an einen ehrlichen anderen Käufer gegangen, Glück gehabt für mich.

Nichts gegen dein Vorgehen Kalash aber ich als Käufer würde dir dabei kein Geld überweisen, als Käufer hat man bei diesem Vorgehen keinerlei Sicherheit weil kein Kaufvertrag zu stande kommt. Als Verkäufer könnte man das Geld einsacken, den Artikel wieder anbieten und wär fein raus (wenn nicht grad per PP bezahlt). Das Problem ist das der Käufer keinen Nachweis über den Kauf hat und vorallem kommt rechtlich kein Kaufvertrag zustande von daher überweist man als Käufer einfach so Geld an den Verkäufer.

Du überweist dem Autohändler ja auch keine 40.000€ bevor du nicht den Kaufvertrag unterschrieben hast oder?

Da im ASVZ die Kaufverträge so gestaltet sind, das man sie nicht rückgängig machen kann, darf man als Verkäufer alles wieder neu erstellt neu reinstellen.

Außerdem liegen als Nachweis die PN vor, die man als Käufer ja ausdrucken kann oder als Nachweis gegenüber den Mods und Admins verwenden kann.

Und da Geld kassieren und nicht liefern eine Straftat ( Betrug ) ist, sind die ausgedruckten PN auch gegenüber dem Gericht / der Polizei ein Nachweis der Richtigkeit der Strafanzeige, zu der ich bei derartigen Fällen raten würde.

Es ist auch nur ein Vorschlag von mir, auf den ich anhand dieses Threads gekommen bin.

Anhand der Mitgliedsnummer auf dem Besitznachweis und der per PN überstellten Bankverbindung lässt sich ein betrügerischer Verkäufer auch recht schnell im Realleben finden.

Wenn ein betrügerischer Käufer, der kauft und dann nicht zahlt, seine Adresse nicht per PN an den Verkäufer gibt und dann vielleicht noch seinen Account im ASVZ löscht, hat der Verkäufer meist nichts in der Hand und nur den unnützen Zeitaufwand des Neuerstellens des Verkaufsangebotes. Vergeßt bitte nicht, das viele Mitglieder im ASVZ Sachen verkaufen, weil sie das Geld für neue Anschaffungen benötigen - die hängen dann wegen solcher Spaßbieter oft auf dem Trockenen mit ihrer geplanten Neuanschaffung!

Das alles ließe sich weitgehend vermeiden, wenn Mitglieder des ASVZ, die sich hier etwas kaufen wollen, sich vorher überlegen, ob sie dass Geld dafür im Moment zur Hand haben. Dabei lässt sich das auch anders handhaben, wenn man erst etwas später das Geld zum Kauf zur Verfügung hat:

Wenn ich etwas unbedingt kaufen möchte und im Moment nicht das Geld dafür zur Hand habe, sondern erst als Beispiel in 2 Wochen, dann schreibe ich den Verkäufer an und teile ihm mit, das ich gerne kaufen möchte, aber erst in 2 Wochen bezahlen kann. Das klappt meistens gut im Zuge von z.B. einer kleinen Anzahlung und immer der Hinterlegung meiner kompletten Adresse - und natürlich muß man dieses Entgegenkommen auch strikt einhalten und pünklichst zahlen. Und selbstredend erfolgt die Lieferung erst nach Geldeingang.

Da weiß der Verkäufer von Anfang an, was Sache ist und muß sich keine endlosen Gedanken machen, wieso immer noch kein Geld eingegangen ist.

So einen Verkauf hatte ich auch gerade und der Käufer hat sich früher als abgesprochen gemeldet, das er schon jetzt bezahlen kann und es auch gemacht hat. Warum können nicht alle so ehrlich sein? Im Moment gerade mal nicht genug Geld  zum Kauf zur Hand zu haben, ist doch keine Schande! Sehr viele Menschen schuften heute für wenig Geld und müssen sich nach der Decke strecken. Einfach mal ehrlich sein und sich an eine Absprache halten und es gibt viel weniger Ärger im Marktbereich!

Die meisten Leute, die hier verkaufen, sind kulant und lassen sehr oft mit sich reden, wenn die Bezahlung und Lieferung der Ware etwas später erfolgen soll. Und wenn der Verkäufer zu so einer Absprache Nein sagt, auch nicht schlimm, ist sein gutes Recht - dann muß man eben hoffen, das beim Eintreffen des Geldes auch der gewünschte Artikel noch zum Verkauf steht.

Ich hab mir jetzt hier nicht alles durchgelesen, aber das mit "erst reservieren lassen, dann zahlen und dann nimmt der Verkäufer die Kaufanfrage an" ist ja wohl totaler Bullshit. Wenn ich von jemandem etwas kaufen möchte, überweise ich demjenigen doch kein Geld und gebe ihm meine Adresse, wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin, dass er die Kaufanfrage auch annimmt. Das ist am Ende nämlich noch weitaus bescheuerter als als Verkäufer sein Geld nicht zu bekommen und höchstens mal ein paar Tage Zeit zu verlieren.

 

Und was ja auch schon erwähnt wurde... man kann auch, bevor man die Kaufanfrage annimmt, mal mit dem potentiellen Käufer schreiben.

(2149 Posts)

(nachträglich editiert am 14.09.2015 um 00:39 Uhr)

Lola, lies bitte meine Vorschlag aufmerksam durch! Da steht nämlich, das der Verkäufer zuerst den Käufer kontaktiert und der Käufer bekommt die Bankverbindung, was normal den vollen Realnamen des Verkäufers beinhaltet. Und es spricht ja auch nichts dagegen, das der Verkäufer seine Adresse mitteilt.

So hat der Käufer alle Daten, die er benötigt, falls es zur Nichtlieferung nach Geldeingang kommt.

Das kann man alles mit dem Austausch von 1 - 2 PN miteinander klären. Wer z.B. eine Softair auf eGun kauft, bekommt automatisch mit der Kaufbestätigung von eGun die volle Adresse des Verkäufers. Und wenn der Verkäufer schlau war und in seine persönlichen Kontodaten auch seine Bankverbindung eingegeben hat, in der Mail auch automatisch die Bankverbindung. Der Verkäufer bekommt automatisch die komplette Käuferadresse nach dem Verkauf mitgeteilt. Das klappt da seit vielen Jahren reibungslos und bietet gegenüber Betrügern und Spaßbietern einen guten Schutz.

Im Marktbereich des ASVZ ist man relativ schutzlos gegenüber derartigen Personen. Mein Vorschlag bietet vielleicht eine Möglichkeit, wie man sich etwas dagegen schützen kann. Die PN sind nichtöffentlich, daher erfährt auch nicht Gott und die Welt diese persönlichen Daten.

Es ist auch ein Vorschlag - der muß auch nicht jedem gefallen.

 

P.S.: Die Kaufanfrage nimmt der Verkäufer ja mit der PN mit Bankverbindung an - das ist genauso rechtlich bindend! Das Annehmen der Kaufanfrage über den Button bringt letztendlich nur die Möglichkeit zur gegenseitigen Bewertung des Geschäftes. Und auch nicht mehr, wenn man die Annahme der Kaufanfrage über PN macht.

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 14.09.2015 um 00:48 Uhr)

Das mag ja alles sein aber verliert ma nicht das Thema aus den Augen, es geht darum was man gegen die Spaßkäufer von VZ Seite her tun kann. Klar kann man sich entsprechend verhalten und durch das Checken des Profils, schriftverkehr oder what ever sich vorab nen Bild vom Käufer machen aber vergleicht das mal alles mit dem Aufwand den Verkauf einfach neu rein zu stellen. Wenn man Copy and Paste kennt iss das fix gemacht. Es geht also darum, wie ich z.B. Vorgeschlagen habe, das System des Marktplatzes umzuprogrammieren nicht darum Tipps zu geben wie man das selbst verhindern kann.

Was man meiner Meinung nach auch im Blick behalten sollte ist die Tatsache das Neulinge im ASVZ sich bei einem Kauf/Verkauf sehr warscheinlich nicht über die Problematik Informieren, genau wie User die nur den Markplatz nutzen oder User die nicht oft aktiv sind. Informieren tut man sich erst wenns Probleme gibt und dann iss es zu spät (siehe die zahlreichen Hilfe Threads). Da diese Personengruppen genau die Vorgehensweisen die genannt wurden nicht umsetzen, weil sie z.B. nicht bekannt sind etc., gibt es trotz der Vorgehensweise einzelner immernoch potentielle "Beute" für Spaßkäufer. Dadurch hat man zwar selbst nicht mehr das Problem dafür verschwindet es aber auch nicht genzlich.

Ergo: Um Spaßkäufern einen Riegel vor zu schieben braucht man eine Systemseite Änderung die für ALLE USER gleich ist und ALLE USER benutzen MÜSSEN. Ohne Einheitlichkeit wirst du dem Problem nicht herr.

 

(kleines Bsp. am Rande das jeder kennen sollte: Wenn man eine Mail bekommt mit der Aufforderung seine Kontodaten und seine TAN Liste einzugeben dann gibt es Leute die das machen, die werden übern Tisch gezogen und wissen es das nächste mal besser. Auch wenn man seinen Fall verbreitet und vor sowas in den Medien warnt gibt es immernoch Leute die darauf reinfallen. Wenn nichts am System getan wird ändert sich daran nichts, ändert man jedoch das System für alle, wie z.B. durch einen TAN Generator oder TAN aufs Handy oder was auch immer dann schiebt man der Betrugsmasche direkt einen Riegel vor weil es unweigerlich bei jedem Benutzer so ist.)

 

Edit: @Kalash: Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich glaub was die Geschäfte rein über PN angeht gibts nen Urteil oder so das besagt das in sozialen Netzwerken und ähnlichem Nachricht nicht rechtsgültig sind wie z.B. ein Brief mit Unterschrift. Ergo gelten reine PNs vor Gericht glaub nicht. Und in wie weit im ASVZ, welches rein vermittelt eine weiter Datenspeicherung und Austausch erlaubt ist ist auch die Frage.

Ich denke aber das Sachen wie persönliche Verhaltensweisen, automatischer Datenaustausch und Datenspeicherung am Anfang des Theards schon behandelt wurde.

@Dusty,

mit deinem Edit bezüglich der Rechtswwirksamkeit einer PN könntest du recht haben. Da bin ich diesbezüglich nicht so sattelfest.

Es sollte aber irgendwie möglich sein, ohne einen riesigen Programmierungsaufwand für den hiesigen Spezialisten zu generieren, eine möglichst gute Sicherheit für Käufer und Verkäufer zu schaffen. Bisher vermisse ich die im Marktbereich, wo alles mehr oder weniger auf gegenseitigen Vertrauen abgewickelt wird. Das nutzen leider einige zum kurzfristigen Vorteil oder Verarsche aus.

Das ist zwar korrekt, also dass diese Vertrauen ausgenutzt wird, aber wir haben aktuell keine wirkliche Möglichkeit dies einzudämmen. Zum einen können, wollen und dürfen wir keine Personalausweise oder andere persönliche Daten erfassen und speichern und zum anderen wollen wir möglichst wenig in den Verkaufsprozess eingreifen. 

Die Sache sollte (eigentlich) eine private zwischen Käufer und Verkäufer sein. Jedoch zeigen unsere Erfahrungen, dass oftmals nicht "Kein Geld überwiesen" die Ursache war, sondern beschädigte Ware, oder angeblich versandte Ware, die nie ankommt. 

Natürlich sollte etwas getan werden, nur direkte Kontrolle jedes Verkaufs können und wollen wir auch nicht leisten. Ein Wiedereröffnen der Verkäufe hatten wir bereits angemacht, jedoch stoßen wir dann auf das Problem, dass eigentlich abgeschlossene Verkäufe wieder eröffnet werden, die Ware somit schon verkauft ist, aber der Verkauf wieder da und somit Betrug Tür und Tor eröffnet wird.

Und das ganze mit beidseitige Bestätigen zu machen, sprich dass der Käufer auch bestätigen muss, funktioniert idR. auch nicht, da Spaßkäufer den Account löschen oder den Verkäufer schlichtweg ignorieren bzw. auch kein Interesse daran haben es diesem in irgendeiner Form leicht zu machen.

Ich persönlich hatte auf weit über 100 Geschäfte hier bisher nur 2 bei denen etwas schief lief. Ein mal beschädigte Ware und ein mal einen Spaßkäufer. 

Es mag hart klingen, aber man kann von jemandem doch erwarten einen Verkauf neu zu erstellen. Es ist per Copy and Paste eine Sache von 1 Minute. Und der Verkauf steht im Anschluss sogar wieder oben auf. Ein kostenloser Kick sozusagen. 

Bisher gab's auch leider keine durchführbaren bzw. sinnvollen Vorschläge. Eine optimale Lösung gibt es in diesem Fall leider einfach nicht. Wir hatten in diese Richtung schon einige Ideen. Jedoch lässt sich keine davon gut durchführen. Einige sind zu belastend für Käufer und/oder Verkäufer, andere bringen keinen Mehrwert. 

Fakt ist jedoch dass etwas getan werden muss. Wir sind aktuell mit 3 Moderatoren im Marktplatz unterwegs und haben alle Hände voll zu tun mit dem oben genannten. Jedoch haben wir, wie ebenfalls schon gesagt, bisher keine Möglichkeit gefunden dies zu verbessern.

Um das ganze einzudämmen nutzen wir bereits eine 0 Toleranz Politik, die auch an sich gut funktioniert, allerdings eben erst nachher. So viel von der Moderation Seite.

 

Sk!pper out.

Vielleicht noch als Denkanstoß. Wenn man Verkäufe neu erstellen muss, nachdem ein Käufer abgesprungen ist, dann kann man mit dem alten Verkauf eine Bewertung für den Käufer erstellen. Leider wird dieses Mittel häufig nicht genutzt. Ich sehe manchmal Bewertungen, wo sich mir die NAckenhaare aufstellen, vom Text her so schlecht man sich das nur vorstellen kann. Und dann hat die Bewertung nur einen grauen Punkt (neutrale Bewertung). Knallt doch für solches Handeln eine negative Bewertung raus. Wer sich nicht an den Kaufvertrag hält wird negativ bewertet und wer oft genug negativ bewertet wurde darf nicht mehr am Markt teilnehmen. Ganz automatisch.

Pfff, ich würde da kein Fass auf machen. Habe als ich hier Inseriert habe ich erwartet dass es Spaßkäufe gibt. Wenn das Geld in einem bestimmten Zeitraum nicht ankommt hat man halt Pech gehabt. Mein Gott ey... ich hatte das selbe und trotzdem alles verkauft was ich los werden wollte.

Der  Marktplatz funktioniert nun mal unverbindlich und quasi wie ein Forum. Kann auch gern so bleiben. 

[Post von Patrick K. (14.09.2015 12:37) wurde als "schlechte Rechtschreibung/Ausdruck" markiert und daher ausgeblendet]
(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 14.09.2015 um 15:14 Uhr)

Grundsätzlich:
Spaßkäufe kann man nicht verhindern, wird es immer geben und sind daher unvermeidbar.
Man kann höchstens die Ansprüche nach oben schrauben, um das Ganze zu erschweren.

Grundsätzlich muss man aber hier die Rolle des ASVZ sehen!

Das ASVZ ist kein Vermittler für Handelsangebote, sondern vielmehr ein großes Schwarzes Brett. Dementsprechend muss man aller Diskussion zur Liebe es der Administration und Moderation nachsehen, dass diese hier nicht den Kauf/Verkauf leiten und entsprechend auch keine personenbezogene Daten sammel wollen.

Dementsprechend darf man den Fehler oder die Ursache nicht beim ASVZ suchen, sondern an die lieben Mitmenschen, die es etwas lockerer mit der beidseitigen Willenserklärung sehen...

 

Dennoch versuche ich hier ein Beispiel zu geben, wie man den Spagat zwischen Personaldaten, Personalausweis und Datenschutz regeln kann.

Grundsätzlich läuft ein Spaßkauf/-verkauf so ab:

-> Käufer bekundet Interesse
-> Kaufanfrage
-> Verkäufer nimmt Anfrage/Angebot an
-> Verkäufer verlangt Versandadresse und Zahlungsart
-> Käufer meldet oder zahlt nicht

Oder

-> Käufer bekundet Interesse
-> Kaufanfrage
-> Verkäufer nimmt Anfrage/Angebot an
-> Verkäufer verlangt Versandadresse und Zahlungsart
-> Käufer verlangt Zahlungsdaten
-> Käufer bezahlt
-> Verkäufer meldet oder versendet nicht, oder Ware ist beschädigt

Die oben fett-markierten Zwischenschritte sind quasi unvermeidlich, das heißt, Datenschutz hin oder her: Früher oder später muss einer der beiden diese Daten herausrücken und diese Daten sind via PN dauerhaft auf dem ASVZ-Servern gespeichert.

 

Warum baut man hier keine Automatik ein, die diese Angaben von Pflichtinformationen nicht im Vorfeld individuell speichert?
Durch automatisch generierte Nachrichten kann man somit auch außerdem den Verkaufsprozess etwas vereinfachen.

 

Läuft wie folgt:

-> Verkäufer stellt Angebot ins ASVZ

-> Käufer klickt auf "Kaufanfrage senden"
-> Käufer muss Käuferinformationen (Lieferadresse, Zahlungswunsch) angeben
-> Käuferinformationen werden zwischengespeichert

-> Verkäufer erhält Kaufanfrage

-> Verkäufer klickt auf "Kaufanfrage annehmen"
-> Verkäufer muss Zahlungsdaten angeben
(abhängig vom Zahlungswunsch des Käufers, z.B.: PayPal oder Bankdaten)

-> Verkäufer erhält generierte PN mit Käuferinformationen
und
-> Käufer erhält eine generierte PN mit den Zahlungsdaten

-> Zahlungs-/ Versandprozess kann erfolgen

 

Vorteil:
Beide Teilnehmer geben erst unmittelbar vor der beidseitigen Willenserklärung ihre persönlichen Daten preis. Somit werden Daten nicht für ewig irgendwo gespeichert.

Somit kann es nicht passieren, dass man eine lapprige Kaufanfrage ohne wirklichen Willen abgibt.

Zudem ist das ASVZ fein raus, denn sollte es Probleme geben, haben beide Teilnehmer persönliche Daten des Gegenübers - und das gleichzeitig.
Heißt, wenn wirklich einer Bock hat auf Anwalt, muss er nicht die Moderatoren belästigen.

 

Nachteil:
Die Kaufanfragen müssen zeitlich befristet werden, damit die zwischengespeicherten Käuferinformationen nach Zeit X vom System gelöscht werden können.
Bzw. es muss auch die Option geben, Kaufanfragen vor der Einwilligung des Verkäufers zurückzunehmen (z.B. wenn man nach 3 Tagen keine Bestätigung erhält, ein günstigeres Angebot sieht, man in den Urlaub fährt und inaktiv ist, etc.)

Außerdem muss man auch von vorn herein Angaben treffen, wie lange man Zeit hat zum Zahlen, sodass man nicht eine Kaufanfrage schickt, diese dann erst nach 2 Wochen angenommen wird und dann bin ich im Urlaub oder einfach länger nicht im Internet und der Gegenüber macht mir durch meine Inaktivität einen Strick draus.
Wobei dies auch einher geht mit der "Kaufanfrage zurückziehen".

Und zu guter Letzt ist natürlich die Frage, wie man das mit dem Altersnachweis macht.
Alternativ kann man hier ja in der Verkaufsübersicht dann ein "Käufer kontaktieren" einbauen, bei der man VOR "Kaufanfrage annehmen" nochmal diverse Daten austauscht (DAU-freundlich) - alternativ sollte natürlich der Verkäufer eigenverantwortlich das Profil des Käufers besuchen und vor der Annahme der Kaufanfrage weitere wichtige Daten austauschen.

Letztendlich kann man immernoch einen fehlgeschlagenen Kauf/Verkauf entsprechend negativ bewerten.
Wer blind und blauäugig jeden Käufer/Verkäufer annimmt, der schlecht bewertet wurde, ist dann natürlich selber Schuld.

MfG

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