Direkte Konfrontation mit Kiddies - Wie handeln?
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(nachträglich editiert am 05.03.2012 um 20:43 Uhr)

fast richtig. ich hab grad auf die schnelle aus meinen unterlagen etwas heraus gezogen.

die korrekte kommentierung lautet:

die Tat sollte sich den Umständen nach als Straftat darstellen oder als strafbarer Versuch

zugegeben, es ist auf den ersten Blick sehr schwammig formuliert. Aber der Gesetzgeber geht nicht davon aus das der normale Bürger weiß ob das schießen im Wald (egal ob echte oder softairwaffen eine owi oder straftat ist.

edit:

kollegen von mir wurden damit schon konfrontiert. Der gegnerische anwalt hatte keine chance. die staatsanwaltschaft argumentierte so wie ich.

Richtig, aber dann befinden wir uns im Erlaubnisirrtum und das ist wiederum eine ganz schwierige Sache. Denn hättest du erkennen können, dass es sich um eine OWi handelt, dann biste dran. Und bei unserem Hobby weiß man sowas bzw einem wird unterstellt, dass man sowas wissen muss. 

Ergo: KEINE Festnahme bei einer OWi. 

Du nimmst ja auch keinen Falschparker fest ;)

oh hab grad noch was gelesen bzw. erfahren:

der fall von dem ich sprach: da waren es erwachsene. in meinen unterlagen steht was drin von: es sollte sich den umständen nach als straftat darstellen... es darf sich nicht um ein Kind handeln....

Das zeigt sich mir sehr widersprüchlich. ich werde der sache auf den grund gehen, da es auch für mich wichtig ist. sollte es da tatsächlich unterschiede geben?

Selbstverständlich gibt es hier einen Unterschied!

Wenn der Täter nicht schuldfähig ist, darf nicht festgenommen werden, auch nicht bei einer Straftat!

Es ist immer das TRS-Schema zu prüfen: Tatbestand - Rechtmäßigkeit - Schuld. Wenn du da irgendwo rausfliegst, darfst du nicht festnehmen. 

Anders sieht es natürlich bei der Notwehr aus, aber die kannst du hier nicht geltend machen.


(nachträglich editiert am 05.03.2012 um 20:55 Uhr)

falschparker:-) wäre manchmal ganz gut^^

pass auf, ich versuch hier noch bisschen zu ermitteln und dann gebe ich dir bescheid. ich denke es spielt auch eine große rolle welchen richter man vor sich hat. Ich musste leider schon die feststellung machen das viiiieeele richter keinen dunst vom Polizeigesetz haben.

ich danke dir jedenfalls erstmal für sehr interessante diskussionsrunde^^

freu mich sehr das die mods hier was drauf haben. muss erstmal schluss machen

gruß Dirk

 

edit. ja mir ist dein TRS- schema bekannt. jedoch müsste ja dann trotzdem (wenn es ein erwachsener ist) meine aussagen zutreffen.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 05.03.2012 um 20:58 Uhr)

Stop!

TRS prüft nicht der Polizist vor Ort da ist nur T entscheidend, alles andere prüft STA und Richter!

 RS Anhaltspunkte werden dokumentiert aber es wird deswegen keine Maßnahme abgebrochen oder gar die Ermittlung eingestellt!

Grundsätzlich is das festhalten nach 127 I stpo  gerechtfertigt da man als Leihe nicht unterscheiden kann um welche Art von Waffe es sich handelt. Wenn ich weis das es eine softairwaffe is handelt es sich nach 42a Waffg um eine OWI handelt es sich aber um eine scharfe Waffe oder um einen ihn gleichgestellten Gegenstand (reizstoff Schreckschuss oder Signal) handelt es sich um eine Straftat. Somit wäre das festhalten gerechtfertigt. Wie wir alle wissen kann man als Leihe auf den ersten Blick nicht feststellen. Somit wäre es in der Rechtslage schwierig. Das is der große Unterschied zwischen Theorie und Praxis!

Alle PolizeiKollegen die ich gefragt habe würden ihn festhalten.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen das es sich um das festhalten handelt bis die Polizei vor Ort ist!!! Nicht um die vorläufige Festnahme!

Trotzdem Hut ab ich muss mich dir geschlagen geben;) du hattest recht wir sind alle nur Menschen und machen Fehler!

Also wenn Ich jemand im Wald festhalte, habe ich erst mal Angst und stehe sogar geringfügig unter Schock.

In der Situation rechtmäßig (man beachte die komplizierte Rechtslage) zu handeln, ist mir als Laie nicht zu zumuten.

Gerade mit meinem Hintergrund als ASlern muss ich vom Schlimmsten ausgehen. (z.B. Kinder die auf Passanten schiessen wollen etc.)

 

mfG

genau das meinte ich.

eben wie ich schon geschrieben habe, es sollte sich den umständen nach als straftat darstellen. und als laie weiß ich nicht was für waffen da sind und ob das führen ne straftat der owi is.

mal übertrieben gesponnen:

die kunden schießen auf sich und einer schreit laut auf vor schmerz! ich als außenstehender weiß nicht was da los ist. (in dem fall wäre es ja eine KV mit Einverständnis, die schießen ja mit kugeln auf sich und das kann weh tun. das wissen die auch) Also stellt sich das für mich als KV da, somit ne straftat und ich könnte den festhalten.

Den Fall gab es schon und die Maßnahme war gerechtfertig.

Naja... Die Erklärung zur Tat: es sollte sich den umständen nach als straftat darstellen, ist halt sehr dehnbar und auslegungssache. Ich kann nur sagen wie es in der Realität ist.

Trotzdem gebe ich mich geschlagen:-) F-L-E-A argumentiert gut.

in guter Anwalt und in schlechter richter und der kunde, der im wald gespielt hat bekommt recht zwecks festhalten.

Das solls von meiner Seite hier auch zu diesem Thema gewesen sein.

wobei man auch berücksichtigen muss, dass selbst ich als langjähriger Krav Maha trainierender mich nicht mit jemandem anlegen würde von dem ich vermute, dass er ne scharfe Waffe hat ... wie egschrieben...vielleicht HElednenhaft aber unglaublich dumm ^^

Die Frage die sich mir grade stellt ist folgende: (ich gehe von einer Dörflichen Gegend aus)

Warum soll ich "Kiddies" überhaupt anzeigen, Unser Dorfsherrif sieht die spielen, leiht sich ne Kirmesgun bei denen und spielt mit, alle selbstverständlich ohne Brille oder ähnliches.

Ich rede hier aber tatsächlich von maximal 14jährigen und öffentlichen Plätzen nicht von HyperTackticool-16ern die im Wald spielen.

Aber auch das ist meiner Meinung nach Standortfrage:

Eifel/Voreifel? hat eh jeder Bauer was "größeres" im Schrank, solang man nicht auf seine Kühe schießt alles kein Prb. Die meisten polizisten sehen das sehr gechillt und sagen vllt mal das man ne Schutzbrille aufziehen soll, weil bei sowas die Versicherung nit zahlt. 8egal ob Ü- oder U18.

 

Stadt: Sofort fliegen einem 9mmQDPeps um die Ohren von scharfgemachten Jungbullen..-_-

Egal ob es in Dt. für einen 12Jährigen quasi unmöglich ist an ein scharfes M4 in Vollauto zu kommen, (was ohne Schalli kein Mündungsfeuer macht oder sonst i.welche Lautstärke), und damit auf Freunde schießt.

Na dann poste doch mal Beispiele von 14jährigen mit durch "Jungbullen" verursachte 9mm-Löcher ;)

Das "scharfmachen" könnte ja auch mit der erhöhten Gewaltbereitschaft von Teenagern zu tun haben, die in letzter Zeit häufiger zu Todesfällen geführt hat - zwar meist durch Messer, aber tot bleibt tot.

(629 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2012 um 20:36 Uhr)

Also wenn man schon im Stadtgebiet spielt sollte man noch min. 2 extrakniften mit nehmen, da bei solchen ereignissen die Grünweißen immer direkt Mitspielen wollen und ihre Waffen nunmal Steckschüsse auf 50m verteilen.

Naja mal Spass beiseite.

 

Mal davon ausgegangen wenn ich als Laie erkenne das es sich um eine ASG handelt und ihn weil OWI laufen lasse. Wäre es nicht fahrlässigkeit denjenigen mit einer Anscheinswaffe in der öffentlichkeit rumlaufen zu lassen.

(1466 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2012 um 11:17 Uhr)

Personen "festhalten" bis die Polizei eintrifft ist immer eine Gradwanderung. Gerade bei Kindern hast du da schnell Ärger am Hals wenn die Eltern einen lauten machen wegen "Der böse schwarze Mann hat mein Kind ...." - Das würde ich tunlichst lassen.

Ansonsten finde ich sollte man ein bischen gnädig sein - wer ist in dörflicher Gegend nicht selber als Kind mit Flitsche oder ähnlichem durch den Wald gehüpft. Da den Kiddies gleich eventuell schweren Ärger mit der Polizei einhandeln halte ich für übertrieben (natürlich vorrausgesetzt das Sie ein bischen einsichtig sind - sollten sie groben Unfug treiben wie auf Passanten oder Autos zu schießen würd ich auch die Polizei holen).

Hingehen - nett ansprechen, sagen das du selber spielst sie sich aber bösen Ärger einfangen können mit dem was sie da tun. Hören sie zu und man glaubt sie lassen es in Zukunft alles gut, vielleicht (sollten sie alt genug sein) einfach mal zum eigenen Airsoft einladen damit sie sehen das es auch legal geht.

Sind sie uneinsichtig hinterher gehen bzw. sagen das man mal mit ihren Eltern sprechen will und denen die Problematik erläutern.

 

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das gerade jüngere Semester positiv reagieren wenn man sie halt nicht gleich rundmacht sondern ordentlich mit ihnen redet.

Festhalten ist immer eine ganz schlechte Idee weil man so sehr schnell vom Opfer zum Täter werden kann.

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