Direkte Konfrontation mit Kiddies - Wie handeln?
Seite: 1 2 3 4 5

Hi,

vor ein paar Tagen erzählte mir mein Bruder von einigen Kiddies, die in unserer Stadt wohnen, diese spielten seinen Aussagen nach an öffentlichen Orten, wie dem Stadtwald und den angrenzenden Wegen, und zeigten sich gegenüber dem Gesetz uneinsichtig, der Person mit der mein Bruder geredet hat, war es egal, dass seine Handlungen illegal sind.

Angenommen man trifft im Stadtwald/Park/anderen öffentlichen Orten auf Personen, die mit Airsoft-Waffen spielen.

Welche rechtlich abgesicherten Möglichkeiten habe ich, gegen diese vorzugehen, nachdem ich sie darauf hin gewiesen habe, dass ihre Handlungen nicht gestzeskonform sind und sie mich ignorieren?

Wenn ich die Polizei rufe, darf ich die Kiddies auffordern, an Ort und Stelle zu bleiben und auf das Eintreffen der Polizei zu warten, was darf ich machen um sie daran zu hindern, zu gehen (Festhalten, Handschellen??), ohne selber eine Straftat zu begehen? Welche Schritte darf ich ergreifen wenn sie auf mich schießen?

Angenommen sie schießen auf andere Passanten oder Autos, wie darf ich dann handeln?

Macht es (für mich im Umgang mit ihnen) einen Unterschied wie alt sie sind (u14/ü14/ü18)?

Diese Fragen beschäftigen mich seit einigen Tagen, ich hoffe sie können eindeutig geklärt werden.

 

PS: Habe die Suchfunktion bereits befragt, kam leider nichts wirklich eindeutiges dabei heraus, bevor hier wieder jemand rumzickt....

ich bin mir nicht sicher aber ich meine das das Festhalten erlaubt sei das sie eine ""Straftat" begehen...

wenn du auf Nummer sicher gehen willst ruf die Polizei und wenn sie sich verdrücken geh doch einfach einem hinterher im Zweifel kannst du sogar dann mit den Eltern reden da das mit der Polizei vllt. wieder schlechte Presse geben könnte was auch nicht der Sinn des Ganzen sein kann oder?

Laut meinem Stand, dardst du Straftäter festhalten, bis die Polizei eintrifft.

Was du nicht darfst ist ihnen den PErso(Sofern sie schon einen besitzen) wegzunehmen

 

Hoffe konnte Helfen

Wenn auf dich Geschossen wird, dann kannst du in Notwehr handeln.Das bedeutet ein angemessenes aber nicht überzogenes Mittel der Gewalt wählen und festhalten.

Ich würde, wenn sie uneinsichtig sind, die Polizei rufen, statt mich mit den Blagen rumzuärgern.

Darfst du allgemein.Verstoß gegen das Anscheinswaffengestz ist eine Straftat.

Straftäter darfst du nach dem sog. Jedermannsparagraph bis zum eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde festhalten, sofern du sie auf frischer Tat ertappst.

Dabe ist wichtig: Das bedeutet ein angemessenes aber nicht überzogenes Mittel der Gewalt wählen und festhalten.

Also nicht ganz zur Situation passend aber ähnlich...

Ich habe mitbekommen, dass Kinder (15) von Bekannten von mir auch irgendwo im Wald zocken.

Ich hab ihnen einfach mal gesagt...ey illegal aber wenn ihr wollt erklähr ich euch gerne wie ihr richtig spielen könnt ohne in die Gefahr zu kommen das eure Kniften vom Freund und Helfen weggenommen werden ;)

aber naja...in deinem Fall würd ich einfach mal zur Polzei gehen und sagen ich hab da und da mal wa gesehen..fahren sie mal vorbei oder so...

wenn die von der Polizei aufgegabelt werden...gibt das nen ordentlichen Schreck und dann tuen die das bestimmt nicht wieder...

hatten nicht Toto und Harry nicht auch mal so nen Fall?! xDDD

Ja, hatten sie.

Altes Fabrikgelände.

(249 Posts)

(nachträglich editiert am 25.02.2012 um 16:38 Uhr)

Moin,

 

Toto und Harry haben dann auf der Wache mit deren Pistolen "gespielt" xD

 

MfG

jep... naja man hat den Kids in der Folge angemerkt, dass die sowas in zukunft wsl lassen werden...


aber ganz ehrlich...ich hab mit 14 auch so angefangen...irgenwo in opas wald..mit ner 20€ pumpgun...war ganz lustig...wenn mir jemand damals erzählt hätte das ich das GEld füe ein komplette Gear haben würde hätte ich gelacht..

aber back to toppic...wenn mir damals einer gesagt hätte das wäre illegal hätt ich auch gelacht...
vielleicht denen einfach klar machen das du ahnung hast... das du es Professionell machst und dass man es auch ordentlich spielen kann... (oder einfach mal warten und älter werden muss)

naja ne die Lektion Polizeibesuch finde ich aber gut abschreckend ;)

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 25.02.2012 um 16:52 Uhr)

Toto und Harry bringen auch die gesammte deutsche Polizei in Verruf!

Aber zum Thema!

Verstöße nach §42a sind grundsätzlich Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten, somit fallen Maßnahmen nach StPO weg.

Hier bleibt nur die Anzeige, Personenbeschreibung oder ggf. die freiwillige Angabe von persönlichen Daten (Name, Anschrift, etc.)

Zivilisten benötigen für das Erfragen keine gesetzliche Grundlage oder Befugnisnorm, wer die Information weitergibt ist selbst Schuld.

Aber ein festhalterecht (außer wenn zivilrechtlicher Schaden aufgetreten ist) ist dher nicht möglich.

Ist ein entsprechender Schaden aufgetreten für den eine Haftung möglich wäre, so wäre ein Entfernen vom Unfallort eine Straftat und hier würde die StPO mit den Jedermanparagraphen (Festhalten und ID Feststellung) wider greifen.

Sollte diejenige Person auf dich schießen stellt das u.U. eine gefährliche Körperverletzung dar, auch hier kannst du nach §127 I StPO festnehmen. 

ABER 

Es gibt noch was viel schöneres. Wenn du getroffen wurdest und schmerzen erleiden musstest, dann ziehst du den §229BGB. Mit diesem hast du nicht nur das Recht ihn festzunehmen, sondern du darfst in sein Eigentum eingreifen, indem du ihn wegnimmst, beschädigst oder zerstörst und du darfst seinen Widerstand mit Gewalt brechen. 

Den Paragraphen kannst du aber nur ziehen, wenn du zivilrechtliche Ansprüche hast, also Schmerzensgeld oder Schadensersatz. 

Außerdem@Chris:

Selbst wenn der 42a WaffG nur eine OWi darstellt: Der TE kann sehr wohl erstmal festnehmen, da er gar nicht wissen kann, ob es sich hierbei um 0,5er handelt oder nicht. Kommt dann später raus, dass es sich doch um 0,5er gehandelt hat, dann kann er irrige Umstände geltend machen und ist somit fein raus.

Danke für die Antworten, meine Fragen dürften damit geklärt sein

Die Waffenrechtliche Betrachtung ist hier irrelevant. Danach müsste ich jeden Autofahrer festalten, weil der Verdacht besteht, dass sein Fahrzeug nach Tüv modifiziert wurde ;)

Also auf das dünne Brett würde ich nicht gehen! Durchsetzung des Waffengesetzes obliegt den Ordnungsbehörden.

Schnell hat man selbst ne Anzeige am Hals, weil man meinter Polizist spielen zu müssen.

Zivilrecht ist da der bessere Ansatzpunkt!

dazu werfe ich mal den Denkanstoß ins Thema:

 

Ich gehe davon aus, das mindestens eine der Waffen eine "echte" ist ... für mich als Laie nicht erkennbar ob sorftair oder nicht.

Wenn ich nun davon ausgehe, dass im Wald jemand mit ner scharfen Waffe rumrennt der kein Jäger ist (nen M4 ist keine Jagdwaffe) muss ich davon ausgehen, dass er eine Straftat mit nicht unerheblichem Schadenspotential vor hat oder hinter sich hat. Nun handle ich zwar unglaublich dumm (oder Heldenhaft -.-) aber meiner Meinung nach nicht strafbar wenn ich denjenigen umhaue, festhalte und die Polizei rufe.

Die Waffe selbst fasse ich aufgrund mangelnder Sachkenntnis nicht an um weder mich noch andere zu gefährden.

 

Nicht ganz so einfach, denn der gewiefte Rechtsanwalt seines Daddys wird Dir Sorgfalstsmängel in der Bewertung der Situation vorwerfen, Dich über Dein Hobby unglaubwürdig machen und Dich dann wegen Körperverletzung gegenüber einem Minderjährigen zur Kasse bitten!

"Mit Ihrem Hintergrund hätten Sie das richtig einschätzen müssen!"

Seite: 1 2 3 4 5



Anzeige